Egal, ob die Bewohner Haus oder Wohnung nur kurz verlassen oder länger abwesend sein werden – die vorhandene Sicherheitstechnik sollte immer genutzt und vor allem auch aktiviert werden, rät das Netzwerk für Einbruchschutz „Zuhause sicher“. Einbruchhemmende Fenster beispielsweise besitzen meist Pilzkopfzapfen-Beschlägen und einen abschließbaren Fenstergriff. Damit die Sicherheitstechnik wirkt, gilt in der Regel „Schließen und Abschließen“. Denn erst, wenn der Fenstergriff verriegelt wird, entsteht sein Schutzeffekt und er sorgt etwa dafür, dass auch der Beschlag mit den Pilzkopfzapfen im Fenster arretiert ist. Und nicht vergessen: Den Schlüssel sollte man abziehen und außerhalb der Sicht- und Reichweite eines möglichen Einbrechers aufbewahren. Würde der Schlüssel im Schloss verbleiben, wäre der zusätzliche Schutz im Grunde keiner mehr. Denn schlägt der Einbrecher eine kleine Öffnung ins Fensterglas, kann er mit der Hand durchgreifen, Fensterschlüssel und -griff betätigen und so das Fenster öffnen.
Sicherheitstechnik regelmäßig prüfen, um Einbrüche ins Haus zu verhindern
Damit die Nutzung der Einbruchschutztechnik zuverlässig funktioniert, ist es zudem ratsam zum einen auf eine fachgerechte Montage zu achten. Entsprechende Fachbetriebe können passgenau arbeiten und so eine reibungslose Anwendung sicherstellen. Zum anderen ist es empfehlenswert, nicht nur Einbruchmeldeanlagen regelmäßige Instand zu halten, sondern auch mechanische Bauteile, wie Fensterbeschläge, regelmäßig – Hersteller empfehlen meist ein Intervall von zwei Jahren – professionell warten zu lassen.
Auch für einbruchhemmende Türen gilt: Bitte abschließen. Ist der Verriegelungsmechanismus nicht automatisiert, heißt das die Haus- oder Wohnungstür nicht einfach nur ins Schloss zu ziehen, sondern mit dem Schlüssel abzuschließen. Erst dann können Einbruchsicherungen wie Hakenschwenkriegel und Hintergreifhaken ihren Schutz in vollem Umfang entfalten. Sonderfall „Eingangstür eines Mehrfamilienhauses“: Die Eingangstür zu einem Mehrfamilienhaus darf laut eines Gerichtsurteils des Landgerichts Frankfurt nur dann abgeschlossen werden, wenn dadurch der Fluchtweg nach draußen nicht versperrt wird. Dies ermöglichen Panikschlösser – ist die Tür abgeschlossen, verhindert sie den Zutritt ungebetener Gäste von außen und lässt gleichzeitig die Möglichkeit zu, dass die Bewohner die Tür auch ohne Schlüssel von innen öffnen können. So steht der Fluchtweg über die Haustür im Notfall jederzeit offen.