Direkt zum Inhalt
W&S Coach 15. Februar 2012

Sicherheits-Controlling

Bei der Vergabe von personellen Sicherheitsdienstleistungen hat der Auftraggeber allzu häufig nur die Kosten im Blick, ohne dass sich diese in Relation zu irgendwelchen Messgrößen bewerten lassen.

Die Tätigkeiten eines Dienstleisters sind fortwährend auf ihre Umsetzung hin zu überprüfen.
Die Tätigkeiten eines Dienstleisters sind fortwährend auf ihre Umsetzung hin zu überprüfen.

Das Problem ist, dass die personelle Leistung häufig nicht im Gesamtkontext mit zuvor festgelegten Schutzzielen zur Unternehmens-sicherheit gesehen wird. Sicherheit ist jedoch immer ein Zusammenspiel von technischen, personellen und organisatorischen Maßnahmen, die ihrerseits ineinandergreifen müssen, um die aus einer vorhergegangenen Sicherheitsanalyse entwickelten Maßnahmen ausgewogen und angemessen abdecken zu können. Hauptziel eines Sicherheits-Controllings sollte es daher sein, betriebliche Reaktionen und Erfordernisse unmittelbar und effizient in den Aufgabenbereich des Sicherheitsdienstleisters zu integrieren und so einen Regelkreis zu installieren. Sicherheits-Controlling muss eine strategische Aufgabe des Auftraggebers sein. Daher sind die hierfür erforderlichen Ressourcen bereitzustellen.

Es ist eine Tatsache, dass die eingekaufte Sicherheitsdienstleistung nicht in allen Belangen die an sie gerichteten Anforderungen erfüllen wird und kann. Darum ist es für den Auftraggeber erforderlich, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen und danach bestellten und zu bezahlenden Tätigkeiten eines Dienstleisters fortwährend auf ihre Umsetzung hin zu überprüfen. Da bei der Erbringung von personellen Dienstleistungen die Qualität der jeweiligen Leistung durchaus subjektiv betrachtet werden kann, gilt es bereits vor der Ausschreibung die Instrumente festzulegen und zu schärfen, um den potentiellen Auftragnehmern die Gelegenheit zu geben, sich ebenso bereits vor der Angebotsabgabe über die daraus entstehenden Repressionsmöglichkeiten im Klaren zu werden.

Wie in der IT-Branche seit langem üblich, können auch bei personellen Sicherheitsdienstleistungen Service Level Agreements und Bonus-Malus-Regelungen sinnvoll zur Erhaltung der Qualität der Dienstleistungen genutzt werden. Dies erfordert von beiden Vertragspartnern einen nicht unerheblichen zeitlichen Aufwand, der insbesondere über ein wirksames Melde- und Berichtswesen positiv beeinflusst werden kann.

Bei öffentlichen Ausschreibungen wird durch die Vergabestellen häufig dem billigsten Angebot der Zuschlag erteilt. Der Grundsatz der Sparsamkeit bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die einzusetzenden Mittel auf den zur Erfüllung der Aufgaben unbedingt notwendigen Umfang zu beschränken sind. Hierbei muss durch den „öffentlichen" Auftraggeber jedoch beachtet werden, dass die billigste Lösung nicht unbedingt die wirtschaftlichste ist.

Auf längere Sicht ist jedoch die wirtschaftlichste mit Sicherheit auch die sparsamste Lösung. So gilt, wie auch für den privatwirtschaftlichen Auftraggeber, der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, nach dem bei allen Maßnahmen die günstigste Relation zwischen dem verfolgten Zweck und den einzusetzenden Mitteln anzustreben ist. Instrumente zur Umsetzung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit sollen für den Auftraggeber Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sein.

Anzeige

Werner A. Pfeiffer, Senior Consultant, von zur Mühlen´sche GmbH

Passend zu diesem Artikel