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BDSW/BVSW 18. Juli 2013

2. Gemeinsame Bayerische Sicherheitstage

Am 18. und 19. Juni 2013 fanden in München die zweiten gemeinsamen Bayerischen Sicherheitstage von BVSW und BDSW statt. In diesem Jahr standen die Außendarstellung und Imagebildung bei Bayerns Sicherheitsdienstleistern auf der Agenda.

Rund 100 Teilnehmer zählten die 2. Bayerischen Sicherheitstage zum Thema Imagebildung in der Sicherheitsbranche.
Rund 100 Teilnehmer zählten die 2. Bayerischen Sicherheitstage zum Thema Imagebildung in der Sicherheitsbranche.

Nur eine Branche, die es bewerkstelligt, seriös und vertrauenerweckend in der Öffentlichkeit wahrgenommen zu werden, kann auch bei Auftraggebern, Kunden und Behörden auf Akzeptanz treffen. Bei den Imagefaktoren der Sicherheits-dienstleister rangiert das Thema der qualifizierten Mitarbeiteraus- und -weiterbildung ganz oben. Und wer eine hochqualifizierte Dienstleistung erbringt, sollte auch angemessen entlohnt werden. Die zweiten gemeinsamen Bayerischen Sicherheitstage beleuchteten die Imagebildung in der Sicherheitsbranche auch von unbequemen Standpunkten aus, und schlugen auch kritische Töne gegenüber Marktentwicklungen an, die die Beteiligten zwar kritisieren, aber auch mittragen.

Mitarbeitermotivation und Wir-Gefühl

Nach der Begrüßung durch Gerhard Ameis (Vorsitzender der Landesgruppe Bayern im Bundesverband der Sicherheitswirtschaft BDSW) und Wolfgang Wipper (Vorsitzender des Bayerischen Verbandes für Sicherheit in der Wirtschaft e.V.) ging Ernst Steuger als Geschäftsführer der Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft Holding mbH auf die Imagebildung von privaten Sicherheitsdiensten ein.

Er erläuterte den rund 100 Teilnehmern der zweiten gemeinsamen Bayerischen Sicherheitstage dass eine langfristige Imagebildung voraussetzt, dass Glaubwürdigkeit und Ehrlichkeit kommuniziert würden. „Das Image der Branche ist besser als ihr Ruf“, bezog er Stellung, gab aber auch zu bedenken, dass Mitarbeitermotivation durch Geld und Anerkennung erfolge: „Qualitaltiv hochwertige Sicherheit ist nicht zum Mindestlohn erhältlich.“

Niedrig- und Mindestlohn

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Zum Thema „Mindestlohn ist kein Qualitätsmerkmal“ fiel auf der Veranstaltung auch der deutliche Slogan „Wer Peanuts bezahlt, wird Affen beschäftigen“. Waldemar Marks, Geschäftsführer der ASC Aviation Services & Consulting GmbH, beschrieb den Mindestlohn als Eintrittsbasis im Arbeitnehmermarkt.

Hier bezog auch Andreas Sander (Bundesfachgruppenleiter der ver.di-Bundesverwaltung) Stellung, und rief in Erinnerung, dass der Mindestlohn die Lohnuntergrenze sei, und dass ein Niedriglohn für qualifizierte Sicherheitsmitarbeiter nicht befriedigend. „Laut statistischem Bundesamt liegt die Niedriglohngrenze übrigens bei 10,36 Euro pro Stunde“, sagte er mit Blick auf die oft geringere Entlohnung in der Sicherheitsbranche.

Christian Stoschek, Geschäftsführer der CAP Flughafen München Sicherheits-GmbH, riet zudem zu einer Steigerung des Wir-Gefühls: „Ein freundlicher Markenauftritt, Teamgefühl und ein gepflegtes Erscheinungsbild mit einer gut sitzenden Uniform schaffen zusammen mit attraktiven Arbeitsbedingungen Mitarbeiterbindung.“

Rügen und denken

Ein Markt wird nicht von Außen aufgezwungen, sondern entwickelt sich aus dem Agieren aller Player. So verhält es sich auch in der Sicherheitsbranche: Wer sich an Ausschreibungen beteiligt, die nicht kostendeckend und mit einer ordentlichen Entlohung der Mitarbeiter realisiert werden können, zerstört die eigenen Marktpreise. Es entwickelt sich ein Markt, in dem jeder versucht, noch billiger als die Mitbewerber zu sein.

„Hier muss man auch mal vom Verhandlungstisch aufstehen, und sagen: Da machen wir nicht mit!“, so die Empfehlung von Klaus Stüllenberg. Der Geschäftsführender Vorsitzender der Stiftung Kriminalprävention fand deutliche Worte zum Thema Wettbewerb in der Dienstleistungsbranche: „Natürlich kann nur der den ersten Stein werfen, der selbst sauber ist, aber dann gibt es auch die Möglichkeit der einstweiligen Verfügung nach Wettbewerbsrecht oder der Rüge.“ Und auch die Auftraggeber müssten schlau gemacht und aufgeklärt werden.

„Für die Mitarbeiter sollte ein ordentlicher Lohn statt eines Stundenverrechnungssatzes sowie eine maximale Stundenzahl festgelegt werden“, so Stüllenberg weiter. Außerdem müsse der Dienstleister auch denken dürfen, und im Interesse des Kunden Entscheidungen treffen dürfen. Zur Veranschaulichung brachte er das Beispiel eines Pflaumentransports, der vor den Werkstoren verdirbt, da der Sicherheitsdienstleister die Anweisung hat, nach 18 Uhr keine LKW mehr auf das Gelände einfahren zu lassen.

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