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BHE 6. März 2012

Schlichtungsergebnis für Errichterfirmen

In der 2. Schlichtungsverhandlung am 10. Februar 2012 beim DIN in Berlin konnte der BHE die zentrale Forderung nach Entlastung kleiner und mittlerer Errichter im SAS-Zertifizierungsverfahren der DIN-14675 durchsetzen.

Hauptstreitpunkt bei der Überarbeitung der DIN 14675 waren die zu erwartenden hohen Kosten für ein zusätzliches SAS-Zertifizierungsverfahren sowie die Ungewissheit, ob am Markt überhaupt die für die Aufrechterhaltung der SAS-Zertifizierung erforderlichen Anlagen nachgefragt werden. Im Ergebnis hätten die von der Normenkommission festgelegten Regelungen dazu geführt, dass eine ungerechtfertigte Benachteiligung der kleinen und mittleren Errichter am Markt entstanden wäre.

Ursprünglich angetreten ist der BHE im Jahre 2008 gemeinsam mit dem ZVEI mit der Forderung, in der DIN14675 einen einmaligen Kompetenznachweis für SAS zu integrieren. Diese Regelung wäre aus qualitativer Sicht vernünftig und für alle Marktteilnehmer tragfähig gewesen. Im Zeitablauf wurde jedoch insbesondere auf Drängen der Zertifizierer und der Großbetriebe im Markt ein kostenintensives und regelmäßig zu zertifizierendes System vergleichbar dem BMA-Zertifizierungssystem forciert. "Ein solches System ist sowohl bzgl. des Aufwands, insbesondere aber auch wegen der Kosten nicht von kleineren Handwerksbetrieben zu stemmen", sagt Manfred Endt, Normenverantwortlicher im BHE und stellvertretender Vorstandsvorsitzender im BHE, "ganz abgesehen davon, dass überhaupt nicht klar ist, ob die SAS-Anlagen in der Form am Markt tatsächlich installiert werden."

Im Schlichtungsergebnis und damit in der Norm wurde nunmehr auf Vorschlag des BHE die Vereinbarung getroffen, dass SAS-zertifizierte Errichter im Zertifizierungszeitraum nicht zwingend eine Sprachalarmanlage nachweisen müssen. Konkret bedeutet dies: Hat die Fachfirma für SAA für die Phasen 6 - 9 und 11 im Zertifizierungszeitraum keine Leistungen erbracht, so muss durch ein Fachgespräch zwischen der verantwortlichen Fachkraft und der betreffenden Zertifizierungsstelle die Fachkompetenz nachgewiesen werden.

Ebenfalls auf Drängen des BHE wurde in der Norm verankert, dass eine BMA-zertifizierte Fachfirma nicht zwingend auch eine SAS-Zertifizierung realisieren muss, sie kann hier durchaus auch mit Partnerunternehmen zusammenarbeiten. Insgesamt zeigen die gesamten Abläufe rund um die Überarbeitung und Ergänzung der DIN 14675 die überaus wichtige Bedeutung einer konsequenten und starken Interessenvertretung der mittelständischen Handwerksbetriebe.

"Zum Glück ist der BHE mit inzwischen 670 angeschlossenen Unternehmen sehr gut am Markt aufgestellt. Darüber hinaus haben wir uns im aktuellen Fall natürlich auch die Unterstützung befreundeter Handwerksverbände ZVEH und VAF eingeholt, beiden Verbänden gilt an dieser Stelle unser ausdrücklicher Dank" so Dr. Urban Brauer, Geschäftsführer des BHE.

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Zufrieden äußerte sich auch der BHE-Vorstandsvorsitzende Norbert Schaaf: "Wir konnten erfolgreich verhindern, dass ein großer Teil der Fachfirmen vom Markt ausgeschlossen wird. Man kann sich sehr gut vorstellen, wie eine Wettbewerbsverzerrung in entsprechend gestalteten Ausschreibungsverfahren hätte umgesetzt werden können. Mit der jetzigen Lösung haben wir ein sehr gutes Ergebnis für unsere Errichterfirmen erzielt."

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