Bis zum 31. Dezember 2023 müssen in Sachsen alle Wohnhäuser im Bestand mit Rauchwarnmeldern nachgerüstet sein.
Foto: Ei Electronics
Bis zum 31. Dezember 2023 müssen in Sachsen alle Wohnhäuser im Bestand mit Rauchwarnmeldern nachgerüstet sein.

Märkte

Rauchwarnmelderpflicht für Wohnbauten im Bestand in Sachsen

Der sächsische Landtag hat am 2. Juni mit diversen Änderungen der sächsischen Landesbauordnung auch eine Rauchwarnmelderpflicht für Wohnungen im Bestand beschlossen.

Die Nachrüstung mit Rauchwarnmeldern muss in Sachsen spätestens bis zum 31. Dezember 2023 erfolgen. Darauf weist der Rauchwarnmelderhersteller Ei Electronics hin. Bislang ist in Sachsen der Einbau von Rauchwarnmeldern lediglich für Neubauten vorgeschrieben. Die Melder müssen „in allen Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, und in Fluren, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen“ installiert werden. Die Regelung gilt im Übrigen für alle Gebäude gleich welcher Art und Nutzung, es sei denn, es werden abweichende Festlegungen durch andere Vorschriften oder Bescheide getroffen.

Ei Electronics mit neuer Unternehmenszentrale in Shannon

Die Ausweitung der Produktionskapazitäten in der Unternehmenszentrale in Shannon stärkt Lieferfähigkeit der Produkte von Ei Electronics in Europa.
Artikel lesen

Rauchwarnmelderpflicht: Frühzeitige Planung erforderlich

Wegen der kurzen Frist zur Nachrüstung von Bestandsgebäuden bis zum 31. Dezember 2023 sollten Eigentümer frühzeitig mit der Planung beginnen. Angesichts der angespannten Lage auf den Weltmärkten ist es empfehlenswert, mit Rauchwarnmelderherstellern sowie Planern und Installateuren rechtzeitig verbindliche Liefertermine beziehungsweise Verfügbarkeiten zu vereinbaren. Auch sind Besonderheiten wie die Ausstattung barrierefreier Wohnungen zu berücksichtigen. Dort müssen Rauchwarnmelder barrierefrei bedien- und wahrnehmbar sein, was derzeit nur mit (funk-)vernetzten Geräten sinnvoll möglich ist.

Der sächsische Landtag weitet die Rauchwarnmelderpflicht nun auch auf Bestandsbauten aus. Die Übergangsfrist fällt dabei überraschend kurz aus.
Foto: Hekatron

Brandschutz

Rauchmelder-Frist in Sachsen endet ein Jahr früher

Der sächsische Landtag weitet die Rauchwarnmelderpflicht nun auch auf Bestandsbauten aus. Die Übergangsfrist endet nun schon zum 31. Dezember 2023.

Foto: Kalscheuer

Ei Electronics

Dreifach geprüfte Rauchwarnmelder

Gegen Ende des Jahres 2017 lud der Hersteller Ei Electronics vor dem Hintergrund der bundesweit fortschreitenden Rauchwarnmelderpflicht zur Werksbesichtigung nach Shannon in Irland ein. Die Reise führte ins 23.000 Quadratmeter große Ei-Hauptquartier, zu australischen Käfern und zu rotem Bier.

Foto: Pyrexx

Rauchwarnmelderpflicht

Sicherheit für alle

Die Rauchwarnmelderpflicht für nicht gewerblich genutzten Wohnraum wird über die Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer geregelt. Der Norden der Republik ist ab nächstem Jahr schon mit dem turnusmäßigen Austausch der ersten Generation von Geräten beschäftigt.

Foto: Oliver Killig

VMS

Videoanlage im Sächsischen Landtag erneuert

Barox hat die Videoanlage im Sächsischen Landtag innerhalb weniger Monate komplett erneuert. Eine Herausforderung bestand in den verbauten Kabeln.