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Kriminalität im Internet bekämpfen

Die Zahl der Delikte im Internet und den Sozialen Medien steigt. Wie kann eine kriminalpolitische Strategie aussehen, um die Kriminalität zu bekämpfen?

Ist das Internet ein rechtsfreier Raum oder kann die Online-Kriminalität wirkungsvoll bekämpft werden?
Ist das Internet ein rechtsfreier Raum oder kann die Online-Kriminalität wirkungsvoll bekämpft werden?

Weltweit nutzen Milliarden Menschen das Internet, die Sozialen Medien und Online-Games als Kommunikations- und Austauschmittel, zur Selbstdarstellung, Vermarktung, zum Spielen und zur Information, was aber auch mit einer gestiegenen Kriminalität einhergeht. Seit Ausbruch der Coronapandemie ist die Nutzung der Sozialen Medien gerade bei jungen Menschen sogar nochmals angestiegen. Nach der ARD/ZDF Onlinestudie von 2020 verbringen unter 30jährige mittlerweile annähernd sechs Stunden am Tag im digitalen Raum. Mehr Zeit als im öffentlichen Straßenverkehr. Gleichzeitig herrscht im Internet eine Art „digitale Kriminalitätstransparenz“ vor, dass die Nutzer also täglich auch mit strafrechtlich relevanten Normenbrüchen konfrontiert werden, was in dieser Form im analogen Raum keine Widerspiegelung findet. Diese Konfrontation zeigt sich nicht nur in den omnipräsenten Phishing E-Mails im Spam-Ordner wieder, sondern in einer Vielzahl von kriminologisch relevanten Phänomenen. Seien es „Fakenews“, Beleidigungen, sexuelle Belästigungen, Cybergrooming oder auch digitale Hasskommentare.

Kriminalität im Internet „normal“

Kriminalität ist im Netz also transparent und wird teilweise offenbar als eine Art Normalität wahrgenommen. In der Politik wird hierbei nicht selten davon gesprochen, dass das Netz „kein rechtsfreier Raum“ ist. Dabei kommt es nie darauf an, ob Recht formal gilt, es kommt darauf an, ob ein Rechtsbruch mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit auch geahndet wird, damit die Regel ihre soziale Wirkung behält. Diese Strafverfolgungswahrscheinlichkeit ist jedoch faktisch bei allen digitalen Delikten spürbar niedriger als bei Delikten im analogen Raum. Hierdurch entsteht eine Situation, dass einerseits Täter denken, das Risiko ist ja anscheinend niedrig, und andere Nutzer durch die Masse an Delikten Zweifel an der Durchsetzung des Rechtstaats im digitalen Raum empfinden. Diese Situation beschreibt das „Broken Web“-Phänomen. In diesem einem anomischen Raum ähnelnden Konstrukt werden seit vermutlich Jahrzehnten vor allem junge Menschen zumindest teilweise sozialisiert. Was das konkret für Auswirkungen eigentlich hat, ist noch nicht hinreichend untersucht.

Eine repräsentative Studie von Hateaid und der Alfred Landecker Foundation aus dem Jahr 2021 kommt zu dem Ergebnis, das jeder zweite junge Mensch von 18-35 Jahren bereits eine Form digitaler Gewalt erlebt hat. Gleichzeitig gaben 52% der Frauen an, sich im Internet aus Furcht vor Hass nicht oder nur wenig zu äußern. Ein Ergebnis, das ähnlich bereits 2018 durch die Divisi U-25 Studie erhoben wurde. Bereits damals stimmten 64 % der befragten 14-24jährigen der Aussage zu, dass, wer sich im Internet öffentlich zeigt oder äußert, mit Beleidigungen oder Beschimpfungen rechnen müsse. In diesem Zusammenhang hat die Studie auch von einer „Beleidigungskultur“ gesprochen. Letztlich deuten solche Ergebnisse auf eine Art Vermeidungsverhalten hin, so als wenn man einen dunklen Park meidet, da man weiß, dass man dort nicht geschützt ist und das Risiko für hoch erachtet Opfer von einer Straftat zu werden. Dies symbolisiert im Umkehrschluss auch das mangelnde Vertrauen in der konkreten Situation in den Schutz durch den Rechtstaat.

