Was Betreiber von Gefahrenmeldeanlagen wissen sollten
Der ZVEI gibt wertvolle Hinweise für Betreiber von Gefahrenmeldeanlagen. Hierzu zählen Alarmübertragungs- und Brandmelde- sowie Einbruch- und Überfallmeldeanlagen.
Besonders die Betreiber von Gefahrenmeldeanlagen sollten genau hinschauen, denn diese müssen sicher, fehlerfrei und zu jeder Zeit funktionieren. Die Verantwortung dafür obliegt dem Betreiber, inklusive der daraus hervorgehenden Rechte und Pflichten. Ist eine Gefahrenmeldeanlage abgenommen und an den Betreiber übergeben worden, beginnt die Betriebsphase. Nun muss alles planmäßig und fehlerfrei funktionieren, um die Sicherheit von Personen und Anlagen zu gewährleisten. Der ordnungsgemäße Betrieb sowie eine regelmäßige Instandhaltung sind also von besonderer Bedeutung. Hierfür ist insbesondere der Betreiber verantwortlich.
ZVEI überabeitet für Betreiber Merkblatt für Gefahrenmeldeanlagen
2019 hat die Arbeitsgemeinschaft Errichter und Planer im ZVEI (Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronindustrie) das Merkblatt „Hinweise für Betreiber von Gefahrenmeldeanlagen“ überarbeitet und in der dritten Auflage veröffentlicht. Es beantwortet die relevanten Fragen zu Begehung und Instandhaltung, den gesetzlichen und untergesetzlichen Pflichten des Betreibers sowie zu den Konsequenzen einer Pflichtverletzung. So bietet das Merkblatt einen schnellen Überblick über die Verantwortlichkeiten und kann Betreibern als Checkliste dienen.
Das Merkblatt kann im Errichter- und Planer-Portal der ZVEI Homepage eingesehen werden.
Passend zu diesem Artikel
Im VdS-Webshop steht eine neue Publikation zur Auslegung von Sprinkleranlagen in Bereichen mit Lithium-Ionen-Batterien zur Verfügung.
Eine effektive Kameraüberwachung in Museen hilft, wertvolle Kunstobjekte vor Diebstahl oder Vandalismus zu bewahren.
Wertvolle Impulse zu neuen Trends im Einbruchschutz erhalten die Teilnehmer beim BHE-Fachsymposium 2024.