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Bvfa 23. Mai 2014

Positionspapiere über Sprinkleranlagen und Parkhäuser

Zwei neue Positionspapiere des Bundesverbandes Technischer Brandschutz e. V. (Bvfa) zeigen die Notwendigkeit von Sprinkleranlagen auf. Das Papier „Schutz von Personen und Umwelt durch Sprinkleranlagen“ bezieht sich auf Sprinkler, die gleich zweifach wirken.

Das Positionspapier klärt über Brandgefahren in Parkhäusern auf.
Das Positionspapier klärt über Brandgefahren in Parkhäusern auf.

So beginnen die Sprinkler im Ernstfall sofort automatisch mit dem Löschvorgang und alarmieren zeitgleich die Feuerwehr. Da die Sprinkleranlage den Brand schnell bekämpft und eindämmt und die Rettungswege rauchfrei hält, wird der Einsatz der Feuerwehr bei der Evakuierung der Personen merklich erleichtert.

Auch tradierte Irrtümer über Sprinkler klärt das Positionspapier auf: So wird mit den selektiv wirkenden Sprinklern mengenmäßig nicht mehr, sondern erheblich weniger Wasser verbraucht als mit anderen später startenden Löschmaßnahmen. Sprinkleranlagen werden oft nur in Zusammenhang mit dem Schutz von Sachwerten gesehen. Tatsächlich sind sie auch und gerade für den Personenschutz geeignet. Der Bvfa fordert daher, dass Sprinkleranlagen in Gebäudearten mit hohem Personenaufkommen vorgeschrieben werden.

Im Positionspapier „Brandschutz in Parkhäusern“ warnt die Fachgruppe Wasser-Löschanlagen im Bvfa vor der Brandgefahr in Garagen. Brennbare Flüssigkeiten wie Benzin oder Diesel gepaart mit in den Autos eingebauten Materialien wie Plastik, Gummi und Textilien erzeugen im Brandfall extreme Hitze und starken Rauch.

In den letzten Jahren wurden in Parkgaragen verstärkt auch Ventilationssysteme mit Brandmeldeanlagen ins Gespräch gebracht. Diese sollten allerdings nur zusätzlich und nicht als Ersatz für Sprinkleranlagen eingesetzt werden. Denn Ventilationssysteme leiten nur die heißen Brandgase ab, können die Brände aber nicht aktiv unterdrücken. Um dem erhöhten Risiko in automatischen Parkhäusern zu begegnen, in denen Autos auf mehreren Ebenen übereinanderstehen, muss bei mehr als 20 Stellplätzen eine Sprinkleranlage installiert sein. Das ist in Deutschland inzwischen vorgeschrieben.

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