Anzeige digitaler Delikte

Anzeige

Dabei weist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) seit Jahren einen massiven Rückgang von fast einer Millionen angezeigten Sachverhalten aus, was nicht selten durch die Politik als eine Verbesserung der objektiven Sicherheit dargestellt wird. Also von 6,4 Millionen im Jahr 2016 auf 5,3 Millionen im Jahr 2020, was einem prozentualen Rückgang von etwa 16% entspricht. Ein Erklärungsansatz für diesen Rückgang könnte daran liegen, dass die Menschen in den letzten Jahren immer mehr Zeit im Netz und weniger im öffentlichen Verkehrsraum verbringen. Dieser Rückgang gilt jedoch nicht für Delikte über das Tatmittel Internet, die einen stetigen Anstieg zu verzeichnen haben. Dabei muss man berücksichtigen, dass digitale Delikte zudem traditionell seltener angezeigt werden als Delikte im analogen Raum. Das heißt, ein Anstieg bei diesen Delikten kann entweder in einer Erhöhung der Anzeigewahrscheinlichkeit liegen oder darin, dass diese Wahrscheinlichkeit gleich bleibt, aber schlicht absolut mehr Delikte begangen werden.

Gesundes Misstrauen
Falschnachrichten werden bewusst in die Welt gesetzt, um anderen zu schaden. Mit dem sozialen Netz und mit der ungeheuren Welle an Fake News greift daher eine ganz neue Form krisenhafter Themen um sich.

Alleine die durch die Polizei registrierten „Hass-Postings“ im Internet weisen eine Zunahme von über 71% im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr aus. Dabei steht digitale Hasskriminalität nicht für sich. Die Anzeigen wegen Besitz und die Verbreitung von „kinderpornografischen Inhalten“ im Internet sind von 2019 zum Jahr 2020 ebenfalls um signifikante 56,29% gestiegen. Hintergrund könnte hier auch sein, dass in diesem Zusammenhang immer mehr Minderjährige im Rahmen von Schul- und Gruppen-Chats als Tatverdächtige in Erscheinung treten. Mittlerweile reden wir hier über knapp jeden zweiten Tatverdächtigen. Ähnliche Entwicklungstendenzen haben wie bei Phänomenen wie Cybergrooming, der Nutzung von Malware, digitalen Erpressungsversuchen oder auch dem unaufgeforderten Verbreiten von pornografischen Inhalten – was im Internetdeutsch auch gerne als „Dickpic“ erfasst wird. Das Ergebnis ist ziemlich naheliegend: Klassische analoge Delikte gehen zurück, und digitale Delikte steigen und werden immer relevanter.

Normenbrüche zurückdrängen

Eine Strategie, diesen Entwicklungsprozessen zu begegnen, müsste einerseits in irgendeiner Form die Transparenz und Konfrontation mit solchen Normenbrüchen zurückdrängen und gleichzeitig die Wahrscheinlichkeit einer Strafanzeige oder anderen Form von Ahndung erhöhen. Beides geht dabei ineinander. Denn eine Besonderheit des Internets ist es, dass eine Vielzahl an Normenbrüchen für alle Nutzer transparent und langfristig sichtbar erfolgt. Ganz im Gegensatz zu den staatlichen Regeln und ihre Durchsetzung, die eher unsichtbar sind oder gar verdeckt erfolgen. Im Netz bleiben solche Norm- und Rechtsbrüche ferner trotz Bemühungen und auferlegten Pflichten wie dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) bei den Betreibern von einigen Plattformen in der Regel lange auffindbar. Darüber hinaus gibt es Medien wie Online-Games und Spieleplattformen, die von diesen Regeln gar nicht erfasst werden. Anstößige Kommentare und Nutzernamen, Bilder und Videos werden zwar von den primären Plattformen gelöscht, tauchen aber häufig auf anderen – teils nicht regulierten – wieder auf oder in geschlossenen Gruppen und Netzwerken, dem „Dark Social“.

