Direkt zum Inhalt
Gefahrenmeldetechnik 25. Februar 2021

Fernzugriff auf Alarmsysteme – ein Sicherheitsrisiko?

Eine kontinuierliche Überwachung und Fernwartung von Sicherheitsanlagen hat viele Vorteile. Doch wer trägt bei einem Fernzugriff auf Alarmsysteme die Verantwortung?

Verschiedene Alarmsysteme können auf die TAS Secure Platform aufgeschaltet werden. Neben dieser Flexibilität bietet die Plattform ein Höchstmaß an Sicherheit für das Monitoring und  die Fernwartung von Gefahrenmeldeanlagen.
Verschiedene Alarmsysteme können auf die TAS Secure Platform aufgeschaltet werden. Neben dieser Flexibilität bietet die Plattform ein Höchstmaß an Sicherheit für das Monitoring und  die Fernwartung von Gefahrenmeldeanlagen.

Die Vorteile des Fernzugriffs auf Alarmsysteme liegen auf der Hand. Das Ausfallrisiko einer Anlage wird minimiert, Serviceeinsätze können effizienter gestaltet werden. Aber wer trägt bei einem Fernzugriff die Verantwortung für jederzeit verfügbare Verbindungen und einen hohen Sicherheitslevel, der vor Cyberangriffen schützt?

Fernzugriff auf sicherheitstechnische Anlagen bereits weit verbreitet

Plattform- oder cloudbasierte Dienste, die Kunden gegen monatliches Entgelt zur Verfügung stehen, finden sich zunehmend im Bereich der Sicherheitstechnik. Einsätze von Servicetechnikern vor Ort sollen auf das Notwendigste beschränkt bleiben - aus Gründen des Gesundheitsschutzes genauso wie auf Basis der Zielvorstellungen von Kunden: mehr Effizienz in den Prozessen, mehr Transparenz über die Leistungen.

Klar ist: Bereits heute bieten viele Unternehmen die Möglichkeit der Aufschaltung auf ihre Gewerke. Ob Einbruchmeldeanlagen, Videoüberwachung oder Zutrittskontrollsysteme, der Fernzugriff auf sicherheitstechnische Anlagen für Monitoring und Fernwartung ist gängige Praxis. Die Anforderungen, die sich hieraus ergeben, sind allerdings hoch:

  • Die Vernetzung der Sicherheitsgewerke sollte abgebildet werden. Insellösungen – jeder bietet ein eigenes Portal für den Fernzugriff an – bergen die Gefahr der Intransparenz über Zugriffe und Zuständigkeiten für Errichter als auch Unternehmen.
  • Die Sicherheit muss gewährleistet sein. Dabei geht es um mehr als sichere Verschlüsselungstechnologien und weiteren Mechanismen zur Datensicherheit. Wichtig ist ein sicheres Gesamtkonzept, bei dem klar geregelt ist, wer die Verantwortung für welche Teile der Infrastruktur hat. Das ist alles andere als trivial.
Anzeige

Problem der Haftungsrisiken

Ein Beispiel: Bei einer Brandmeldeanlage in einer Schule oder einem öffentlichen Gebäude gibt es zurzeit allein drei Verantwortungsbereiche für den Fernzugriff:

  1. Verantwortlich für eine sichere Alarmverbindung ist der “Anbieter für den Alarmübertragungsdienst”   - der sog. ATSP.
  2. Der Betrieb der Brandmeldeanlage liegt in der Verantwortung des zuständigen Errichters. Dieser muss bei einem Ausfall jederzeit auf die Anlage zugreifen können, um Fehlerzustände zu bewerten und einen Störeinsatz vor Ort durch den Fernzugriff effektiv vorzubereiten.
  3. Und schließlich hat auch der Hersteller der Brandmeldeanlage immer öfter einen direkten Zugriff auf die Brandmeldeanlage, um den Errichtern der Anlagen verschiedene Dienstleistungen anzubieten.  Dazu gehören sowohl Remote-Unterstützung, aber auch die Übermittlung von Echtzeit-Alarminformationen oder die zentrale Speicherung von Ereignissen.

 Installiert jeder der drei seinen eigenen Fernzugriff mit eigenen Routern, wird im Störfall oder bei einem Cyberangriff jeder die Verantwortung auf den Anderen abschieben. Denn bis dato ist der Fernzugriff ein relativ unklar geregelter Bereich – mit Haftungsrisiken für den Betreiber von sicherheitstechnischen Anlagen.

Wer trägt die Verantwortung für den Fernzugriff auf Alarmsysteme?

Das soll sich in Kürze ändern. Mit den zurzeit entstehenden Normen für Remote Access und Remote Services ist der Provider für die Fernzugriffs-Infrastruktur verantwortlich. Dieser so genannte Remote Access Infrastructure Service Provider (RAISP) muss sich um sichere Verbindungen und Schutz gegen Cyber-Angriffe kümmern.

Das bundesweit tätige Unternehmen TAS Sicherheits- und Kommunikationstechnik stellt daher seinen Kunden, u. a.  Leitstellen-Betreibern und Errichterfirmen, nicht nur die Infrastruktur für den Fernzugang zur Verfügung. Die TAS übernimmt die Verantwortung für den sicheren Fernzugriff über ihre “Secure Platform”. Im Gesamtkonzept enthalten ist auch eine Risikobewertung, die Berücksichtigung der geltenden Richtlinien für die sicherheitstechnischen Anlagen sowie die strikte Einhaltung der Datenschutz-Regeln. “Sicherheit als Service” - oft zitiert, aber relativ unkonkret – wird hier greifbar.

Passend zu diesem Artikel