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BKA 29. Mai 2012

Warnung vor Schadsoftware im E-Mail-Anhang

Das Bundeskriminalamt warnt vor einer Schadsoftware, die über den Versand von E-Mails in Umlauf gebracht wird. Die E-Mails verschiedenen Inhalts tragen unter anderem den Hinweis: BKA erdrückende Akte gegen [„Name des Empfängers"].

Der Anhang der E-Mail (zum Beispiel "Akte.zip") enthält eine Schadsoftware, die sich nach Öffnung des Anhangs installiert. Anschließend wird in einem Pop-Up-Fenster angegeben, dass der Computer nach den Besuchen pornografischer Webseiten mit einem Verschlüsselungstrojaner infiziert sei. Der User müsse über uKash oder Paysafecard für 100 Euro ein kostenpflichtiges Sicherheitsupdate herunterladen, um die Verschlüsselung zu beseitigen.

Hierzu erklärt das Bundeskriminalamt: Das Bundeskriminalamt ist nicht Urheber dieser Meldungen. Sollten Sie eine derartige E-Mail auf ihrem Computer erhalten, laden Sie den Anhang nicht herunter und öffnen Sie ihn auf keinen Fall. Vertrauen Sie nur Anhängen von Ihnen bekannten Absendern und vergewissern Sie sich gegebenenfalls beim Absender, dass dieser Ihnen einen Anhang geschickt hat.

Ist der Rechner bereits infiziert, bezahlen Sie den geforderten Betrag auf keinen Fall. Der Rechner ist bereits mit der Schadsoftware infiziert, die wesentliche Teile des Betriebssystems verändert hat, um das Pop-Up-Fenster zu generieren. Ein normaler Zugriff auf Ihr Betriebssystem ist auch nach der rechtswidrig geforderten Zahlung nicht möglich.

Nach bisherigem Kenntnisstand verschlüsselt die Schadsoftware tatsächlich einige Bereiche der Festplatte. Dies bedeutet, dass selbst nach der Wiederherstellung der Systemfunktionalität immer noch auf einige Dateien kein Zugriff genommen werden kann.

Es wird weiterhin empfohlen, den Update-Status des Betriebssystems und der genutzten Anti-Viren-Software und installierter Programme auf dem aktuellen Stand zu halten. Dies erhöht die Chancen, erst gar nicht mit der Schadsoftware infiziert zu werden.

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