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Coach mit Rainer Sieber 17. September 2013

Qualität hat ihren Preis

Geht es um möglichst diskrete Ermittlungen im privaten Bereich oder in Unternehmen sind oft Detekteien gefragt. Sie können dabei gerade in Unternehmen, wenn es um klassische Delikte wie Betrug und Unterschlagung geht, als Externe wertvolle Hilfestellung bei Ermittlungen leisten.

Detektive dürfen Personen festhalten, aber nicht durchsuchen.
Detektive dürfen Personen festhalten, aber nicht durchsuchen.

Dabei sind prinzipiell auch Absprachen zwischen überführten Tätern und den Geschädigten möglich, was eine Verringerung des Schadens an sich, etwa bei Diebstählen, zur Folge haben kann. Muss die Polizei hinzugezogen werden, sind Regressforderungen dann meist nur auf dem rechtlichen Wege möglich.

Welche Vorgehensweise angezeigt ist, entscheidet dabei letztlich immer der Auftraggeber.

Da der Beruf des Detektivs nicht geschützt ist, tummeln sich entsprechend viele Detekteien auf dem deutschen Markt. Die Branche leidet wie andere auch unter den „schwarzen Schafen“, die entweder unseriös im Sinne rechtlicher Vorschriften handeln beziehungsweise ihre Leistungen zu so niedrigen Preisen anbieten, dass eine kostendeckende Ermittlungsarbeit in vielen Fällen eigentlich nicht möglich ist.

Kaufhausdetektive fallen beispielsweise generell unter die Tarifverträge für Wach- und Sicherheitsdienstleistungen und damit den ortsüblichen Mindestlohn, dennoch gibt es auch hier Anbieter von Dienstleistungen zu Dumpingpreisen.

Dies schlägt sich dann zuweilen in der Qualität der Detektive nieder, die entweder wissentlich oder unwissentlich außerhalb der gesetzlichen Regelungen handeln, wie die Beispiele der Überwachungen in der Einzelhandelsbranche gezeigt haben. Der Auftraggeber sollte sich daher bewusst sein, dass eine sorgsame und rechtlich einwandfreie Ermittlungsarbeit ihren Preis hat, der sich je nach Auftrag pauschal oder nach einem festen Stundensatz richtet.

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Manche Detekteien übernehmen neben den klassischen Detektivtätigkeiten auch Wach- und Sicherheitsaufgaben. Zur Ausübung derartiger Bewachungstätigkeiten muss er zuvor eine Sachkundeprüfung bei der IHK ablegen und eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde (Stadt/Gemeinde) beantragen.

Rein rechtlich hat ein Kaufhausdetektiv hinsichtlich der Anhaltung von vermeintlichen Dieben nur die Rechte, die jeder Bürger nach § 127 StPO auch hat. Der Detektiv darf also einen Straftäter, den er selbst bei der Tat beobachtet hat, bis zum Eintreffen der Polizei beziehungsweise zur endgültigen Feststellung der Personalien festhalten und das bis hin zum unmittelbaren Zwang, notfalls also auch mit Gewalt.

Der Detektiv hat aber kein Recht, Taschen oder Bekleidung zu durchwühlen. Hier überschreiten unzureichend ausgebildete Detektive immer wieder rechtliche Grenzen. Entsprechend geschulte beziehungsweise seriöse Kaufhausdetektive benötigen daher gemäß der Forderung des Bundesverbandes Deutscher Detektive einen Stundenlohn, der deutlich über den bislang gezahlten 8,50 Euro liegt.

Dennoch gibt es auch immer wieder die negativen Fälle, in denen etwa Beweise illegal beschafft oder Mitarbeiter eines Unternehmens widerrechtlich überwacht werden. Wichtig ist vor allem, dass die Mitarbeiter einer Detektei entsprechend geschult und ausgebildet sind, zumal es in dieser Branche keine gesetzlichen Ausbildungsstandards gibt.

Zielführend wären hier eine grundlegende Ausbildung oder ein Studium, das auch tiefer gehende Kenntnisse über das Thema Sicherheits-management umfasst. Ein solches Studium bietet etwa die Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Schleswig-Holstein an. Hier wird das Thema Sicherheit, darunter auch in der privaten Wirtschaft, in mehreren Modulen grundlegend inklusive eines Praktikums vermittelt.

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