Brände in sozialen Einrichtungen fordern jedes Jahr Todesopfer. Sprinkleranlagen könnten beim Brandschutz eine wichtige Rolle spielen. 
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Brände in sozialen Einrichtungen fordern jedes Jahr Todesopfer. Sprinkleranlagen könnten beim Brandschutz eine wichtige Rolle spielen. 

Verbände

Pflegefall Brandschutz? Brände in sozialen Einrichtungen

Der Brandschutz in sozialen Einrichtungen ist längt selbst zum Pflegefall geworden. Dabei gibt es moderne Konzepte, wie Beispiele aus anderen Ländern zeigen.

In Deutschland kamen nach Erhebungen des Bundesverbands Technischer Brandschutz e.V. (bvfa) im Jahr 2022 bei 176 Bränden in sozialen Einrichtungen siebzehn Menschen ums Leben, 295 wurden teils schwer verletzt. Der Sachschaden ging in die Millionen. Sieben Tote verzeichnet die Statistik bereits für 2023.

Seit elf Jahren führt der bvfa eine Statistik über Brände in sozialen Einrichtungen. Sie ist tagesaktuell auf der deren Webseite einzusehen. Im ersten Monat des Jahres sind bereits sieben Tote und 38 Verletzte zu beklagen. Es brennt in Küchen und Zimmern, häufig wegen Unachtsamkeit oder technischen Defekten. Bis das Feuer bemerkt wird, ist der Raum verraucht, für die Bewohner kommt in diesem Stadium oft jede Hilfe zu spät.

Warum hat ein Brand in sozialen Einrichtungen nicht selten so schwerwiegende Konsequenzen?

Bewohner von Senioren- beziehungsweise Pflegeheimen, Patienten in Krankenhäusern oder Menschen mit Behinderungen erkennen den Notfall vielleicht nicht oder sind in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt. Ist alarmiert worden, muss in kürzester Zeit eine Vielzahl von Menschen mit begrenzter Mobilität und Leistungsfähigkeit in Sicherheit gebracht werden. In Krankenhäusern muss die Rettung einiger Patienten durchgeführt werden, die vom medizinischen Standpunkt aus gesehen nicht transportfähig sind. Bis zum Eintreffen der Feuerwehr zählt jede Sekunde, da die meisten Opfer in Minutenschnelle an giftigen Rauchgasen ersticken, die sich rasch im Gebäude ausbreiten.

Brandschutz im Krankenhaus als kritischer Faktor

Krankenhäuser und Pflegeheime sind in Bezug auf den Brandschutz besonders kritisch, da die schnelle Evakuierung von Patienten höchste Ansprüche stellt.
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Sprinkleranlagen bieten in diesem gefährlichen Zeitraum einen besonders zuverlässigen Schutz, da sie einen Brand bereits in der Entstehungsphase bekämpfen und begrenzen, sodass eine sichere Evakuierung erleichtert wird. Sprinkleranlagen minimieren die gefährliche Rauchentwicklung, verbessern die Möglichkeiten zur Selbstrettung und erleichtern der Feuerwehr den Zugang. Dass die Zahl der Brandopfer deutlich reduziert werden kann, zeigen Beispiele aus dem Ausland: So wurde in den USA die Mortalität durch den Einsatz von Sprinkleranlagen in Seniorenheimen laut einer Studie der National Fire Protection Association (NFPA) aus dem Jahre 2017 um 82 Prozent gesenkt. Die Zahl der Verletzten und die Sachschäden konnten um etwa die Hälfte reduziert werden. Auch Länder wie Australien, Dänemark, Finnland, Großbritannien, Norwegen und Schweden vertrauen in ihren Pflegeheimen zunehmend auf den Schutz automatischer Löschanlagen.

Brandschutzkonzepte nicht mehr zeitgemäß?

Trotz der positiven Erfahrungen aus dem Ausland sind in vielen deutschen Pflege- und Seniorenheimen, Krankenhäusern und anderen sozialen Einrichtungen keine Sprinkleranlagen vorhanden, wobei häufig Kostenerwägungen als Grund dafür angegeben werden. Auch die Angst vor einer flächendeckenden Auslösung der Sprinkler ist ein Faktor, der jedoch unbegründet ist. Sprinkleranlagen lösen sehr selektiv nur in den Bereichen aus, wo sie auch benötigt werden. Ein weiterer Hinderungsgrund für eine optimale brandschutztechnische Ausstattung ist das Fehlen bundeseinheitlicher Brandschutzstandards in sozialen Einrichtungen. Seit Jahrzehnten gleicht die Vorschriftenlandschaft einem länderspezifischen Flickenteppich. Angesichts immer mehr pflegebedürftiger Menschen und immer weniger Pflegekräften wird die Vereinheitlichung und Modernisierung baurechtlicher Vorschriften jedoch immer drängender. Neben anlagentechnischer Kompensationsmaßnahmen sollten auch weitere baurechtliche Maßnahmen umgesetzt werden, wie beispielsweise die Einstufung von Pflegeheimen ab einer bestimmten Größe als Sonderbauten.

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