Barrierefreie Rauchwarnmelder auf Rezept
Ei Electronics stellt verschiedene Lösungen auf Funkbasis vor, die eine barrierefreie Nutzung von Rauchwarnmeldern ermöglichen. So warnt das Alarmierungsmodul Ei170RF Menschen mit eingeschränkten Hörvermögen vor einem Feuer und mit der Fernbedienung Ei450 können Warnmelder per Knopfdruck getestet, lokalisiert und stumm geschaltet werden.
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes sind die gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, die Kosten für spezielle Rauchwarnmelder für Hörgeschädigte zu übernehmen. Der Antrag auf Kostenübernahme wird durch die aktuelle Listung der Ei Electronics Produkte im GKV-Hilfsmittelverzeichnis erleichtert. Das Alarmierungsmodul Ei170RF (Hilfsmittelnummer: 16.99.09.2030) warnt die Bewohner durch eine intensitätsstarke Blitzleuchte und ein Vibrationskissen. Die Vernetzung mit dem Rauchwarnmelder Ei650RF (Hilfsmittelnummer: 16.99.09.0086) erfolgt per Funk.
Die Installation von Rauchwarnmeldern ist mittlerweile in allen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. Im Gefahrfall warnen sie mit einem lauten Signalton vor einem Wohnungsbrand. Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen können diese Art der Alarmierung jedoch nicht wahrnehmen. Außerdem stellt die Bedienung vieler Geräte an der Zimmerdecke nicht nur für Personen mit Mobilitätseinschränkungen eine echte Herausforderung dar.
Ei Electronics stellt verschiedene dieser Lösungen vom 28. September bis 1. Oktober 2016 auf der Rehacare 2016 in Düsseldorf am Partnerstand der GGT Deutsche Gesellschaft für Gerontotechnik mbH vor.
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