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MPA-Dresden 15. Januar 2014

Gebäudesanierung und Brandschutz

Jedes Jahr werden bei Gebäudebränden in Deutschland ungefähr 600 Menschen getötet und 6.000 schwer verletzt. Die Versicherungen kommen für den Schaden nur auf, wenn alle Vorgaben und technischen Regelwerke erfüllt wurden. Ohne eine fachlich qualifizierte Brandschutzberatung ist es schwer, hier den Überblick zu bewahren.

Wenn Denkmäler mit Wohnnutzung saniert werden, sind Fachleute gefragt.
Wenn Denkmäler mit Wohnnutzung saniert werden, sind Fachleute gefragt.

Die gesetzlichen Anforderungen an den Brandschutz sind in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Zudem gibt es durch den europäisch geöffneten Markt für Bauprodukte eine Vielzahl neuer Begrifflichkeiten und Nachweise, die noch nicht generell bekannt und sicher genutzt werden. Daher gewinnt die fachlich qualifizierte Brandschutzberatung mehr und mehr an Bedeutung.

Brandschutzkonzepte erhöhen nicht nur die Sicherheit für Betreiber und Nutzer, sie sparen auch Bau- und Versicherungskosten.

Sanierung als Chance

Das trifft besonders bei der Sanierung des Gebäudebestandes zu. Die derzeit häufig durchgeführten energetischen Gebäudeerneuerungen lassen sich sehr gut mit einer brandschutztechnischen Aufwertung kombinieren. Viele bestehende Gebäude entsprächen nicht mehr den gültigen baurechtlichen Vorgaben und aktuellen technischen Regelwerken, da die in den Baugenehmigungen enthaltenen Nutzungen im Laufe der Zeit quasi schleichend verändert worden wären. Im Schadensfall hafte dann oft der Eigentümer, so Dipl.-Ing. Thomas Hübler von der Materialprüfanstalt Dresden.

Mit der Einführung der europäischen Bauproduktenverordnung zum 1. Juli 2013 wird unter Ignorierung bestehender deutscher Gesetzlichkeiten eine komplette Neuregelung des gesamteuropäischen Bauproduktmarktes verbindlich. Dies ist mit einer Vielzahl von neuen Begrifflichkeiten, Nachweisen und Besonderheiten verbunden.

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Für Bauherren und Planer bedeutet das, sich mit einem völlig neuen Fachthema intensiv und kurzfristig vertraut zu machen. Beide sind in der Verantwortung für die Umsetzung dieser neuen Regelungen, wobei zusätzlich auch weiter geltendes nationales deutsches Recht zu beachten ist. Gerade bei der Sanierung im Bestand, insbesondere bei Denkmälern mit Wohnnutzung, und bei Mischnutzungen – zum Beispiel von Gewerbe oder Handel - und Vermietung gibt es jetzt sehr viel Neues zu beachten.

Sanierungskonzepte vom Fachmann

Deshalb ist es empfehlenswert, auch für bestehende Gebäude brandschutztechnische Sanierungskonzepte erarbeiten zu lassen. Die besten und teuersten Brandschutzmaßnahmen könnten jedoch völlig wirkungslos bleiben, wenn sie nicht in ein umfassendes schutzzielorientiertes Brandschutzkonzept integriert seien, so Hübler weiter. Auf diese Basis für den modernen Brandschutz dürfe kein Unternehmen, kein Eigentümer verzichten.

Für die Anpassung an die bauordnungsrechtlichen Anforderungen ist vor allem die Bewertung des Gebäudebestandes in Form von brandschutztechnischen Gutachten vor allem zum Feuerwiderstand eine wesentliche Voraussetzung, da bei gründlicher und detaillierter Ausführung unnötige Ertüchtigungen und damit erhebliche Kosten eingespart werden können.

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