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Detektive 29. Mai 2012

Höhere Aufklärungsquote als bei Behörden

Die Aufklärungsquote des Detektivgewerbes braucht einen Vergleich mit der Aufklärungsquote von staatlichen Strafverfolgungsbehörden nicht zu scheuen. Dies zeigen Ergebnisse der Mitgliederbefragung, die der Bundesverband Deutscher Detektive (BDD) durchgeführt hat.

Mitte Mai 2012 stellte Innenminister Hans-Peter Friedrich die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Jahres 2011 der Öffentlichkeit vor. Dabei ging er auch auf die Aufklärungsquote der Straftaten ein und bezifferte diese mit 54,7 Prozent. Dies bedeutet einen Rückgang um 1,3 Prozent gegenüber dem Jahr 2010 (56 Prozent).

Der Bundesverband Deutscher Detektive (BDD) führt am Beginn eines jeden neuen Jahres Befragungen bei seinen Mitgliedern zu den Wirtschaftsabläufen des Vorjahres durch. Darin enthalten ist auch die Frage nach der Aufklärungsquote der bearbeiteten Ermittlungsfälle. Nach dem Ergebnis der Befragung zum Wirtschaftsjahr 2011 konnten von den Mitgliedern des Verbandes 61 Prozent der Ermittlungsfälle vollständig aufgeklärt werden. Damit lag die Aufklärungsquote um 6,3 Prozent höher als die der staatlichen Strafverfolgungsbehörden.

Da die Mitglieder des BDD in allen Regionen unseres Landes angesiedelt sind, kann das Ergebnis laut Verband auch als repräsentativ für das gesamte Detektivgewerbe angesehen werden.

Zwar ging auch die detektivische Aufklärungsquote im Jahr 2011 gegenüber dem Jahr 2010 um rund fünf Prozent zurück, dafür stieg die Zahl der teilweisen Aufklärung von 28 Prozent im Jahr 2010 auf 36 Prozent im Jahr 2011 an. Die teilweise Aufklärung kommt vielfach dadurch zustande, dass Auftraggeber nach Vorliegen eines Zwischenergebnisses eine weitere Ermittlungstätigkeit aus den verschiedensten Gründen nicht fortgesetzt sehen möchten. Immerhin wird damit deutlich, dass mit der Teilaufklärung dem Auftraggeber in der Regel die Grundlagen für weitergehende Entscheidungen an die Hand gegeben sind.

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