Als Bekannter Versender zugelassen
Geutebrück ist als Bekannter Versender zugelassen. Das Luftfahrtbundesamt bestätigte die Einhaltung aller relevanten Sicherheitsmaßnahmen.
Als Bekannter Versender kann Geutebrück seine Waren ab sofort ohne Verzögerungen und Extrakosten per Luftfracht an seine Kunden verschicken. Die vom Luftfahrtbundesamt geforderten Sicherheitsauflagen werden direkt innerhalb von Geutebrück erfüllt.
Dies bedeutet insbesondere, dass in Zukunft weder Versandverpackungen noch die Geräte selber von externen Unternehmen oder Behörden geöffnet und optisch auf gefährliche Substanzen überprüft werden. Bei diesem Vorgang sind Schäden nicht auszuschließen.
Durch die nun rein firmeninterne Abwicklung sichert Geutebrück nicht nur eine schnelle Lieferung sondern auch die Qualität seiner Videosysteme.
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