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Das Gemeinsame Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz

Das Gemeinsame Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz wurde von Bund und Ländern gegründet, um den Bevölkerungsschutz auch in Katastrophen zu optimieren.

Das Gemeinsame Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz wurde von Bund und Ländern gegründet, um den Bevölkerungsschutz bei Katastrophen zu optimieren.
Das Gemeinsame Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz wurde von Bund und Ländern gegründet, um den Bevölkerungsschutz bei Katastrophen zu optimieren.

Waldbrände und Hochwasser, Großbrände und Stromausfall – dies sind Beispiele für Naturkatastrophen und außergewöhnliche Schadensereignisse, auf deren Bewältigung der Katastrophenschutz der Länder im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr jederzeit vorbereitet ist – jetzt auch mit dem Gemeinsamen Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz.

Mit der Covid-19-Pandemie und dem verheerenden Hochwasser im Sommer 2021 wurde aber wieder einmal deutlich, dass Krisen und Katastrophen nicht vor Ländergrenzen Halt machen und nicht nur die Kommunen oder das Land gefordert sind, sondern auch länderübergreifendes beziehungsweise gesamtstaatliches Handeln mit einem deutlich höheren Informations- und Kommunikationsbedarf gefragt ist. Diese Entwicklungen werden sich nach übereinstimmender Einschätzung durch die Auswirkungen des Klimawandels, neuer hybrider Bedrohungen und nicht zuletzt durch kriegerische Auseinandersetzungen auch in Europa künftig eher noch verschärfen.

Zusammenarbeit im föderalen System

Angesichts dieser Herausforderungen verständigten sich Bund und Länder über eine intensivere, strukturierte Zusammenarbeit im Bevölkerungsschutz, ohne die grundgesetzliche Trennung zwischen Katastrophenschutz in der Zuständigkeit der Länder und Zivilschutz als Aufgabe des Bundes in Frage zu stellen. Nach nur knapp einem Jahr Beratungen wurde auf der Frühjahrssitzung der Innenministerkonferenz am 2. Juni 2022 die „Vereinbarung des Bundes und der Länder über die Errichtung des Gemeinsamen Kompetenzzentrums Bevölkerungsschutz“ unterzeichnet und die neue Kooperationsplattform als sichtbares Zeichen einer gemeinsamen Verantwortung von Bund und Ländern im Bevölkerungsschutz begründet.

Ziel des Gemeinsamen Kompetenzzentrums Bevölkerungsschutz (GeKoB) ist es, Defizite im Informationsaustausch von Bund und Ländern nachhaltig zu verbessern und eine kontinuierliche ressortübergreifende Verzahnung in und zwischen Bund und Ländern sicherzustellen. Daher ist das GeKoB auch eine auf Dauer angelegte, strukturiert organisierte Kooperationsplattform, die nicht erst in Krisen zusammentritt, sondern auch und gerade im Alltag unter Wahrung der grundgesetzlichen Zuständigkeiten eng zusammenarbeitet.

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Gemeinsames Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz – die Beteiligten

Das GeKoB wird von Bund und Ländern getragen und hat seinen Sitz in Bonn beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Den Kern bilden die Innenressorts von Bund und Ländern, die für Aufgaben im Katastrophen- und Zivilschutz in Deutschland originär zuständig sind. Sie entsenden Vertretungen, die weiterhin Beschäftigte ihrer Behörden sind, den Informationsfluss zwischen Behörde und GeKoB sicherstellen und die Bedarfe von Bund und Ländern in das GeKoB einsteuern, aber am Standort Bonn Dienst tun. Seit April 2023 arbeiten Vertretungen von Bayern, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, des BBK – in der Doppelrolle als gastgebende und beteiligte Behörde - und der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) sowie der Bundespolizei (BPol) und dem Territorialen Führungskommando der Bundeswehr (TerrFüKdoBw) im GeKoB zusammen. Damit ist die in der Verwaltungsvereinbarung definierte Mindestanzahl an Vertretungen bereits erreicht, weitere Länder planen eine Entsendung noch in diesem Jahr.

In der Leitung des GeKoB wechseln sich Bund und Länder ebenso ab wie im Vorsitz des Lenkungskreises, des Steuerungsgremiums des GeKoB auf Abteilungsleitungsebene; auch dies ist Ausdruck der gemeinsam getragenen Verantwortung.

Auf dem Online-Kongress des BBK konnten sich Betroffene und Helfer über ihre Erfahrungen beim Hochwasser austauschen. 
BBK: Kongress „Hochwasser 2021“
Auf dem vom BBK veranstalteten digitalen Kongress „Das Hochwasser 2021 in Deutschlands Westen“ tauschten sich Helfer über ihre Erfahrungen aus.

