Der BDSW fordert insbesondere Objektschutzaufgaben, den Schutz von Lieferketten, die Sicherstellung der Bargeldversorgung und die Durchführung von Luftsicherheitskontrollen Berücksichtigung im geplanten Kritis-Dachgesetz.
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Der BDSW fordert insbesondere Objektschutzaufgaben, den Schutz von Lieferketten, die Sicherstellung der Bargeldversorgung und die Durchführung von Luftsicherheitskontrollen Berücksichtigung im geplanten Kritis-Dachgesetz.

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Sicherheitswirtschaft fordert Berücksichtigung im Kritis-Dachgesetz

Im Rahmen der 56. Jahresmitgliederversammlung in Berlin hat sich der BDSW  intensiv mit dem Schutz Kritischer Infrastrukturen (Kritis) befasst.

Während der Mitgliederversammlung des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft (BDSW) in Berlin forderte BDSW-Präsident Gregor Lehnert vor über 200 Teilnehmern gegenüber dem anwesenden Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat, Johann Saathoff, und Vertreter der Regierungskoalition, von der Bundesregierung die Berücksichtigung der Sicherheitswirtschaft im zukünftigen Kritis-Dachgesetz.

Der BDSW begrüßte, dass sich der Gesetzgeber mit einem Kritis-Dachgesetz in einem ganzheitlichen Schutzansatz von Kritis nicht mehr allein auf die IT-Sicherheit, sondern auf den physischen Schutz von Kritis fokussieren wird. Er mahnte aber an, dass eine Nichtberücksichtigung der Sicherheitswirtschaft im Gesamtregulierungsansatz der Bundesregierung zum Schutz von Kritis Sicherheitslücken bestehen lassen würde.

 „Das Sicherheitsgewerbe mit seinen über 270.000 Beschäftigten erbringt immer mehr Tätigkeiten, die der Absicherung bzw. Aufrechterhaltung von sämtlichen Kritischen Infrastrukturen in Deutschland dienen“, sagte Lehnert. Dazu zählten insbesondere Objektschutzaufgaben, Schutz von Lieferketten, Sicherstellung der Bargeldversorgung, Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Personenverkehr und Durchführung von Luftsicherheitskontrollen. Der BDSW-Präsident führte weiter aus: „Überraschenderweise findet unser Gewerbe aber bisher noch nicht einmal Erwähnung in den von der Bundesregierung bereits veröffentlichten Eckpunkten zum Kritis-Dachgesetz.“

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Systemrelevanz des Sicherheitsgewerbes im Kritis-Dachgesetz?

Die Sicherheitswirtschaft sei systemrelevant für den Schutz von Kritis, erklärte Lehnert weiter. Das Kritis-Dachgesetz müsse daher die Systemrelevanz des Sicherheitsgewerbes für den Schutz von Kritis festschreiben. „In den Anwendungsbereich eines Kritis-Dachgesetzes müssen sowohl die Betreiber selbst als auch die kritischen Dienstleistungen aufgenommen und definiert werden. Die einheitliche Umsetzung der zukünftigen Regelungen zum physischen Schutz von Kritis auf Bundes-, Landes- und Kreisebene muss sichergestellt werden. Nur so kann ein Auslegungs- und Umsetzungschaos durch die Behörden - wie während der Corona-Pandemie - zu Lasten der Sicherheit von Kritis vermieden werden.“ sagte Lehnert abschließend.

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