Warnung vor Schadsoftware im E-Mail-Anhang
Das Bundeskriminalamt warnt vor einer Schadsoftware, die über den Versand von E-Mails in Umlauf gebracht wird. Die E-Mails verschiedenen Inhalts tragen unter anderem den Hinweis: BKA erdrückende Akte gegen [„Name des Empfängers"].
Der Anhang der E-Mail (zum Beispiel "Akte.zip") enthält eine Schadsoftware, die sich nach Öffnung des Anhangs installiert. Anschließend wird in einem Pop-Up-Fenster angegeben, dass der Computer nach den Besuchen pornografischer Webseiten mit einem Verschlüsselungstrojaner infiziert sei. Der User müsse über uKash oder Paysafecard für 100 Euro ein kostenpflichtiges Sicherheitsupdate herunterladen, um die Verschlüsselung zu beseitigen.
Hierzu erklärt das Bundeskriminalamt: Das Bundeskriminalamt ist nicht Urheber dieser Meldungen. Sollten Sie eine derartige E-Mail auf ihrem Computer erhalten, laden Sie den Anhang nicht herunter und öffnen Sie ihn auf keinen Fall. Vertrauen Sie nur Anhängen von Ihnen bekannten Absendern und vergewissern Sie sich gegebenenfalls beim Absender, dass dieser Ihnen einen Anhang geschickt hat.
Ist der Rechner bereits infiziert, bezahlen Sie den geforderten Betrag auf keinen Fall. Der Rechner ist bereits mit der Schadsoftware infiziert, die wesentliche Teile des Betriebssystems verändert hat, um das Pop-Up-Fenster zu generieren. Ein normaler Zugriff auf Ihr Betriebssystem ist auch nach der rechtswidrig geforderten Zahlung nicht möglich.
Nach bisherigem Kenntnisstand verschlüsselt die Schadsoftware tatsächlich einige Bereiche der Festplatte. Dies bedeutet, dass selbst nach der Wiederherstellung der Systemfunktionalität immer noch auf einige Dateien kein Zugriff genommen werden kann.
Es wird weiterhin empfohlen, den Update-Status des Betriebssystems und der genutzten Anti-Viren-Software und installierter Programme auf dem aktuellen Stand zu halten. Dies erhöht die Chancen, erst gar nicht mit der Schadsoftware infiziert zu werden.
Passend zu diesem Artikel
Honeywell hat die neue Plattform „Advance Control“ auf den Markt gebracht, mit der das Gebäudemanagement umfassend automatisiert werden soll.
Das BKA hat Staatstrojaner im Verfahren gegen das Reichsbürger-Netzwerk eingesetzt. Jahrelang machte das BKA von dieser Befugnis keinen Gebrauch.
Seit Juli 2023 ist die Whistleblower-Richtlinie mittels Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in der deutschen Gesetzgebung angekommen. Die Umsetzungsfrist ist gerade zum Jahresende ausgelaufen.