Die neugefassten Sicherheitsvorschriften sind für die BDGW-Mitglieder sowie deren Nachunternehmer verbindlich und erstrecken sich auf alle Bereiche, die zum Betrieb und zur Durchführung der angebotenen Dienstleistungen gehören.
Die Sicherheitsvorschriften, die zuletzt 2016 modifiziert worden seien, seien nun in Gänze überarbeitet worden, um noch mehr Sicherheit für dieses Branchensegment zu erzielen, so BDGW-Hauptgeschäftsführer Florian Graf.
Sicherheitsvorschriften des BDGW neu gefasst
Im Detail bedeuten die Änderungen beispielsweise deutlich konkretisierte Anforderungen an die Zuverlässigkeit der eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter und halbjährliche, verbindliche Unterweisungen beziehungsweise Schulungen, unter anderem zu Themen wie allgemeine Sicherheit, Veränderung krimineller Praktiken, Notwehr, Nothilfe sowie theoretischer und praktischer Waffenunterricht der Beschäftigten.
Der Einsatz und die Durchführung von Geldtransporten mit Spezialfahrzeugen, deren technische Ausstattung sowie auch Geldtransporte mit Boten wurde umfassend neu geregelt. Zudem habe man Aspekte der Transportlogistik modifiziert, um zukünftigen Anforderungen aus dem Kundensektor der Wertdienstleister noch besser Rechnung tragen und einen weiteren Beitrag zu einem effizienteren Bargeldkreislaufs leisten zu können, erläutert Graf.
Neu in die BDGW-Sicherheitsvorschriften aufgenommen wurden erstmals Regelungen zum Automatenservice und zum „Notfall- und Krisenmanagement“, dem Business Continuity Management (BCM), das der Unternehmer verpflichtend umzusetzen hat. Diese Punkte seien mit dem Wandel der Dienstleistung, aber auch angesichts neuer globaler Ereignisse und Entwicklungen unumgänglich geworden, so Graf abschließend.