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News

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts begrüßt

Der Stopp des Videoüberwachungs-Verbesserungegesetzes durch das Bundesverwaltungsgericht stößt bei Geutebrück auf positive Resonanz.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 27. März 2019 deutlich gemacht, dass die Videoüberwachung durch private Stellen ausschließlich am europäischen Datenschutzrecht zu messen ist. Nationale Regelungen zur Privilegierung privater Videoüberwachung sind wegen Verstoßes gegen Europarecht nicht anwendbar. Katharina Geutebrück, Geschäftsführerin der Geutebrück GmbH, begrüßt die Tatsache, dass Betreiber von Videosicherheits-Anlagen nun wieder Rechtssicherheit haben. „Ich stimme dem Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar voll und ganz zu, der in einer Erklärung vom 31. Mai 2019 erklärt, dass die Aufgabe der Videoüberwachung zum Schutz der öffentlichen Sicherheit nicht auf private Betreiber übertragen werden könne, sondern Aufgabe der zur Ausübung öffentlicher Gewalt befugten staatlichen Behörden bleibe“.

Schutz der informationellen Selbstbestimmung

„Die dem modernen Datenschutz zugrundeliegende 'informationelle Selbstbestimmung' ist ein Grundrecht, welches das Bundesverfassungsgericht mit einer grundlegenden Entscheidung im Jahr 1983 aus Artikel 1 und 2 Grundgesetz entwickelt hat. Dieses Grundrecht ist für uns absolut bindend", unterstreicht Christoph Hoffmann, der gemeinsam mit Ehefrau Katharina Geutebrück das Familien-Unternehmen leitet.

Das Vorhaben, mit dem Videoüberwachungs-Verbesserungsgesetz privat betriebene Videoüberwachung an öffentlichen Orten als Werkzeug zur Terrorabwehr und für die öffentliche Sicherheit zu definieren und zu legitimieren, wurde anlässlich des damaligen Gesetzgebungsprozesses aus datenschutzrechtlichen, verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Gründen zurecht kritisiert. Das wurde nun im Ergebnis durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt.

Spannende Vorträge für Facherrichter und Reseller im „Dallmeier Experience Centre“
Foto: Dallmeier Electronic

Veranstaltungen

Partnertage von Dallmeier gehen in die nächste Runde

Nach der positiven Resonanz auf die Veranstaltungsreihe 2022 werden auch in diesem Jahr die Partnertage von Dallmeier fortgesetzt.

Das neue Positionspapier mit dem Titel „Deutsche Wirtschaft in Sorge vor Sabotage & Angriffen“ vom  ASW Bundesverband fordert eine Nationale Analyse- und Strategieplattform für den Wirtschaftsschutz.
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Verbände

ASW Bundesverband: Neues Positionspapier

Der ASW Bundesverband stellt anlässlich der 16. Sicherheitstagung ein Positionspapier mit dem Titel „Deutsche Wirtschaft in Sorge vor Sabotage & Angriffen“ vor.

Klaus-Dieter Josel ist neues Beiratsmitglied des BVSW.
Foto: BVSW

Verbände

BVSW begrüßt zwei neue Beiratsmitglieder

Mit Prof. Dr. Wilhelm Schmidbauer und Klaus-Dieter Josel stehen dem BVSW zwei neue Beiratsmitglieder ab sofort werden den BVSW ab sofort beratend zur Seite.

Das Bestbieterprinzip sollte sich laut ASW Bundesverband bei der Ausschreibung von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen durchsetzen. 
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Verbände

ASW Bundesverband fordert Bestbieterprinzip

Bei der Vergabe von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen fordert der ASW Bundesverband das „Bestbieterprinzip“.