Am 15. Juni 2023 veranstaltete die Deutsche Bundesbank in Berlin ein Symposium mit über 100 Teilnehmern aus Politik, öffentlicher Verwaltung, Finanzwirtschaft, Wertdienstleistern und Wissenschaft zum Themenkomplex „Sichere Bargeldversorgung – auch in der Krise“; dabei wurden unter anderem Sonderrechte für Wertdienstleister in Not- und Krisenfällen thematisiert.
Wertdienstleister brauchen Sonderrechte
Gemeinsam mit Vertretern von Deutscher Bundesbank, Wissenschaft und Forschung nahm die Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e. V. (BDGW), vertreten durch den Leiter der Berliner BDGW-Geschäftsstelle, Dr. Berthold Stoppelkamp, an den Podiumsdiskussionen über die Implementierung von Handlungsempfehlungen des Basic-Forschungsprojektes „Resilienz der Bargeldversorgung – Sicherheitskonzepte für Not- und Krisenfälle“ teil, an dem auch die BDGW entscheidend mitgewirkt hatte.
Dr. Stoppelkamp hob die Leistungsfähigkeit und Bedeutung der Wertdienstleister für die Resilienz der Bargeldversorgung in Deutschland hervor. Zudem forderte er zur Stärkung der Rolle der Wertdienstleister im Bargeldkreislauf vom Gesetzgeber die Schaffung von Sonderrechten bei den täglichen Geld- und Wertdienstleistungen im Straßenverkehrsrecht, aber speziell auch für Not- und Krisenfälle wie beispielsweise die bevorrechtigte Zuteilung von Kraftstoffen.
BDGW fordert Erweiterung des Kritis-Dachgesetzes
Die BDGW tritt mit Nachdruck dafür ein, nicht nur die Kritischen Infrastruktur-Betreiber selbst, sondern gerade auch die kritischen Dienstleistungen, wie die Bargeldlogistik, in das zukünftige Kritis-Dachgesetz aufzunehmen und konkrete Regelungen dazu zu treffen. Politik und Banken sind deshalb durch die BDGW aufgefordert, für den Erhalt einer flächendeckenden, bundesweiten Bargeldinfrastrukturen in ausreichendem und geeignetem Umfang Sorge zu tragen, gerade um für Not- und Krisenfälle besser gerüstet zu sein.