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Vier-Punkte-Plan zur Bekämpfung von Geldwäsche

Der Bundesverband der Geldwäschebeauftragten (BVGB) legt einen Vier-Punkte-Plan vor, der zu Anpassungen bei der Anti-Geldwäsche Regulierung führen soll.

Die Begrenzung von Bargeldflüssen ist eine der Forderungen des Vier-Punkte-Plans im Kampf gegen Geldwäsche.
Die Begrenzung von Bargeldflüssen ist eine der Forderungen des Vier-Punkte-Plans im Kampf gegen Geldwäsche.

Der Bundesverband der Geldwäschebeauftragten (BVGB) fordert von der zukünftigen Ampel-koalition eine kompromisslose Linie bei der Geldwäscheprävention und legt dazu einen Vier-Punkte-Plan vor.

Geldwäsche müsse effektiv verhindert werden – bei weniger Bürokratie, fordert der Verband. Die Umsetzung einer effektiven Geldwäschebekämpfung habe in der letzten Legislaturperiode nicht stattgefunden. „Umso erfreulicher ist es, dass sich die zukünftige Ampelkoalition nun darauf verständigt hat, die Geldwäschebekämpfung zum Thema in den Koalitionsverhandlungen zu machen.“

Der BVGB legt dazu einen vier Punkte-Plan vor, um eine effektive Bekämpfung von Geldwäsche, Korruption und Steuerhinterziehung sicherzustellen. BVGB-Vorsitzender Daniel Schmedding erklärt: „Sowohl die SPD, wie auch Bündnis 90/Die Grünen und die FDP haben sich in ihren Wahlprogrammen klar zu einer Verbesserung der Geldwäschebekämpfung bekannt. Als Ergebnis der Koalitionsverhandlungen erwarte ich, dass diese Versprechungen auch umgesetzt werden und der Werkzeugkasten zur Eindämmung der Finanzkriminalität deutlich erweitert wird.“

Vier-Punkte-Plan mit konkreten Forderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche

Um dieses Ziel zu erreichen, wendet sich der Verband mit vier konkreten Vorschlägen an die Koalitionsparteien:

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  • Zersplitterte Aufsichtsstruktur vereinheitlichen und effektiver gestalten: Die Aufsicht im Nicht-Finanzsektor übernehmen in vielen Bundesländern teilweise verschiedene Ordnungsämter auf kommunaler Ebene. Eine Untersuchung des BVGBs hat bereits gezeigt, dass es fast ausschließlich in Ländern mit zentralisierten Aufsichtsbehörden eine substanzielle Vollzugstätigkeit gibt. Es ist daher folgerichtig, die Aufsicht über den Nicht-Finanzsektor auf der Bundesebene zu zentralisieren. Dies verringert Bürokratie, ordnet die Zuständigkeit abschließend und ermöglicht den Einsatz von digitalen Lösungen sowie qualifiziertem Personal.
  • Bargeldobergrenze: Die Begrenzung von Bargeldflüssen kann ein Werkzeug im Kampf gegen Geldwäsche sein. Die Bargeldobergrenze allein löst die Probleme aber nicht; insbesondere nicht im Bereich des Güterhandels. Welche Maßnahmen wo zur Anwendung kommen, muss daher im Rahmen eines risikobasierten Ansatzes festgelegt werden. Es gilt: die Branchen, die am anfälligsten für Geldwäsche sind, sollten die umfassendsten Präventionsmaßnahmen umsetzen.
  • Harmonisierung von Regeln im Finanz- und Nicht-Finanzsektor, Unterschiede im Nicht-Finanzsektor beseitigen: Noch immer gelten für Verpflichtete aus dem Finanzsektor andere Regeln und Privilegien als für z. B. Kfz- und Edelmetallhändler im Nicht-Finanzsektor. Diese Ungleichheit muss beseitigt werden, damit auch der Nicht-Finanzsektor seine Verpflichtungen effektiv erfüllen kann.
  • Geldwäscheprävention ermöglichen, Qualität der Verdachtsmeldungen steigern, Verpflichtete entlasten: Unternehmer sind häufig mit den sich ständig ändernden Pflichten bei der Geldwäscheprävention überfordert. Das Know-how von spezialisierten Compliance-Dienstleistern sollte daher zur Sicherung der Geldwäscheprävention in Unternehmen eingesetzt werden dürfen. Die Qualität der abgegebenen Verdachtsmeldungen würde erheblich steigen und die Strafverfolgung effektiv verbessert werden. Gleichzeitig würden die Verpflichteten entlastet werden.

„Die Verbesserung der Geldwäschebekämpfung muss ein Dreiklang aus mehr Transparenz, Digitalisierung und weniger Bürokratie für verpflichtete Unternehmer*innen und Behörden sein. Wenn wir jetzt an diesen Stellschrauben drehen, wird Deutschland nach der kommen-den Legislaturperiode nicht mehr das Geldwäscheparadies sein, das es jetzt ist.“, erklärt die stellvertretende Vorsitzende des BVGB, Lena Olschewski.

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Über den BVGB

Der 2020 gegründete Bundesverband der Geldwäschebeauftragten (BVGB) e.V. vertritt und fördert auf allen Ebenen die Interessen der Geldwäschebeauftragten in Unternehmen oder als Einzelmitglieder. Ziel unseres Verbandes ist es, die Entwicklung der Branche und des Berufsfeldes zu stärken und dabei die spezifischen Anforderungen der Unternehmen und Kunden im Hinblick auf gesetzliche Grundlagen und Entwicklungen sowie die besondere Sensibilität und Bedeutung des Themas insgesamt zu berücksichtigen. Anspruch des Verbandes ist es, dass sich ausdifferenzierende Berufsfeld aktiv mitzugestalten.

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