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Produkte 8. März 2021

Private Sicherheitsdienste unterstützen Kommunen

Private Sicherheitsdienste unterstützen Kommunen bei der Kontrolle der Coronamaßnahmen.

Die Kommunen können bei der Überprüfung der Einhaltung der Coronamaßnahmen von privaten Sicherheitsdiensten unterstützt werden. 
Die Kommunen können bei der Überprüfung der Einhaltung der Coronamaßnahmen von privaten Sicherheitsdiensten unterstützt werden. 

Kommunen und Städte müssen in der aktuellen Situation dafür Sorge tragen, dass Coronamaßnahmen nicht nur angeordnet, sondern auch kontrolliert und Verstöße geahndet werden. Die private Sicherheitswirtschaft kann hier unterstützend aktiv werden, wie Uwe Lübking, Beigeordneter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, dem PROTECTOR erläutert.

Welche Aufgaben kommen durch die Coronapandemie auf Kommunen zu?

Die Coronapandemie fordert die kommunalen Gesundheits- und Ordnungsämter in besonderem Maße heraus. Die kommunalen Behörden sind in der besonderen Pflicht, die Regeln der Coronaverordnungen der Bundesländer umzusetzen, insbesondere zu kontrollieren und zu sanktionieren. Dazu gehören die Maskenpflicht im ÖPNV, die Überprüfung von Kontaktlisten in der Gastronomie, solange diese geöffnet hatten, aktuell die Schließungsanordnung von Einzelhandel und Gastronomie, Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum, Alkoholverkaufs- und Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit oder aber die Anweisungen zur Quarantäne. Dies alles fordert die Ordnungsämter seit März 2020 in besonderem Maße. Eine zusätzliche Herausforderung stellt dabei insbesondere der kurze Zeitraum der Änderungen von Coronaverordnungen mitunter ohne Anwendungshinweise durch die Länder dar.

Daneben haben, was allzu oft vergessen wird, die kommunalen Ordnungsämter als Gefahrenabwehrbehörde auch ihre regulären Aufgaben zu erfüllen. In den letzten Jahren sind immer mehr Aufgaben auf die Ordnungsämter zugekommen. Es ist ein generelles Problem, dass der Gesetz- oder Verordnungsgeber sich selten Gedanken über die Umsetzung seiner Regelungen macht, obwohl dies selbstverständlicher Teil eines geordneten Rechtssetzungsverfahrens sein sollte.

Kommunen können kurzfristig kein Personal gewinnen

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Bei diesem Bündel an Aufgaben - wie können die Kommunen kurzfristig Personal gewinnen, das die Einhaltung der Maßnahmen kontrolliert?

Die Möglichkeiten, kurzfristig Personal für die Ordnungsbehörden zu rekrutieren, sind für die Kommunen leider begrenzt. Zum Teil ist es möglich, Verwaltungsangestellte durch Fortbildungen für den Dienst im Ordnungsamt zu qualifizieren und dorthin abzuordnen. Weiterhin kann kurzfristig auch durch Ausweitung von Arbeitszeiten und Überstunden eine höhere Kontrolldichte gewährleistet werden. Allerdings kann dies nur für einen überschaubaren Zeitraum geschehen, damit die Mitarbeiter der Ordnungsbehörden nicht überlastet werden.

Mittel- und langfristig brauchen die Kommunen tendenziell mehr Mitarbeiter für die Aufgaben im Bereich der Gefahrenabwehr. Diese kann man nicht „über Nacht“ gewinnen und einstellen. Ausschreibungs- und Einstellungsverfahren müssen beachtet werden. Auch ist es nicht einfach, überhaupt geeignete Bewerber zu finden. Selbst wenn dies gelänge, lässt manche Haushaltssituation die Einstellung zusätzlichen Personals nicht zu.

Ein Personalaufwuchs ist ein eher langfristiges Projekt und würde in der aktuellen Krise nicht helfen. Vielmehr sollte es als Lehre aus der Krise vergleichbar dem Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst auch einen Pakt für den kommunalen Ordnungsdienst geben, wobei hier vorrangig die Länder gefordert wären. Der kommunale Ordnungsdienst erfüllt – neben der Polizei – eine wichtige Funktion im Rahmen der Gefahrenabwehr. Dies muss sich auch in den Kompetenzen und der Ausrüstung niederschlagen. Der Selbstschutz der Beschäftigten muss stets gewährleitet sein.

