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Die Antwort auf Inventurdifferenzen

PROTECTOR & WIK fragt bei Frank Schimmel, BDSW, nach, wie sich der klassische „Kaufhausdetektiv“ zur Sicherheitskraft im Handel weiterentwickelt.

PROTECTOR & WIK: Sicherheitskraft im Handel – was dürfen sich unsere Leser darunter vorstellen?

Frank Schimmel: Der Handel hat seit Jahren mit erheblichen Inventurdifferenzen zu kämpfen. 2018 wird der Schaden wohl wieder bei über 4,1 Mrd. Euro liegen. Nach Einschätzung des EHI Retail Institute entstanden alleine 2017 durch Kundendiebstähle Schäden in Höhe von 2,28 Milliarden Euro, durch eigene Mitarbeiter in Höhe von 850 Millionen Euro und durch Lieferanten und Servicekräfte in Höhe von rund 320 Millionen. Dabei sind Baumärkte und Drogerien besonders betroffen.

Wie kommt zum Thema Inventurdifferenzen der BDSW ins Spiel? Die Mehrheit Ihrer Mitgliedsunternehmen hat doch einen anderen Fokus.

Die großen Handelsketten – Metro, Saturn, Kaufland, Edeka Peek & Cloppenburg – sind zusammen mit dem EHI beziehungsweise dem Arbeitskreis Inventurdifferenzen auf den BDSW zugekommen. Sie haben uns gebeten, mit ihnen gemeinsam eine berufliche Qualifizierung für Kaufhausdetektive zu entwickeln. Die Vertreter des Handels waren, ebenso wie wir, der Ansicht, dass die ungefähr 15.000 in Deutschland eingesetzten Einzelhandelsdetektive dringend einer über die Regelungen der Sachkundeprüfung hinausgehenden Qualifizierung bedürfen.

Aufgrund der Lehrberufe Service- und Fachkraft für Schutz und Sicherheit, der geordneten Fortbildungen zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft sowie Meistern für Schutz und Sicherheit, Qualifizierungen im Bereich Luftsicherheit und vielem mehr können wir natürlich auf reichhaltig Expertise, ein großes Netzwerk und Fachleute in den eigenen Reihen zurückgreifen. Rechtsanwalt Karl Stephan Födisch, dessen Kompendium „Handbuch für Sicherheit und Service im Handel“ auf jedem Schreibtisch von Sicherheitsbeauftragten im Handel zu finden ist, wie auch Herr Frank Horst vom EHI begleiten dieses Projekt seit der ersten Stunde. Über die Jahre haben sich so Prozesse für Entwicklung, Implementierung und Evaluierung von Aus- und Weiterbildungen in unseren Fachausschüssen entwickelt. Vielleicht gab diese Erfahrung und Qualität den Ausschlag für die Wahl des BDSW durch EHI und die Handelskonzerne.

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Hat die Novellierung des § 34a der Gewerbeordnung (GewO) zum 1.1.2017 hier keine Besserung gebracht?

Im § 34a GewO sind die gewerberechtlichen Zugangsvoraussetzungen für unsere Branche geregelt. Beim Unterrichtsverfahren U40 – auch despektierlich Sitzschein genannt – wie auch der Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO handelt es sich nicht um eine Qualifizierung, geschweige denn Ausbildung! Die Themen sind breit gestreut, geben einen ersten Überblick, rechtliche Hinweise und Handlungsempfehlungen über vielfältige Tätigkeitsbereiche. Die Relevanz für Einzelhandelsdetektive liegt bei unter 15 Prozent.

Was konkret ist die Sicherheitskraft im Handel (DSA)?

In sehr enger Zusammenarbeit mit den Sicherheitsverantwortlichen des Handels, dem EHI und seinem Arbeitskreis Inventurdifferenzen haben wir eine berufsbegleitende Qualifizierung entwickelt, die aus zwei Modulen sowie Auswahlverfahren für Dozenten nebst TTT (Train-the- Trainer)-Seminar besteht.

Das erste Modul der DSA umfasst zehn Lehreinheiten mit Lernskripten, eigens gefertigtem Bildmaterial und Videosequenzen sowie Lernkontrollfragen, die über die internetbasierte Lernplattform „OpenOLAT“ absolviert werden können. So kann jeder in seiner eigenen Geschwindigkeit und passend zum persönlichen Lebens- und Berufsumfeld lernen.

Am Ende steht ein zweitägiger Workshop mit Prüfung, in dem das theoretisch erworbene Wissen in die Praxis umgesetzt wird. Die dort eingesetzten Dozenten wurden gemeinsam mit dem EHI ausgewählt und haben ein TTT-Seminar durchlaufen.

Das klingt nach einem modernen Konzept. Auf Ihrer Internetseite www.sicherheitskrafthandel.de steht etwas von 80 Unterrichtseinheiten. Ist das ausreichend?

