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Betriebsunfälle können in jedem Unternehmen vorkommen.

Betriebsunfälle

Rechtsfehler vermeiden

Betriebsunfälle kommen trotz hoher Sicherheitsstandards vor. Meist handelt es sich zum Glück um kleinere Ereignisse. Leider geschehen aber auch dramatische Situationen, in denen Menschen schwer verletzt oder sogar getötet werden und hohe Sachschäden entstehen. Dann ist Krisenmanagement gefragt.

In der Akutphase geht es vor allem um Gefahrenabwehr in Zusammenarbeit mit Einsatzkräften und Aufsichtsbehörden. Schäden müssen abgemildert und der Weiterbetrieb des Unternehmens gesichert werden. Im Ernstfall gelingt das meist nur, wenn ein Krisenstab kurzfristig und reibungslos aktiv wird.

Anschließend ist Ursachenklärung geboten, orientiert an drei Leitfragen: Was hätte passieren sollen? Was passierte stattdessen? Wie konnte das sein? Sie müssen beantwortet werden, um eine Wiederholung möglichst auszuschließen und um mit intern wie extern aufkommenden Sicherheitsfragen umzugehen.

Bei Personenschäden kommt es meist zu strafrechtlichen Ermittlungen gegen die beteiligten Personen und gegebenenfalls auch gegen die Führungsebene, die für alle Unternehmenspflichten verantwortlich ist. Außerdem geht es um Schadensersatzansprüche, falls Personen, Nachbarschaft oder Umwelt geschädigt worden sind.

Dr. Michael Neupert

Schließlich melden sich womöglich die Aufsichtsbehörden mit Forderungen zur Anpassung von Anlagen und Betriebsabläufen für die Zukunft, schlimmstenfalls der zeitweiligen Stilllegung. Oft wird unterschätzt, wie sich diese rechtlichen Felder gegenseitig beeinflussen. Einerseits soll mit Aufsichtsbehörden und Staatsanwaltschaft kooperiert werden, an- dererseits müssen ungerechtfertigte Geldforderungen zurückgewiesen und Mitarbeiter vor unzutreffenden Beschuldigungen geschützt werden.

Alle Erkenntnisse interner Untersuchungen sind prinzipiell für Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden zugänglich. Es gibt keine wirksame juristische Handhabe, einen solchen Zugriff zu verhindern, und der Versuch würde auch Misstrauen wecken. Aus Erfahrung wichtig ist deshalb, in Unterlagen klar zwischen gesicherten Erkenntnissen, Vermutungen und Zweifelsfragen zu differenzieren.

Bis auf einzelne Berufsgruppen (zum Beispiel medizinisches Personal, Anwälte, Psychotherapeuten oder Priester) haben interne Untersucher auch kein Schweigerecht gegenüber Behörden. Bei internen Befragungen kann deshalb den Mitarbeitern nur eingeschränkt Verschwiegenheit zugesichert werden, wenn das Interview von nicht entsprechenden Personen durchgeführt wird.

Wie man mit diesen Themen am besten umgeht, lässt sich letztlich nur im Einzelfall entscheiden. Man kann nur dazu raten, erfahrene Mitarbeiter der Rechtsabteilung in den Krisenstab zu berufen. Schon in der Akutphase können sie wertvolle Hinweise geben, und davon abgesehen haben sie Erfahrung im Umgang mit Behördenvertretern.

In ein internes Untersuchungsteam gehört juristische Unterstützung, weil Juristen dafür ausgebildet sind, einzelne Bausteine zu einem Sachverhalt zusammenzusetzen und so darzustellen, dass keine Missverständnisse entstehen.

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