Wie könnte ein solcher Pakt aussehen?

Ein Pakt für den kommunalen Ordnungsdienst soll nicht hin zu einer Privatisierung desselbigen verstanden werden. Vielmehr braucht es eine gute Zusammenarbeit zwischen privaten Sicherheitsdiensten, kommunalen Ordnungsbehörden und der Polizei.

Private Sicherheitsdienste können Kommunen unterstützen

Welche Aufgaben könnten die privaten Sicherheitsdienste übernehmen? Mit welchen rechtlichen Befugnissen müssten sie ausgestattet werden?

Private Sicherheitsdienste können beispielsweise bei „City-Streifen“ unterstützen. Hier haben die Kommunen schon gute Erfahrungen gemacht. Im Rahmen der Pandemiebekämpfung kann man an die Kontrolle der Maskenpflicht im öffentlichen Raum, die Auflagen zur Öffnung von Geschäften und Restaurants hinsichtlich der sich dort aufhaltenden Personen oder aber auch die Kontrolle von Quarantäneregeln denken. Damit dies nicht zu einem zahnlosen Tiger verkommt, braucht es natürlich auch die Kompetenz zur Kontrolle der Personalien.

Hoheitliche Aufgaben zu übertragen, ist dabei nur ausnahmsweise möglich. Aktuell werden private Sicherheitsdienste in der Regel als Verwaltungshelfer eingesetzt. Dies beschreibt ein Konstrukt, bei dem der Private nur vorbereitend und durchführend, nicht aber entscheidend handelt. Er ist „verlängerter Arm“ der Verwaltung. Private agieren nur dann als Verwaltungshelfer, wenn sich ihre Tätigkeit auf technische oder logistische Hilfsdienste bezieht und die rechtliche Bewertung und Entscheidung von der Behörde vorgenommen wird.

Und wenn die Tätigkeiten der privaten Sicherheitswirtschaft darüber hinausgehen sollen?

Sobald der eben genannte Bereich verlassen wird, kommt nur eine Beleihung in Betracht. Dabei handelt es sich um eine Privatperson, die Verwaltungsaufgaben unter staatlicher Aufsicht im eigenen Namen erledigt, wie wir es beispielsweise heute schon im Luftsicherheitsgesetz § 16a normiert haben. Der wirksame Einsatz privater Sicherheitsdienste dürfte wohl rechtssicher nur im Rahmen der Beleihung möglich sein. Dies bedarf einer gesetzlichen Grundlage, die entweder auf Bundesebene oder aber vorrangig auf der Landesebene geschaffen werden müsste.

Qualitätskriterien entwickeln

Über welche Qualifikation müssten die privaten Sicherheitskräfte dann verfügen?

Wichtig ist für die Kommunen, dass nur qualifizierte private Sicherheitsdienste in Betracht kommen. Gerade im grundrechtsrelevanten Bereich sind besondere Qualitätsmerkmale anzulegen. Zum einen müsste eine ausreichende Schulung der eingesetzten Kräfte nachgewiesen werden und zum anderen müsste ein Führungszeugnis vorliegen. Die genauen Vorgaben sollten im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens konkretisiert werden. Aus unserer Sicht kann man sich an den Vorgaben orientieren, die im Bereich der Luftsicherheit an die Mitarbeiter gestellt werden. Die Branche könnte hier aus unserer Sicht auch vorangehen und proaktiv strenge Qualitätskriterien entwickeln. Damit würde auf der einen Seite die Hilfsbereitschaft und auf der anderen Seite auch die kritische Auseinandersetzung mit der damit verbundenen Aufgabe gezeigt.

Gibt es schon Gespräche zwischen den Kommunen und der privaten Sicherheitswirtschaft, vielleicht mit dem BDSW?

In den aktuellen Gesprächen mit Politik und Verbänden ist es uns natürlich von besonderer Bedeutung, auch die Branche einzubeziehen. Es bringt nichts, wenn es gesetzliche Regelungen gibt, die dann nicht umgesetzt werden können. Wir stehen deshalb auch im regelmäßigen Austausch mit dem BDSW. Dort wurde uns signalisiert, dass man die Ordnungsämter unterstützen könnte.

www.dstgb.de

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Die private Sicherheitswirtschaft könnte vorangehen und proaktiv strenge Qualitätskriterien entwickeln.

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