Neuer Normentwurf für RWA-Zentralen veröffentlicht
Die für Anforderungen an den Rauch- und Wärmeabzug gültige Norm DIN 18232-9 wurde erweitert. Produkte von D+H erfüllen diese Vorgaben bereits.
RWA-Zentralen von D+H entsprechen schon heute den Vorgaben der Norm DIN 18232-9, die in einem wichtigen Teil erweitert wurde, und sind gemäß ISO 21927-9 vom VdS zertifiziert. Laut dieser Erweiterung sind jetzt neben den Vorgaben für Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG) sowie für die Energieversorgung auch die Mindestanforderungen an Steuerungszentralen klar definiert. D+H RWA-Zentralen sind diesbezüglich bereits VdS zertifiziert und erfüllen schon jetzt die im Entwurf der DIN 18232-9 ergänzten Mindestanforderungen gemäß der ISO 21927-9. Für Architekten und Planer herrscht somit wieder mehr Planungssicherheit bei der Projektierung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.
Normenentwurf definiert Mindestanforderungen für RWA-Steuerzentralen
Die bereits schon länger veröffentlichten ISO 21927-9 und DIN EN 12101-10 regeln die Prüfung von Steuerungszentralen und Energieversorgungen. Durch die nun veröffentlichte Entwurfsfassung der DIN 18232-9 und den darin enthaltenen Verweis auf die ISO 21927-9 sind für die Prüfung von RWA-Steuerzentralen klare Mindestanforderungen an die Betriebssicherheit, die Umweltklassifizierung sowie die Gehäusefarbe der Rauchabzugstaster festgelegt. Entsprechend der Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen MVV TB sind die Normen der Normenreihe DIN 18232 sogar vom Gesetzgeber in Deutschland gefordert.
Für Architekten und Planer ergibt sich durch diese Veränderungen der Norm mehr Planungssicherheit. Die Definition von Mindestanforderungen erhöht die Transparenz hinsichtlich der Qualität einzelner Bauprodukte. Dadurch kann die Funktionalität der Produkte im Brandfall noch besser gewährleistet werden. In Summe schützen diese klaren Vorgaben durch die Norm vor möglichen Abweichungen und daraus resultierenden Kostennachforderungen im Projektverlauf. Auch in Haftungsfragen herrscht von Anfang an mehr Rechtssicherheit. Nicht zuletzt vereinfachen die Normen die Verfahren bei der Abnahme von Produkten und Projekten.
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