Auch blinde Menschen nutzen Terminal
Das LWL-Berufsbildungswerk Soest hat erfolgreich Intus 5200 Zeiterfassungsterminal für die Inklusion blinder und sehbehinderter Mitarbeiter getestet.
Im Sinne der Inklusion suchte der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ein Zeiterfassungsterminal, das auch von blinden und sehbehinderten Mitarbeitern bedient werden kann. Im Praxistest des LWL-Bildungszentrums Soest überzeugte das Intus 5200 Zeiterfassungsterminal von PCS. Die Bedienung ist für sehbehinderte Menschen über die Folientastatur mit klar spürbarem Druckpunkt und hörbarer Signalisierung über Töne und Lautsprecherausgabe möglich. Drei Zeiterfassungsterminals Intus 5200 werden zukünftig die Arbeitszeiten im Berufsbildungswerk erfassen. Weitere Einrichtungen werden folgen.
Das kompakte Zeiterfassungsterminal Intus 5200 Hybrid wurde von PCS bewusst mit einer Kombination aus Touchscreen und Tastatur entwickelt, um dem Anspruch nach Inklusion gerecht zu werden. Über die Folientastatur mit Druckpunkt können auch Sehbehinderte und blinde Menschen mit dem Intus 5200 Eingaben machen und die tägliche Zeiterfassung ohne Hilfe nutzen. Die Bedienung über Haptik und Akustik ermöglicht es allen Mitarbeitern an der Zeiterfassung teilzunehmen. Für sehende Mitarbeiter ist darüber hinaus ein 3,5 Zoll großer Bildschirm mit voller QVGA-Auflösung vorhanden.
Damit das Display auch in hellen Umgebungen gut lesbar ist, besitzt es eine mikro-geätzte Oberfläche, die Spiegelungen minimiert. Informationen und Meldungen werden ausreichend groß als Text oder Grafik angezeigt und sind von weitem erkennbar. Der Bildschirm ist so dimensioniert, dass auch Personen mit großen Händen keine Schwierigkeiten bei der Eingabe haben. Die Umrüstung und die Zusatzkosten für diese barrierefreien Terminals können auf Antrag vom jeweiligen Reha-Träger gefördert werden.
Wie Technik im Zeitalter der digitalen Transformation auch sehbehinderten und blinden Menschen helfen kann, zeigt PCS vom 9. bis 10. Mai 2017 auf der Personal Süd 2017 in Stuttgart in Halle 1, Stand C.07.
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