Direkt zum Inhalt
BDSW 8. Dezember 2011

Koalitionsvereinbarung zum Mindestlohn begrüßt

Der Vorsitzende der Landesgruppe Berlin im BDSW – Bundesverband der Sicherheitswirtschaft, Rainer Ehrhardt, begrüßt die Festlegungen zum Vergaberecht im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU in Berlin.

„Nun muss die Politik den auf 8,50 Euro erhöhten Mindestlohn für öffentliche Aufträge auch flächendeckend umsetzen“, sagte Ehrhardt. Die zukünftigen Regierungsparteien haben vereinbart, dass sie am bestehenden Vergabegesetz festhalten. Gleichzeitig wurde der Mindestlohn von 7,50 Euro um einen Euro erhöht. Dieser Lohn ist Grundlage für Aufträge, die von öffentlichen Auftraggebern des Landes Berlin vergeben werden. Nur Unternehmen, die sich an diesen Mindestlohn halten, können den Zuschlag bekommen.

Der BDSW hat sich bereits 2010 tariflich an das Vergabegesetz gebunden. Für öffentliche Aufträge wurde im Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen ein Mindestlohn von 7,50 Euro festgeschrieben, der bei einer Erhöhung im Vergabegesetz entsprechend steigt. „Wir haben schon damals gezeigt, dass wir Mindestlohnregelungen befürworten“, so Ehrhardt weiter. Auch der bundesweite Mindestlohn für andere Aufträge zeige dies.

Positiv bewertete der Landesgruppenvorsitzende, dass künftig zur Kontrolle der Vergabestellen ein Vergabebericht erstellt werden soll. Er forderte nachdrücklich eine konsequente Durchsetzung des Gesetzes in der Praxis. „Dabei müssen aber bei Ausschreibungen neben dem Preis auch qualitative Aspekte der anbietenden Unternehmen Berücksichtigung finden“, sagte der Landesgruppenvorsitzende.

Besonders kritisierte er, dass die Vergabestellen den bestehenden allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Berlin und Brandenburg nicht berücksichtigen. Es gebe unterschiedliche Qualifikationen im Sicherheitsgewerbe und auch die öffentliche Hand müsse endlich damit anfangen, qualifiziertes Personal auszuschreiben.

„Es kann nicht sein, dass die Vergabestellen aus Unkenntnis einen unqualifizierten Mitarbeiter ausschreiben, obwohl der qualifizierte Mitarbeiter tariflich für 8,50 Euro am Arbeitsmarkt einzukaufen ist. Diese Verschwendung von Steuergeldern und die Missachtung der Menschen, die sich qualifiziert haben, darf es in 2012 nicht mehr geben, zumal für die Vergabestellen damit keinerlei zusätzliche Kosten verbunden sind. Wir werden diese Fälle aufdecken und an die Öffentlichkeit bringen. Wenn sich Arbeit lohnen soll, muss sich auch Qualifikation lohnen“, so Ehrhardt abschließend.

Anzeige

Passend zu diesem Artikel