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Verbände 17. November 2021

Verbände fordern Sicherheitsdienstleistungsgesetz

Seit Langem wird das Sicherheitsdienstleistungsgesetzes erwartet. Die Verbände der Sicherheitswirtschaft wollen die neue Regierung dabei unterstützen.

Die Verbände der Sicherheitswirtschaft fordern schon lange ein Sicherheitsdienstleistungsgesetz. 
Die Verbände der Sicherheitswirtschaft fordern schon lange ein Sicherheitsdienstleistungsgesetz. 

Das Sicherheitsdienstleistungsgesetz (SDLG) wird schon seit vielen Jahren von Verbänden der Sicherheitswirtschaft gefordert. Dabei ist der 1. Juli 2020 ein wichtiges Datum: An diesem Tag wechselte die Zuständigkeit für die Branche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Staatliche Sicherheitsbehörden und die private Sicherheit sind damit im gleichen Bundesministerium verortet und werden von dort zentral geregelt. Der nächste wichtige Schritt ist seitdem die Schaffung eines SDLG, das als Rechtsgrundlage für die Sicherheitsbranche gelten soll.

Verbände arbeiten 8-Punkte-Plan aus

Bis jetzt wurde mit Hochdruck an der Vorbereitung gearbeitet: Die Verbände für Sicherheit in der Wirtschaft aus allen Bundesländern haben gleich nach dem Wechsel einen 8-Punkte-Plan erarbeitet, mit dem sich die Aufgabenwahrnehmung in der Sicherheitsbranche weiterentwickeln lässt und dessen Forderungen im SDLG aufgenommen werden sollen. Im Januar dieses Jahres fanden die ersten digitalen Workshops statt, um alle Positionen zu dem Gesetz zu hören. Dafür trafen alle beteiligten Interessensgruppen zusammen, nämlich die Sicherheitsverbände, Unternehmen, Branchenvertreter, Industrie- und Handelskammern sowie Vertreter der Sicherheitsbehörden. In den folgenden Wochen wurden die Anforderungen aller Beteiligten an das neue Gesetz angehört und ein Referentenentwurf im BMI vorbereitet.

Sicherheitsdienstleistungsgesetz soll Qualität fördern

Durch die Bundestagswahl haben sich die Vorbereitungen für das SDLG verzögert. Die Verbände beobachten den Regierungsbildungsprozess genau und werden so bald wie möglich wieder in die Verhandlungen mit den aktuellen Verantwortlichen einsteigen. Die Sicherheitsbranche braucht zukünftig Regelungen, die für mehr Vertrauen sorgen. Die Verbände werden alles daransetzen, dass diese im neuen SDLG berücksichtigt werden:

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  • Zulassungskriterien unter staatlicher Aufsicht:Die Voraussetzungen für die Ausübung und die Zulassung privatrechtlicher Tätigkeiten im Bereich der Sicherheitsdienstleistungen sind, dass diese den Vorgaben staatlicher Aufsicht oder Körperschaften des öffentlichen Rechts unterliegen und nach wie vor von diesen überwacht und kontrolliert werden.
  • Regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit Staatliche Stellen sollen bundesweit einheitlich festlegen, welche Kriterien für eine erfolgreiche Zuverlässigkeitsüberprüfung erfüllt sein müssen. Der BVSW fordert zudem eine regelmäßige Wiederholung der Zuverlässigkeitsprüfung.
  • Ausschreibungen der öffentlichen Hand Öffentliche Auftraggeber sollen bei Sicherheitsdienstleistungen nicht ausschließlich das günstigste Angebot berücksichtigen, sondern auf das bewährte Bestbieterprinzip zurückgreifen.
  • Qualifikation und unabhängige Prüfungen Die Abnahme der Prüfungen zu Sicherheitsberufen soll nach wie vor nur durch staatliche Stellen oder staatlich beliehene Stellen erfolgen. Wer sich mit einem Bewachungsunternehmen selbständig machen möchte, soll künftig erweiterte Führungsqualifikationen nachweisen müssen. Die Verbände fordern eine extra Prüfung für Gewerbetreibende in Zusatzqualifikationen wie Betriebswirtschaftslehre und Recht und Personalwesen.
  • Weiterführende Qualifikationen im Kritis-Bereich Mitarbeiter im Kritis-Bereich sollen weiterführende Qualifikationsmaßnahmen durchlaufen.
  • Schutz der Auszubildenden Der BVSW plädiert für eine engmaschige Kontrolle der Betriebe durch die Industrie und Handelskammer, damit rechtliche und tarifliche Bestimmungen eingehalten werden. Außerdem fordert der Verband die Schaffung einer Ombudsstelle, um unklare Fälle zu regeln.
  • Keine hoheitlichen Befugnisse Die Befugnisse von privaten Sicherheitsdiensten müssen sich klar von denen der Polizei unterscheiden. Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste sollen deshalb keine Hoheitsrechte erhalten, als Grundlage der Eingriffsrechte gilt weiterhin das Prinzip der Jedermannsrechte.

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