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Defizite ausgleichen

In der Produktnorm DIN EN 54 Teil 23 werden die Anforderungen an optische Signalgeber von Brandmeldeanlagen geregelt. Sie schreibt in bestimmten Bereichen – zum Beispiel in solchen mit erhöhtem Störschallpegel – erstmals zusätzliche optische Signalgeber vor.

Optischer Alarmgeber mit roter Kalotte.
Optischer Alarmgeber mit roter Kalotte.

Beim Tragen von Gehörschutz oder bei Schwerhörigkeit können akustische Signale unwirksam sein, so dass eine zusätzliche optische Alarmierung mehr Sicherheit gibt. Die Norm enthält allgemeine Anforderungen an Aufbau und Robustheit optischer Signalgeber sowie an deren Leistungsfähigkeit unter klimatischen, mechanischen und elektrischen Störungsbedingungen.

Handlungsbedarf

Seit 1. Januar 2014 sind für Brandmeldeanlagen optische oder optisch-akustische Signalgeber zwingend vorgeschrieben, die gemäß EN 54-23 zertifiziert sind. Das bedeutet unter anderem, dass alle entsprechenden Signalgeber, die diese Zertifizierung nicht besitzen, ihre Vds-Zulassung verlieren und für Neuinstallationen nicht mehr verwendet werden dürfen.

In diesem Zusammenhang sollte ergänzend erwähnt werden, dass – besonders in öffentlichen Gebäuden – bei der Alarmierung Maßnahmen zur Sicherstellung der Barrierefreiheit zu berücksichtigen sind. So schreibt die DIN 18040-1 für die Vermittlung wichtiger Informationen das „Zwei- Sinne-Prinzip“ vor. Dieses dient der barrierefreien Gestaltung von Gebäuden, Einrichtungen und Informationssystemen. In Alten- beziehungsweise Pflegeheimen zum Beispiel halten sich Personen mit eingeschränktem oder nicht vorhandenem Hör- und Sehsinn auf. Um im Gefahrenfall auch solche Menschen zu erreichen, sollte eine Alarmierung möglichst nach dem Zwei-Sinne-Prinzip erfolgen. Das bedeutet, dass immer zwei voneinander unabhängige Sinne angesprochen werden, zum Beispiel eine Sirene (akustisch) sowie eine Blitzleuchte (optisch). Für gehörlose beziehungsweise schwerhörige Menschen bieten sich darüber hinaus Vibrationsmelder an, die in einem Kissen (während des Schlafs) oder in Armbanduhren integriert werden können. Das Auslösen entsprechender Alarme an solchen taktilen Einrichtungen erfolgt über Funkmodule, die von der Brandmelderzentrale angesteuert werden.

Für Personen, die in ihrem Sehvermögen eingeschränkt sind, gilt Entsprechendes – nur dass in diesem Fall die akustische Alarmierung greift. Für diesen Personenkreis kann aber auch der Tastsinn die Informationsübermittlung übernehmen. Durch intelligente Wegeführungen zum Beispiel im Handlauf oder durch tastbare Bodenleitsysteme können sich so auch Personen mit den entsprechenden Einschränkungen zurechtfinden.

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Zu beachten ist weiterhin, dass die meisten Städte und Kommunen in den technischen Anschlussbedingungen für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen auf die Feuerwehr- und Rettungsleitstellen die Einhaltung der EN 54 in allen Teilen fordern. Das bedeutet, dass eine Aufschaltung seit 1. Januar 2014 nur dann erfolgen kann, wenn auch die Anforderungen der EN 54- 23 im Rahmen des Alarmierungskonzeptes der Brandmeldeanlage erfüllt sind.

Planungssicherheit

Der VdS bietet für optische Signalgeber im Zusammenhang mit Personenalarmierung ein spezielles Anerkennungsverfahren an. Damit soll sichergestellt werden, dass optische Signalgeber künftig auch in Brandmeldesystemen weiter Verwendung finden dürfen.

Die Norm EN 54-23 deckt keine Signalgeber ab, die nicht der Alarmierung von Personen dienen, etwa Anzeigegeräte, welche beispielsweise der Feuerwehr den Weg zur Erstinformationsstelle weisen. Der VdS ermöglicht eine Geräteanerkennung jedoch auch für nicht durch die EN 54-23 abgedeckte Signalgeber. So ist für diese Geräte weiterhin eine Aufnahme in VdS-anerkannte Systeme möglich. Für alle an Brandmeldeanlagen angeschlossenen Komponenten muss das funktionsgemäße Zusammenwirken sichergestellt sein. Dies wird durch eine VdS-Prüfung nachgewiesen und in der System-Anerkennung bestätigt.

Um vor diesem Hintergrund entsprechende Planungssicherheit für alle Gebäudeprojekte zu geben, bietet zum Beispiel Esser seit Mitte des Jahres konventionelle Blitzleuchten an, die nach EN 54-23 und VdS zertifiziert sind. Ab dem 1. Quartal nächsten Jahres werden die adressierbaren und busversorgten Varianten der IQ8Alarm Reihe nachfolgen.

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