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Hekatron 29. Januar 2015

Funkvernetzbare Rauchwarnmelder auch für Gehörlose

Funkvernetzbare Rauchwarnmelder wie der Genius Hx von Hekatron bieten vielfältige Möglichkeiten, in den unterschiedlichsten Objekten Personen gegen die Gefahren von Feuer und Rauch zu schützen. Durch Blitz und Vibration sind auch Warnungmeldungen für Gehörlose möglich.

Mit dem entsprechenden Funkmodul ausgestattet, gibt der Genius Hx im Brandfall über Funk den Alarm direkt an den Empfänger der Lisa-Signalanlage für Gehörlose weiter.
Mit dem entsprechenden Funkmodul ausgestattet, gibt der Genius Hx im Brandfall über Funk den Alarm direkt an den Empfänger der Lisa-Signalanlage für Gehörlose weiter.

In Gebäuden, die wie Einkaufszentren gewerblich genutzte Bereiche und Privatwohnungen unter einem Dach vereinen, lassen sie sich mit einer Brandmeldeanlage zur Hybridanlage kombinieren. Und auch für stark Schwerhörige und Gehörlose, die sich aufgrund ihrer Hörschädigung nur mittels optischer Warneinrichtungen oder Vibrationen zuverlässig alarmieren lassen, gibt es spezielle Lösungen, die auf der Funkvernetzung basieren.

Mittlerweile ist in Deutschland in 13 von 16 Bundesländern durch die jeweilige Landesbauordnung (LBO) der Einbau von Rauchwarnmeldern für private Wohnräume vorgeschrieben. Dies ist eine gute Basis dafür, im Brandfall Menschenleben zu retten. Um aber einen wirklich wirksamen Personenschutz zu erreichen, ist es nötig, für jedes Objekt und jeden Personenkreis die genau angepasste Rauchwarnmelder-Lösung zu finden. Um hier Unterstützung zu bieten, hat Hekatron entsprechende Empfehlungen erarbeitet. Demnach ist für Miet- und Eigentumswohnungen die Installation von Stand-Alone-Rauchwarnmeldern in Schlafräumen, Kinderzimmern sowie Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, ausreichend – idealerweise ergänzt um Rauchwarnmelder in Wohn- und Arbeitszimmern. In größeren Objekten wie Ein- und Mehrfamilienhäusern hingegen ist die Installation vernetzter Funk-Rauchwarnmelder die beste Wahl, um so auch bei Bränden in weiter entfernt liegenden Räumen zuverlässig alarmiert zu werden.

Brandschutz für Objekte mit Schlafräumen

In Baden-Württemberg gilt die Rauchwarnmelderpflicht über die Anforderungen aller anderen Landesbauordnungen hinausgehend für alle Aufenthaltsräume, in denen Personen bestimmungsgemäß schlafen – damit betrifft sie beispielsweise auch Pflegeeinrichtungen, Kindergärten mit Schlafplätzen und Hotels. Allerdings ist nicht für jedes dieser Objekte eine Ausstattung mit Rauchwarnmeldern die beste Lösung. Insbesondere für größere Gebäude mit Personenschlafräumen ist die Installation einer Brandmeldeanlage mit Alarmierung in den Zimmern die bessere und eventuell durch andere Regelwerke sogar geforderte Lösung.

Unter Berücksichtigung der verschiedenen Regelwerke empfiehlt Hekatron für die Nachrüstung von Beherbergungsstätten wie Gasthöfen oder kleineren Hotels bis zu zwölf Betten die Installation eines Funk-Rauchwarnmeldernetzes Genius Hx, ergänzt durch einen Funkhandtaster Genius zur manuellen Auslösung eines Alarms innerhalb des Hauses. Für größere Hotels, Heime, Kliniken und Kasernen dagegen ist die Installation einer Brandmeldeanlage Integral IP mit der entsprechenden Peripherie anzuraten. Für Kindergärten und Kindertagesstätten empfiehlt sich bei einer Nachrüstung die Installation von funkvernetzten Rauchwarnmeldern und Funkhandtastern, bei einer Erstausstattung hingegen eine Brandmeldeanlage. Ebenso wie bei allen anderen Objekten kommt es natürlich bei der Entscheidung für eine Lösung auch ganz stark auf die Gegebenheiten vor Ort an.

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Hybridanlagen vereinen BMA und Rauchwarnmelder

Objekte, die wie Einkaufszentren gewerblich genutzte Bereiche und Privatwohnungen unter einem Dach vereinen, stellen den Brandschutz vor besondere Herausforderungen. Personen- und Sachschutz sind hier gleichermaßen gefordert. Häufig unterliegen diese Bauten der Sonderbauverordnung, so dass der Gesetzgeber die Vorlage eines Brandschutzkonzeptes fordern kann. Dieses wird im Sinne der Schutzzielerreichung für die gewerblich genutzten Räume oft eine Brandmeldeanlage nach DIN 14675 mit Aufschaltung auf die Feuerwehr vorsehen.

Für die im gleichen Gebäude befindlichen Wohnungen hingegen stellen Rauchwarnmelder die optimale und in den meisten Bundesländern gemäß LBO geforderte Absicherung dar. Eine intelligente Brandschutzlösung bietet hier eine Hybridanlage, bestehend aus einer Brandmeldeanlage Integral IP für die gewerblichen Bereiche und Rauchwarnmeldern Genius Hx für die Privatwohnungen. Die Rauchwarnmelder werden über einen als Funkinterface betriebenen Funkhandtaster Genius als technischer Alarm auf die BMA aufgeschaltet. Wenn dieser Hausalarm beispielsweise bei der Pforte aufschlägt, können von dort die nötigen Schritte eingeleitet werden.

Alarmierung mittels Blitz und Vibration

In immer mehr Wohnungen werden im Zuge der Umsetzung der Rauchwarnmelderpflicht Rauchwarnmelder installiert, die im Falle eines Brandes alle Bewohner lautstark alarmieren. Schwerhörige und Gehörlose allerdings lassen sich aufgrund ihrer Hörschädigung nicht durch akustische Signale, sondern nur mittels optischer Warneinrichtungen oder Vibrationen zuverlässig alarmieren. Zu dieser Gruppe zählen in Deutschland nach Angaben des Deutschen Schwerhörigenbunds e.V. immerhin rund 14 Millionen Menschen.

Um dieser Klientel Lösungen anbieten zu können, die sie im Brandfall zuverlässig alarmieren, arbeitet Hekatron bereits seit mehr als zehn Jahren mit der Humantechnik GmbH zusammen, deren Spezialgebiet Lösungen für Menschen mit Hörverlust sind. Basis ist der Funk-Rauchwarnmelder Genius Hx von Hekatron. Mit dem entsprechenden Funkmodul ausgestattet, gibt er im Brandfall über Funk den Alarm direkt an den Empfänger der Lisa Signalanlage von Humantechnik weiter, der seinen Nutzer wahlweise mit Blitz- oder Vibrationssignalen alarmiert. In das System lassen sich auch mehrere Rauchwarnmelder integrieren, so dass alle Räume einer Wohnung in die Alarmierung mit einbezogen werden können.

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