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Kötter Services 23. Februar 2016

Umsatzplus von über 20 Prozent

Die bundesweit tätige Dienstleistungsgruppe Kötter Services setzt ihren Wachstumskurs fort. Der Umsatz stieg im vergangenen Jahr durch das außergewöhnliche Plus von 20,1 Prozent auf 502 Millionen Euro, die Beschäftigtenzahl nahm um 8,4 Prozent auf 18.100 Mitarbeiter zu.

Der Dienstleister ist in den Märkten für Sicherheits-, Reinigungs-, Personal- und Gebäudedienste aktiv.
Der Dienstleister ist in den Märkten für Sicherheits-, Reinigungs-, Personal- und Gebäudedienste aktiv.

Zentraler Faktor für diese positive Entwicklung war der organische Umsatz-zuwachs von 13,4 Prozent, der insbesondere aus den branchen-bezogenen System- und Spezialdienst-leistungen resultierte. Damit unterstreicht das Familienunternehmen seine Position als Innovationsmotor in den Märkten für Sicherheits-, Reinigungs-, Personal- und Gebäudedienste.

Überproportionale Zuwächse gab es in der Sparte Security, die insbesondere auf dem organischen Wachstum durch Neuaufträge renommierter Unternehmen und Institutionen beziehungsweise Auftragserweiterungen bei bestehenden Kunden basierten.

Dabei positionierte sich das Familienunternehmen speziell als Branchenspezialist und Partner für hochkomplexe Qualitätsdienstleistungen. Ausdruck dieser erfolgreichen Strategie sind unter anderem zusätzliche Aufträge für Sicherheits- und Ordnungsdienste im Öffentlichen Personenverkehr (ÖPV), der Schutz für kritische Infrastrukturen, Neuaufträge und Auftragsausweitungen im Bereich Luftsicherheit sowie die Übernahme von Werkfeuerwehraufgaben in Kombination mit Werkschutz.

Gute Entwicklungen verzeichneten auch die Bereiche Cleaning und Personal Service.

Zugangsvoraussetzungen erhöhen

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Man sei stolz darauf, dass das Familienunternehmen mit diesem nachhaltigen Vorgehen seine Position in den hart umkämpften Märkten für Sicherheits-, Reinigungs-, Personal- und Gebäudedienste habe weiter stärken können, so Friedrich P. Kötter. Diesen Weg werde man konsequent fortsetzen. Dabei baue man darauf, dass speziell Politik und öffentliche Auftraggeber diese Anstrengungen aktiv unterstützten. Aktuell stehen dabei unter anderem folgende Aspekte im Fokus:

Ausschreibungen

Speziell für öffentliche Auftraggeber ist bei der Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen viel zu häufig der billigste Preis allein ausschlaggebendes Kriterium. Qualität und eine faire Bezahlung der Sicherheitsmitarbeiter stehen bei der Vergabe hingegen im Hintergrund.

Dies aber ist mit erheblichen Sicherheitsgefahren verbunden, die sich unter anderem aus dem Einsatz schlecht ausgebildeter, untertariflich bezahlter und entsprechend unmotivierter Mitarbeiter ergeben. Weiteres Risiko: Da der Personalkostenblock die entscheidende Kalkulationsgrundlage bildet, führt die mit dieser Vergabepraxis verbundene Abwärtsspirale beim Preis unweigerlich dazu, dass der harte Wettbewerb in der Sicherheitsbranche auf dem Rücken der Mitarbeiter ausgetragen wird.

Dies widerspreche in jeglicher Hinsicht ihrem Verständnis von fairem Miteinander und könne wohl auch kaum im Interesse der öffentlichen Auftraggeber sein, so der Sicherheitsexperte. Daher setze sich das Unternehmen zum Beispiel mit Nachdruck dafür ein, dass die Vergabe nach dem wirtschaftlichsten Angebot erfolge, bei dem Qualität und Preis in einem angemessenen Verhältnis stünden und die für diese anspruchsvollen Aufgaben erforderliche Bezahlung der Beschäftigten gewährleistet sei.

Zugang zum Sicherheitsgewerbe

Außerdem müssen die Zugangsvoraussetzungen zum Sicherheitsgewerbe nach Meinung von Friedrich P. Kötter deutlich erhöht werden. Mindesteinstiegsvoraussetzung für Mitarbeiter muss die Sachkundeprüfung sein, die mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung endet sowie wenigstens 80 Stunden umfassen sollte.

Für komplexere Dienstleistungen zum Beispiel beim Schutz kritischer beziehungsweise hochsensibler Infrastrukturen (Behörden und Verwaltungen, Energie- und Wasserversorgung, ÖPV, Informationstechnologie, aber auch Flüchtlingsheimen) sind speziellere Kenntnisse erforderlich (unter anderem Deeskalationstechniken, Erst- und Brandschutzhelfer).

Zweiter zentraler Aspekt mit Blick auf die Verschärfung der Standards in der Sicherheitsbranche ist die regelmäßige Zuverlässigkeitsüberprüfung der in der Sicherheitswirtschaft Beschäftigten durch die Ordnungsämter: Wer Leben und Eigentum anderer schützt, darf nicht vorbestraft sein, was einer regelmäßigen behördlichen Überprüfung bedarf.

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