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Schutz der Privatsphäre 17. Juni 2016

Mehrwert schaffen

Der Schutz der Privatsphäre ist im Bereich der Videoüberwachung ein heißes Thema, mit dem sich jeder Betreiber vor der Installation eines Überwachungssystems auseinandersetzen muss. Um bestimmte Bereiche von der Überwachung auszuschließen, bleiben dem Errichter zwei Möglichkeiten: die Reduzierung des Bildbereiches durch mechanische Verblendungen an der Kamera selbst oder auch durch die Integration von Software-Videobildanalysen.

Schutz der Privatsphäre durch automatisierte Verpixelung.
Schutz der Privatsphäre durch automatisierte Verpixelung.

Videobildanalysen sind Software-algorithmen, die das Kamerabild auf Pixelveränderungen aufgrund sich bewegender Objekte im Bild auswerten. Diese Veränderungen werden von der Analysesoftware nach bestimmten Kriterien wie zum Beispiel der Größe, Richtung und Strecke eines Objektes analysiert. Das System markiert die detektierten Objekte mit einem farblichen Rahmen im Videobild und gibt dem Sicherheitspersonal damit eine schnelle Orientierungshilfe.

Intelligente Videobildanalyse

Bei der Analyse speziell für den Schutz der Privatsphäre gibt es beispielsweise bei Securiton drei verschiedene Varianten, Bildinhalte unkenntlich zu machen: Prinzipiell ist zwischen statischen und sich bewegenden Bildinhalten zu unterscheiden. Auch die Größe des Objektes spielt hierbei eine wichtige Rolle, denn kleine Objekte wie Vögel werden von der Verpixelung ausgeschlossen. Statische Flächen können beispielsweise Parkplätze, Gebäudefronten oder auch angrenzende, fremde Grundstücke und Häuser sein. Sich bewegende und der eingestellten Größe entsprechende Objekte stellen dann Autos und Personen dar, deren Identität verborgen bleiben soll. Die Analyse kann so facettenreich eingestellt werden, dass der Betreiber sogar die Intensität der Bildverschleierung wählen kann – von leichter Verpixelung bei der trotzdem noch Schlüsse auf die Körperstatur, Geschlecht und Kleidung gezogen werden können, bis hin zur kompletten farblichen Überdeckung des Objektes, sodass keinerlei Details des Objektes nachvollziehbar sind.

Richtlinien einhalten

Bisher konnte für den Betrachter der Überwachungsmonitore das Kamerabild beziehungsweise Teile davon verpixelt dargestellt werden und diese im Fall einer Beweissicherung mit Hilfe von unabhängigen Kennwörtern von zwei autorisierten Instanzen wieder entpixelt werden. In vielen Branchen fand diese Option Zuspruch, da man im Bedarfsfall auch Täter überführen konnte. Genau diese Funktion war letztes Jahr mitunter Ausschlusskriterium einer großen Abstimmung pro oder contra der Installation einer Videoüberwachungsanlage, um Graffiti-Sprayer und Übergriffe auf Passanten an dunklen und wenig frequentierten Plätzen zu überführen. Dabei sprach alles für den Zusatznutzen eines Videosystems – nämlich der präventiven Wirkung, damit solche Übergriffe erst gar nicht stattfinden. Auch bei Betriebsräten führte diese Funktion oft zu großem Disput mit der Geschäftsführung, da der Betriebsrat für den Schutz der Mitarbeiter garantieren muss ,und somit die Legalität der Videoüberwachung an sich komplett in Frage stand.

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Mit einer neuen Software-Version wird die Analyse nun elementar verbessert: Alle verpixelten Flächen, egal ob statisch oder bewegend, können so konfiguriert werden, dass sie nicht rückgängig gemacht werden können. Ein besserer Schutz der Privatsphäre ist damit kaum denkbar. Die große Bandbreite der möglichen Einstellungsvarianten in der Analyse ermöglichen nun, dass sie in jeglicher Branche Zuspruch finden kann.

Videobildanalysen gibt es heutzutage für viele Anwendungsszenarien – sei es für die Überwachung von unerwünschten Zutritten auf das Firmen- oder Privatgelände, das Hineinfallen von Personen auf Bahngleisen, das Entfernen oder Anfassen von Kunstwerken in Museen oder Ausstellungen – sie unterstützen das Sicherheitspersonal 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr so zuverlässig wie kein anderes Sicherheitssystem. Die Integration der Analyselizenzen auf den Servern ermöglicht eine schnelle Konfiguration und nachträgliche gegebenenfalls nötige Änderung. Jede Analyse kann mit Wochenplänen hinterlegt werden, sodass Wochentage anders überwacht werden als Sonn- und Feiertage.

Sorgfältige Planung

Bei der Planung eines Videoüberwachungssystems müssen neben den individuellen Kundenanforderungen auch die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Videobildanalysen sind immer entsprechend des Anwendungsfalls auszusuchen und individuell vor Ort einzustellen, anzupassen und zu testen. Bedienerfreundliche Nutzer-oberflächen und selbsterklärende Konfigurationsführung erleichtern dem Installateur die Arbeit.

Bei der Platzierung der Kamera ist neben der Befestigungshöhe am Kameramast auf deren Blickrichtung hinsichtlich eines ansteigenden oder abfallenden Geländes zu achten. Die obere Sichtgrenze muss entweder parallel zum Boden oder nach unten geneigt sein, um einen optimalen Blickwinkel zu schaffen. Bei unzureichender Planung können tote Winkel entstehen, die bei geschickter Berücksichtigung durch den Täter für seinen erfolgreichen Einbruch verantwortlich gemacht werden können. Deshalb sind Kameras prinzipiell so zu platzieren, dass sie sich gegenseitig sehen beziehungsweise sich ihre Blickwinkel teilweise sogar überschneiden.

Je nach Örtlichkeit können beim Kunden Umstrukturierungen erforderlich werden: Große parkende Fahrzeuge wie LKW direkt im Überwachungsbereich oder aber auch Büsche und Bäume behindern die freie Sicht und machen eine genaue Detektion unmöglich. Bei Sturm und Wind könnten große Äste von zu nahem Baumbewuchs zu unerwünschten Alarmen führen.

Heiko Gutmann, Produktmanager national für Videosicherheitssyseme der Securiton GmbH

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