Sie sprechen da einen wichtigen Punkt an, über den lange kontrovers diskutiert wurde und der den Start verzögert hat. Mehr geht natürlich immer. Es galt, mit Kunden, Dienstleistern und Bildungsexperten einen Kompromiss zwischen notwendigen Inhal- ten und der Zeit, die die Mitarbeiter für die Qualifizierung aufbringen müssen, zu finden. Übrigens war es dieser Aspekt, weshalb die erste Vollzeitvariante keine Akzeptanz bei den Unternehmen fand.

Uns war es wichtig, Themen aufzunehmen, die die Teilnehmer sofort am nächsten Tag in der Praxis anwenden können und deren Erfolg sicht- und spürbar ist. Dazu gehören unter anderem „Werkzeuge“ wie die Ereigniswahrnehmung über fehlerfreie Beobachtung bis hin zur korrekten Ansprache, Geleiten des Tatverdächtigen ins Büro unter Berücksichtigung der Eigensicherung, Strafantrag, Hausverbot, Fangprämie, Zeugenstatus vor Gericht. Aber auch die Dokumentation von Delikten – eine Aufgabe, die uns die Staatsanwaltschaft mit auf die Agenda gesetzt hat.

Wann starten Sie und wo kann man sich anmelden?

Nach einer sechswöchigen Testphase sind wir mit der Plattform im September 2018 online gegangen, und am 23.10.2018 sind die ersten Teilnehmer gestartet und haben bereits die ersten Onlinetests absolviert. Da der erste Ausbildungsabschnitt onlinebasiert ist, kann übrigens jederzeit und standortunabhängig begonnen werden. Nach derzeitiger Planung werden die ersten Teilnehmer einer Inhouse-Schulung die Qualifizierung jetzt Ende Februar/Anfang März mit dem Präsenzworkshop und der Prüfung abschließen und dann hoffentlich alle ihr Zertifikat in den Händen halten.

Wie reagiert der Handel auf diese Qualifizierungsmöglichkeit seiner Mitarbeiter?

Die ersten Rückmeldungen zu Inhalt und Methodik sind positiv. Einige Handelsketten haben die Qualifizierung schon in die neuen Ausschreibungen aufgenommen. Die Vorlage, dass zukünftig ausschließlich das DSA Mitarbeiter-Qualifizierungszertifikat bei allen Handelsunternehmen bundesweit als Voraussetzung zur Teilnahme der Sicherheitsunternehmen an Ausschreibungen gelten soll, ist der ausdrückliche Wille der Handelsvertreter. Annabelle Schott-Lung

LERNINHALT

Modul I (zehn Kapitel E-Learning)

Handelsspezifische Kenntnisse: Kriminalitätsentwicklung, Inventurschäden, Inhouse-Logistik, sicherheitsrelevante Aufgaben, Anwendungen von Rechtsvorschriften auf Sicherheitsdienstleistungen im Handel, Basiskenntnisse Sicherheitstechnik, Bargeldund Beleglogistik, organisatorische Maßnahmen, Aufgabenvorbereitung: objektspezifische Tätigkeiten, Einweisungen, Verfahren und Statistiken, Delikte zum Nachteil von Handelsunternehmen, Kunden und Dritten, tätergruppenspezifische Vorgehensweisen, Maßnahmen und Techniken, Ablauf der tätergruppenbezogenen Feststellungsarbeit, Online-Wissensüberprüfung nach jedem Kapitel mit mindestens zehn Fragen.

Modul II (20 Unterrichtseinheiten – Präsenzphase)

Vertiefung der Inhalte von Modul I sowie anwendungskonkrete Vermittlung fachspezifischer Inhalte der Bewachungstätigkeit auf Verkaufs, Neben- und Außenflächen, Praxis-/Fallbeispiele, Rollenspiele,

Abschluss-/Zertifikatsprüfung.

Voraussetzungen

Nachweis Unterrichtungsverfahren oder Sachkunde gemäß

§ 34a GewO oder

eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens 3-monatige Berufspraxis als Einzelhandelsdetektiv/Shopguard oder mindestens dreijährige Berufspraxis, von der mindestens sechs Monate als Einzelhandelsdetektiv/Shopguard abgeleistet sein müssen oder

eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Fach- beziehungsweise Servicekraft für Schutz und Sicherheit oder

zur Teilnahme am Lehrgang kann ebenfalls zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen nachweist oder auf andere Art und Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die eine Teilnahme rechtfertigen. Über das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet die DAS im Einzelfall.

Dauer

Die Ausbildung besteht aus einer E-Learning-Phase sowie einer Präsenzphase mit einer Dauer von 20 Unterrichtseinheiten (á 45 Minuten) und Zertifikatsprüfung.

Das Ablegen der Zertifikatsprüfung hat spätestens sechs Monate nach Zusendung der Zugangsdaten für die E-Learning-Phase zu erfolgen.

Eine Zertifikatsprüfung, die nicht bestanden ist, kann innerhalb von sechs Monaten zwei Mal wiederholt werden.

Anmeldung und weitere Informationen: www.sicherheitskrafthandel.de

Ein Video ist abrufbar: [embed]https://youtu.be/plrxukRyVY0[/embed]

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