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Neue Vergabe- und Vertragsordnung VOB 2019 in Kraft

Die DGWZ weist darauf hin, dass seit dem 1. Oktober 2019 eine neue Vergabe- und Vertragsordnung, die VOB 2019, gültig ist. Das alles hat sich geändert.

Die Gesamtausgabe der VOB 2019 ist durch den Erlass des BMI vom 23. September 2019 zum 1. Oktober 2019 in Kraft getreten und beinhaltet Änderungen zur Vergabe- und Vertragsordnung. Zuletzt wurde Teil C für Bauleistungen (VOB/C) vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) überarbeitet. Die VOB/A, die die von öffentlichen Auftraggebern anzuwendenden Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen enthält, wurde bereits im März 2019 aktualisiert. Die VOB/B gilt in der Fassung von 2016 unverändert weiter.

Vergabe- und Vertragsordnung regelt Aufstellung elektrotechnischer Arbeiten im Detail

Die VOB/C wurde mit zahlreichen Änderungen an den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) umfassend überarbeitet und ergänzt. So enthalten die umbenannten ATV DIN 18382 „Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen“ und ATV DIN 18384 „Blitzschutz-, Überspannungsschutz- und Erdungsanlagen“ jetzt detaillierte Hinweise über die Baustelle und die Ausführung elektrotechnischer Arbeiten zur Aufstellung einer Leistungsbeschreibung. Die Auflistung der nach VOB zu beachtenden Normen und die Anforderungen an Inbetriebnahme und Einweisung wurden deutlich erweitert.

VOB 2019 beinhaltet auch Änderungen für die Übergabe von Unterlagen

Konkretisiert und neugefasst wurden auch die vom Auftraggeber (AG) dem Auftragnehmer (AN) zu übergebenen notwendigen Unterlagen. Der AN hat vor der Ausführung unter anderem Montage- und Werkplanungen gemäß VDI-Richtlinie 6026 Blatt 1 beim AG einzureichen und abzustimmen. Rechtzeitig vor der Abnahme hat der AN dem AG detaillierte Revisionsunterlagen zur Prüfung zu übergeben. Darüber hinaus wurden die im Vertrag enthaltenen Nebenleistungen, die separat zu vergütenden Besonderen Leistungen sowie die Regularien für die Abrechnung angepasst und ergänzt.

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