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Verbände 12. Oktober 2022

Bewacherregister jetzt beim Statistischen Bundesamt angesiedelt

Das Statistische Bundesamt hat gerade die Aufgaben der Registerbehörde des Bewacherregisters übernommen – eine Daueraufgabe der Bundesregierung.

BDSW-Präsident Gregor Lehnert hofft, dass das Statistische Bundesamt  alles in seiner Kraft Stehende tut, um die Funktionsfähigkeit des Bewacherregisters zu optimieren.
BDSW-Präsident Gregor Lehnert hofft, dass das Statistische Bundesamt  alles in seiner Kraft Stehende tut, um die Funktionsfähigkeit des Bewacherregisters zu optimieren.

Im digitalen Bewacherregister (BWR), das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zum Statistischen Bundesamt (StBA) gewechselt hat, müssen sich sämtliche Bewachungsunternehmen und deren Beschäftigte registrieren lassen. Ebenso soll es die Gewerbebehörden bei der gesetzlich geforderten Zuverlässigkeitsüberprüfung von Beschäftigten vor deren Einsatz unterstützen. Durch diesen Übergang liege nunmehr die Aufsicht und Verantwortung für das BWR, wie auch die Regulierungskompetenz für das Sicherheitsgewerbe an sich, in einer Hand beim Bundesinnenministerium (BMI), so BDSW-Präsident Gregor Lehnert.

Statistisches Bundesamt für Bewacherregister verantwortlich

Der BDSW erwartet, dass das StBA alles in seiner Kraft Stehende tut, um die Funktionsfähigkeit des BWR zu optimieren und dadurch die weitere Beschleunigung von Verwaltungsprozessen zu erreichen. Gleichzeitig erwartet der BDSW ein massives Einwirken des BMI auf die Bundesländer, ihre Vollzugsbehörden personell, fachlich und technisch besser im Interesse der Sicherheitswirtschaft auszustatten und die Vollzugsbehörden zukünftig mindestens auf Kreisebene anzusiedeln.

Wird das Bewacherregister, das jetzt beim BMI beziehungsweise Statistischen Bundesamt angesiedelt wird, ein digitales Vorzeigeprojekt der Bundesregierung?
Bewacherregister jetzt beim BMI
Das Bewacherregister geht nun in die Verantwortung des Statistischen Bundesamts/BMI über. Wird es zum digitalen Vorzeigeprojekt der Bundesregierung?

Aus Unternehmenssicht sollten Zuverlässigkeitsüberprüfungen spätestens innerhalb von zwei Wochen abgeschlossen sein. Leider dauert es derzeit vielfach noch sechs bis acht Wochen. Der Staat ist hier gefordert, die Verwaltungsprozesse zu straffen. Nur so könne das Sicherheitsgewerbe in Zeiten zunehmender Gefahrenlagen schneller neues Personal, insbesondere zum Schutz Kritischer Infrastrukturen, zum Einsatz bringen, so Lehnert.

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