Der Referentenentwurf des Kritis-Dachgesetzes liegt vor. Der ASW Bundesverband hat diesen Entwurf geprüft und verweist auf verschiedene Eckpunkte.
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Der ASW Bundesverband hat den Referentenentwurf zum KRITIS-Dachgesetz geprüft. 

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ASW Bundesverband prüft Referentenentwurf zum Kritis-Dachgesetz

Der Referentenentwurf des Kritis-Dachgesetzes liegt vor. Der ASW Bundesverband hat diesen Entwurf geprüft und verweist auf verschiedene Eckpunkte.

Kritische Infrastrukturen stehen für die Handlungsfähigkeit staatlicher Institutionen, sind Grundlage für Wirtschaftsleistung und essenziell für eine funktionierende Gesellschaft; daher begrüßt der ASW Bundesverband den Referentenentwurf zum Kritis-Dachgesetz zur Umsetzung der EU-CER-Richtlinie und das Bestreben, eine verbindliche Struktur zur Stärkung der Resilienz Kritischer Infrastrukturen zu setzen.

Referentenenwurf des Kritis-Dachgesetzes wurde vom ASW Bundesverband überprüft

Im März 2023 hat der Verband bereits ein Positionspapier zu den vom Bundeskabinett verabschiedeten Eckpunkten zum Kritis-Dachgesetz veröffentlicht und empfiehlt darüber hinaus folgende Punkte im aktuellen Positionspapier:

Stärkere Einbindung der Wirtschaft & Einrichtung einer Sicherheitskommission

Die enge Abstimmung mit Wirtschaft und Partnerverbänden der Initiative Wirtschaftsschutz zu allen sicherheitspolitischen Fragestellungen in unabdingbar und Meilenstein für ein kohärentes System zum Schutz Kritischer Infrastrukturen. Diese intensivierte Zusammenarbeit von Staat und Wirtschaft fördert Effektivität und Effizienz von Maßnahmen zur Resilienz-Steigerung sowie die Reduktion von Komplexität. Zudem trägt sie zur Vermeidung von Redundanzen in der Aufgabenverteilung und Entscheidungsfindung bei. In diesem Zusammenhang verweist der ASW Bundesverband auf den Vorschlag aus seinem Positionspapier vom März 2023 – die Einrichtung einer Sicherheitskommission als beratendes Organ für alle regulatorischen Vorhaben. Explizit rät der ASW Bundesverband zur Einbeziehung in die einheitliche und eindeutige Festlegung/Klassifizierung der zu schützenden Kritischen Infrastrukturen, die für alle Behörden und Zuständigkeitsbereiche (Bund, Länder, Kommunen sowie Sektoren) gilt.

Ressourcenaufwand der zentralen Anlaufstelle

Der ASW Bundesverband begrüßt die Etablierung einer zentralen Anlaufstelle im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und spricht sich dafür aus, neue Kooperationsmodelle von Staat und Wirtschaft zu diskutieren und bereits bestehende zu stärken. Synergien durch Zusammenspiel von Expertise und Ressourcen (Public-Private-Partnerships) spielen dabei eine entscheidende Rolle.

Verbindliche Festlegungen zum Schutz sensibler Daten

Aus Sicht des ASW Bundesverbands handelt es sich bei den folgenden Informationen im KRITIS-DachG um sensible, die innere Sicherheit betreffende, daher schützenswerte Informationen:

§ 9 - Nationale Risikoanalyse und Risikobewertung

§10 - Risikoanalysen und Risikobewertungen der Betreiber kritischer Anlagen

§11 – Maßnahmen zur Resilienz und Dokumentation dazu insbesondere Sicherheits- und Resilienz-Konzepte

§12 – Meldungen zu Störungen

§14 – Meldungen des BBK an die Europäische Kommission

Im Gesetzestext sollten entsprechende Regelungen zum Geheimschutz verankert werden. Der Vorschlag des Verbandes lautet, diese Informationen – entsprechend den Bestimmungen des Geheimschutzes – wenigstens als VS-vertraulich zu klassifizieren.

Notwendigkeit der Sicherheitsüberprüfung von Mitarbeitern in sensiblen Bereichen

Der ASW Bundesverband unterstützt die Anforderung der CER- Richtlinie in Artikel 14, dass für sensible Informationen die Möglichkeit bestehen muss, diese als Verschlusssache zu klassifizieren. Daher müssen alle involvierten Stellen bzw. Mitarbeiter der Kritis-Betreiber einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden. Der ASW Bundesverband spricht sich dafür aus, die jeweiligen Kontakt- und Meldestellen der Geheimschutzbetreuung und mindestens einer Ü2 Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Für die Wahrung eines durchgängigen Sicherheitsniveaus ist es notwendig, nicht nur materielle Sicherheitsstandards zu definieren, sondern auch die „Vertrauenswürdigkeit“ von Personal mit Aufgaben in sicherheitsrelevanten Bereichen prüfen zu können.

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