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Frachtkontrolle 6. Februar 2013

Der Tag, an dem die Luftfracht stillsteht

Derzeit werden rund 80 bis 90 Prozent aller Frachtstücke, die an Flughäfen ankommen, als „sicher“ betrachtet. Sie müssen nur noch stichprobenartig kontrolliert werden und können quasi direkt in Flugzeuge verladen werden. Ab dem 25.03.2013 wird sich dieses Verhältnis voraussichtlich umkehren.

Wer Luftfracht verschickt, muss künftig als „Bekannter Versender“ zertifiziert sein, sonst drohen lange Wartezeiten und hohe Kosten.
Wer Luftfracht verschickt, muss künftig als „Bekannter Versender“ zertifiziert sein, sonst drohen lange Wartezeiten und hohe Kosten.

Auf die Unternehmen, die mit der Überprüfung der Fracht beauftragt sind, wird dann eine Flutwelle an Paketen zurollen, für die es weder genug Lager- noch Kontrollkapazitäten gibt. Die versendenden Firmen werden erhebliche Verzögerungen und Preissteigerungen bei der Lieferung ihrer Produkte in Kauf nehmen müssen, denn die Fracht wird entweder in der Reihenfolge des Eingangs oder für eine Extra-Gebühr bevorzugt kontrolliert werden. Generell braucht man nicht viel kaufmännisches Wissen, um sich auszumalen, dass mehr Frachtaufkommen nicht zu sinkenden Kosten für die Kontrollen führen wird.

Schwer kontrollierbare Fracht

Erschwerend kommt hinzu, dass manche Frachtstücke nur schwer oder überhaupt nicht zu überprüfen sind. Dies kann zum einen an der Größe oder Beschaffenheit des Guts liegen, aber auch daran, dass in Deutschland derzeit nicht alle von der EU erlaubten Kontrollmethoden zugelassen sind, zum Beispiel die Durchsuchung mit Sprengstoffspürhunden.

Grund für dieses Szenario sind geänderte EU-Verordnungen, die schon seit April 2010 gültig sind. Bis zu diesem Zeitpunkt genügte eine Eigenerklärung, dass ein Unternehmen bestimmte Standards einhält, um ein sogenannter „bekannter Versender“ (BV) zu werden. Damit wurde dessen Fracht als sicher angesehen.

Nur ein Bruchteil zertifiziert

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Seit der Änderung genügt die Erklärung nicht mehr. Unternehmen, die den Status BV erlangen wollen, müssen sich seitdem durch das zuständige Luftfahrtbundesamt zertifizieren lassen. Für die alten BV wurde eine Übergangsphase geschaffen, in der sie ihren Status behielten. Diese endet nun am 25. März dieses Jahres.

Leider hat sich dem Zertifizierungsprozess bislang nur ein Bruchteil der alten BV unterzogen haben, denn von rund 65.000 (Alt-)BV haben weniger als 1.000 die Zertifizierung beantragt beziehungsweise erhalten. Um auch in Zukunft die Lieferfristen einhalten zu können und sicherzustellen, dass das eigene Produkt unbeschädigt und originalverpackt beim Kunden ankommt, sollten Unternehmen dringend darüber nachdenken, sich zum bekannten Versender zertifizieren zu lassen.

Stephan Leukert, Sicherheitsfachwirt, Von zur Mühlen'sche GmbH

Das Nedap Security Management Kolloquium "Neue Sicherheitsanforderungen! Sind Sie vorbereitet?" rund um das Thema „Bekannter Versender“ soll die Sicherheitsmaßnahmen aufzeigen, die aufgrund der neuen Gesetze erforderlich werden.

Wenn am 25.03.2013 die neue EU-Verordnung in Kraft tritt, müssen sich Unternehmen, die den Status “Bekannter Versender“ erlangen wollen, durch das zuständige Luftfahrt-Bundesamt zertifizieren lassen. Was das für Unternehmen bedeutet, wird in einem Fallbeispiel von Stephan Leukert, Sicherheitsfachwirt bei der Von zur Mühlen’sche GmbH, behandelt. Melf Westphal, Projekt Manager Lufthansa Technik AG, wird aufzeigen, was diese Änderungen in der Praxis bedeuten, und Dirk Riedel (Business Development Manager Nedap) wird die Auswirkungen auf die notwendigen Sicherheitssysteme darstellen.

Unter der Leitung von Hagen Zumpe, Chefredakteur des PROTECTOR, werden die drei Experten anschließend mit den Teilnehmern des Nedap Security Management Kolloquiums in den Dialog treten.

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