Präsenz der  Sicherheitsbehörden

Gleichzeitig ist im Netz im Vergleich zum physischen Raum nur bedingt möglich, staatliche Präsenz im Sinne einer sichtbaren Generalprävention zu zeigen. Auf der Straße kann die Polizei durch Streifen oder auch Verkehrskontrollen den Bürgen ihre Anwesenheit signalisieren und dass das staatliche Gewaltmonopol zur Anwendung kommen kann. Im Netz ist eine solche sichtbare und zufällige Präsenz der Sicherheitsbehörden – bis auf einige Social Media Accounts und Internetwachen – nicht ernsthaft angedacht und gegebenenfalls nur eingeschränkt – wenn überhaupt – umsetzbar. Auch muss hier hinterfragt werden, warum offenbar bisher nicht analog zum Rückgang der PKS-Fallzahlen eine Verschiebung von Personalressourcen der Sicherheitsbehörden in einem vergleichbaren Umfang stattgefunden hat. Eine Erklärung hier könnte das „Lüchow-Dannenberg-Syndrom“ liefern. Demnach würde eine höhere Präsenz der Sicherheitsbehörden in einem vormals als rechtsfrei wahrgenommenen Raum zu einem Anstieg der Anzeigen führen. Einerseits, da die Menschen Vertrauen in den Rechtstaat zurückgewinnen und eine Anzeige dadurch für sinnvoll erachten, andererseits, weil die eingesetzten Mitarbeiter die Zeit nutzen und selbst in dem jeweiligen Raum nach Strafanzeigen suchen. Eine Situation, die auch auf den digitalen Raum übertragen werden könnte, beispielsweise durch virtuelle Streifen, die im Netz selbstständig und proaktiv nach Straftaten suchen. Etwas, das offenbar, wenn überhaupt, bisher nur im geringen Umfang stattzufinden scheint.

Soziale Medien unterstützen Unternehmenssicherheit
Die Nutzung der Sozialen Medien hat die Kommunikation stark verändert. Die Unternehmenssicherheit kann die Chancen, die sich dadurch bieten, nutzen.

Das kriminalpolitische Ergebnis wäre aber ein spürbarer Anstieg der PKS-Fallzahlen, dies müsste aber auch innenpolitisch ausgehalten werden müssen. Die Situation erinnert daher gegenwärtig ein wenig an das Konzept der „Präventivwirkung des Nichtwissens“ von Popitz: Je weniger man sich damit auseinandersetzt, umso eher ist es noch belastbar. Das BKA hat unlängst davor gewarnt, dass nur der Anstieg der Anzeigen im Bereich der kinderpornografischen Inhalte (im Internet) die Polizei an ihre Kapazitätsgrenzen bringe.

Mehr Medienkompetenz vermitteln

Um dem Gefühl einer geringen Strafverfolgungswahrscheinlichkeit und einer hohen Kriminalitätsbelastung im digitalen Raum wirksam zu begegnen, bedarf es daher angepasster Ansätze. Notwendig dazu sind eine sichtbare Form der Normkontrolle, eine deutliche Aufstockung des Personals bei der Polizei und der Justiz für solche Delikte und die Einbeziehung gesellschaftlicher Elemente. Gerade jungen Menschen muss mehr Medienkompetenz vermittelt werden, wie mit Konfrontationen und Hass-Postings umzugehen ist und wie man sich selbst verhalten sollte. Hier brauchen wir ab der ersten Klasse an allen Schulen verpflichtende Vermittlung von Medienkompetenz. Bisher erfolgt das nicht, was sich auch in dem bereits genannten Anstieg der minderjährigen Tatverdächtigen bei digitalen Delikten zeigt. Dabei ist ein Schutz von Minderjährigen im Internet in allen Sozialen Medien – auch in Online-Games – vor Risiken wie Cybergrooming, Cybermobbing, aber auch Extremismus eine Form von Kriminalprävention und sollte einen zentralen Punkt einer solchen dringend notwendigen kriminalpolitischen Strategie darstellen. Dasselbe gilt im Übrigen auch für die Strafverfolgungsbehörden, denn auch diese müssen erst die notwendigen Kompetenzen flächendeckend aufbauen, um effektiv auf Delikte im Netz reagieren zu können. Hierbei muss auch hinterfragt werden, welchen Sinn es noch macht, mit der Polizeistruktur einzelner Bundesländern Kriminalität in einem globalen grenzfreien digitalen Raum angehen zu wollen.

Eine nationale Strategie kann daher letztlich nur der Anfang sein, vor allem, wenn die Betreiber von Plattformen im nicht-europäischen Ausland sitzen. Es sind vielmehr internationale Anstrengungen notwendig, sowohl was die Normen und Regeln angeht als auch in der Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung und Aufklärung. Vermutlich sprechen wir hier in der noch fernen Zukunft über eine Art gemeinsames digitales Strafrecht und eine Form von globalen digitalen Polizeistrukturen. Auch wenn das jetzt noch utopisch klingen mag, die Anstrengungen dahin sind es auf jeden Fall wert.

Dr. Thomas-Gabriel Rüdiger, Leiter des Instituts für Cyberkriminologie an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg

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