Um das Spektrum der Akteure im Bevölkerungsschutz im GeKoB abzubilden, können sich gemäß Verwaltungsvereinbarung „insbesondere die kommunale Ebene, die im Zivil- und Katastrophenschutz mitwirkenden Einrichtungen und anerkannten Organisationen …. “ mit Zustimmung des Lenkungskreises an der Kooperationsplattform beratend beteiligen. Hierzu werden derzeit intensive Gespräche mit den Hilfsorganisationen und den kommunalen Spitzenverbänden geführt.

Aufgaben und Rollenverständnis im Alltag und in Krise

Um den Informationsstand für eine bessere Krisenvorsorge und Krisenbewältigung zu verbessern, tauschen sich die Beteiligten arbeitstäglich über die aktuelle Situation aus, identifizieren Optimierungspotenzial im Bevölkerungsschutz und verständigen sich auf Empfehlungen für planerische Vorbereitungen im Vorgriff auf mögliche Lagen.

Bereits drei Monate vor offizieller Gründung des GeKoB haben Bund und Länder im März 2022 mit der Erstellung eines Gemeinsamen Lagebilds Bevölkerungsschutz begonnen, das wöchentlich erscheint und neben allgemeinen bevölkerungsschutzrelevanten Sachverhalten auch Informationen zur Versorgungssicherheit in Kritischen Infrastrukturen, zur Coronalage sowie zu Flüchtlingsbewegungen unter anderem aus der Ukraine zum Inhalt hat. Begleitet wird das Lagebild durch wöchentliche Besprechungen, in denen sich Bund und Länder austauschen und Informationen teilen, die sich unterhalb einer für das Lagebild relevanten Schwelle bewegen. Das GeKoB versteht sich insoweit auch als Sensor für potenzielle Lagen mit dem Ziel, sich frühzeitig darauf einstellen zu können.

Aus dem breiten Aufgabenkatalog des GeKoB, der sich in der Verwaltungsvereinbarung findet, stehen aktuell der Aufbau eines Registers mit Spezialressourcen sowie vorbereitende Maßnahmen im Hinblick auf ein „Digitales Lagebild Bevölkerungsschutz“ im Fokus. Gerade ein digital unterstütztes Lagebild ist nicht nur in technischer Hinsicht herausfordernd, die Formulierung von Bedarfen in Bund und Ländern und die Zusammenführung zu einem zweckmäßigen und tragfähigen gemeinsamen Lagebild beansprucht sorgfältige Planung im Vorfeld, die derzeit durch eine umfängliche Bedarfsanalyse unter den Beteiligten umgesetzt wird.

Kooperationsplattform ohne Behördeneigenschaft

Die Rolle des GeKoB wird durch seine Organisation als Kooperationsplattform ohne Behördeneigenschaft und damit ohne Weisungsrechte geprägt, was auch in einer Krise zum Tragen kommt: Das GeKoB wird in Krisenzeiten keine Entscheidungen treffen; diese ist weiterhin den jeweiligen Krisenstäben vor Ort vorbehalten. Die wesentliche Aufgabe liegt vielmehr in der Unterstützung der politisch-strategischen und administrativen Krisenstäbe in Bund und Ländern durch Lagebilder, Bewertungen, Prognosen und Handlungsempfehlungen oder der Unterstützung des Gemeinsamen Lagezentrums von Bund und Länder (GMLZ) des BBK im Rahmen von Hilfeleistungsersuchen. Darüber hinaus kann das GeKoB auf Anforderung Krisenstabsfunktionen übernehmen, Verbindungspersonen entsenden oder als Fachberatung agieren. Es übernimmt somit die Rolle eines „back office“ für die jeweiligen Krisenstäbe auf politisch-strategischer und administrativer Ebene, nicht jedoch in operativen Krisenstäben oder taktischen Einheiten vor Ort.

Noch befindet sich das GeKoB in der ersten Phase des Wirkbetriebs. Die Rahmenbedingungen sind geschaffen, Vertretungen wurden entsandt, die Arbeit aufgenommen und die Weichen für die nächsten Schritte gestellt. Das Konstrukt einer Kooperationsplattform als institutionalisierte Informations- und Kommunikationsdrehscheibe ohne Entscheidungsbefugnisse hat sich bislang bewährt, was nicht zuletzt auf dem Verständnis aller Beteiligten beruht, an den Strukturen des Bevölkerungsschutz im föderalen Staat festzuhalten, aber im Rahmen verfassungsrechtlicher Vorgaben bedarfsbezogen nachzusteuern und um kooperative Elemente zu ergänzen, wie sie sich zum Beispiel im GeKoB wiederfinden.

Sandra Bachmann, stellv. Leiterin des GeKoB und gleichzeitig Vertreterin des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Niedersachsen / Dr. Monika John-Koch, Leiterin GeKoB

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