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Forsi 26. März 2012

Wissenschaftspreis für Bewertung des Sicherheitsgewerbes

Im Rahmen des 13. Sicherheitswirtschaftstages des Forschungsinstitutes für Compliance, Sicherheitswirtschaft und Unternehmenssicherheit (Forsi) in Berlin verlieh BDSW-Vizepräsident Gregor Lehnert den Forsi-Wissenschaftspreis 2012 an Prof. Dr. Wolfram Höfling von der Universität Köln.

BDSW-Vizepräsident Gregor Lehnert (links) überreicht den Forsi-Wissenschaftspreis an Prof. Dr. Wolfram Höfling von der Universität Köln.
BDSW-Vizepräsident Gregor Lehnert (links) überreicht den Forsi-Wissenschaftspreis an Prof. Dr. Wolfram Höfling von der Universität Köln.

Den Forsi-Wissenschaftspreis erhielt er für seinen Kommentar zur Gewerbeordnung. "Ich freue mich ganz besonders, den ersten Forsi-Wissenschaftspreis, der in Berlin vergeben wird, an Professor Höfling zu überreichen“, so Lehnert vor knapp 250 Teilnehmern.

Der Preisträger, so Lehnert in seiner Laudatio, gehe mit seiner Kommentierung weit über die übliche Bewertung des Sicherheitsgewerbes hinaus. Er skizziere darin die quantitativen und qualitativen Veränderungen vor allem im letzten Jahrzehnt. Dabei konstatiere Höfling zu Recht, dass sich Sicherheitsunternehmen zu „Allround-Sicherheitsdienstleistern“ entwickelt hätten.

Selbst der Staat greife im Rahmen von Police-Private-Partnership-Modellen immer mehr auf unsere Mitgliedsunternehmen zurück, so Lehnert weiter. Höfling weise in seinem Kommentar auch auf die DIN 77 200 sowie die Ausbildungsberufe in der Branche hin. Er konstatiere einen „Quantensprung“ in der Qualifizierung privater Sicherheitsdienste.

Auch in der rechtlichen Bewertung privater Sicherheitsdienste werde die Veränderung deutlich. Noch 1986, so Lehnert, habe sich der renommierte Staatsrechtler und spätere Bundesverfassungsrichter, Prof. Hoffmann-Riem, äußerst kritisch zur Entwicklung privater Sicherheitsdienste und deren rechtlichen Grundlagen geäußert. Dies sehe Professor Höfling ganz anders.

Der Grundsatz des staatlichen Gewaltmonopols beinhaltet nicht gleichzeitig ein staatliches Monopol der Gefahrenabwehr. Diese kann heute nicht mehr allein durch den Staat und seine Beschäftigten wahrgenommen werden. Der Staat hat hingegen eine Gewährleistungsverantwortung. Dazu gehöre eine Verantwortungsteilung auch in der Inneren Sicherheit und eine duale Sicherheitsverantwortung von Staat und Privat.

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