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Verbände

Was Betreiber von Gefahrenmeldeanlagen wissen sollten

Der ZVEI gibt wertvolle Hinweise für Betreiber von Gefahrenmeldeanlagen. Hierzu zählen Alarmübertragungs- und Brandmelde- sowie Einbruch- und Überfallmeldeanlagen.

Besonders die Betreiber von Gefahrenmeldeanlagen sollten genau hinschauen, denn diese müssen sicher, fehlerfrei und zu jeder Zeit funktionieren. Die Verantwortung dafür obliegt dem Betreiber, inklusive der daraus hervorgehenden Rechte und Pflichten. Ist eine Gefahrenmeldeanlage abgenommen und an den Betreiber übergeben worden, beginnt die Betriebsphase. Nun muss alles planmäßig und fehlerfrei funktionieren, um die Sicherheit von Personen und Anlagen zu gewährleisten. Der ordnungsgemäße Betrieb sowie eine regelmäßige Instandhaltung sind also von besonderer Bedeutung. Hierfür ist insbesondere der Betreiber verantwortlich.

ZVEI überabeitet für Betreiber Merkblatt für Gefahrenmeldeanlagen

2019 hat die Arbeitsgemeinschaft Errichter und Planer im ZVEI (Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronindustrie) das Merkblatt „Hinweise für Betreiber von Gefahrenmeldeanlagen“ überarbeitet und in der dritten Auflage veröffentlicht. Es beantwortet die relevanten Fragen zu Begehung und Instandhaltung, den gesetzlichen und untergesetzlichen Pflichten des Betreibers sowie zu den Konsequenzen einer Pflichtverletzung. So bietet das Merkblatt einen schnellen Überblick über die Verantwortlichkeiten und kann Betreibern als Checkliste dienen.

Das Merkblatt kann im Errichter- und Planer-Portal der ZVEI Homepage eingesehen werden.

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Foto: TAS

Gefahrenmeldetechnik

So gelingt sicherer Fernzugriff auf Gefahrenmeldeanlagen

Fernzugriff ist auch für Gefahrenmeldeanlagen inzwischen üblich. Dabei müssen allerdings mehre Aspekte beachtet werden, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Die normgerechte Wartung von Brandmeldeanlagen erfordert eine ständige Überwachung der Melderauslösungen.
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Brandschutz

Mobile Ein-Techniker-Wartung von Brandmeldeanlagen

Während die normgerechte Wartung von Gefahrenmeldeanlagen bislang zwei Technikern erforderte, reduzieren digitale Lösungen dies nun auf einen Techniker.

Die neue DIN VDE 0833-2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen wurde zum 1. Juni 2022 veröffentlicht.
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Brandschutz

Norm zu Festlegungen für Brandmeldeanlagen aktualisiert

Zum 1. Juni 2022 ist eine aktualisierte Fassung der Norm DIN VDE 0833-2 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 2: Festlegungen für Brandmeldeanlagen“ erschienen.

Die Fachgruppe Löschwassertechnik im BVFA – Bundesverband Technischer Brandschutz e. V. hat zwei neue Merkblätter veröffentlicht,
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Brandschutz

Hydranten-Merkblätter als Download beim BVFA

Neue BVFA-Merkblätter zu Wandhydranten und Brandschutzkompakt Nr. 64 veröffentlicht.