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Verbände 19. Januar 2021

Neues Sicherheitsdienstleistungs-gesetz als Grundlage

Das neue Sicherheitsdienstleistungsgesetz soll als Grundlage für eine höhere Qualität in der Branche sorgen. Wie lässt sich dieses Ziel erreichen?

Das Sicherheitsdienstleistungsgesetz soll Grundlagen für die Sicherheitswirtschaft schaffen. 
Das Sicherheitsdienstleistungsgesetz soll Grundlagen für die Sicherheitswirtschaft schaffen. 

Das neue Sicherheitsdienstleistergesetz, das als Grundlage für eine höhere Qualität in der Sicherheitsbranche dienen soll, liegt immer noch nicht vor. Mitte letzten Jahres änderte sich die Zuständigkeit für die private Sicherheitswirtschaft: Anstelle des Bundeswirtschaftsministeriums ist nun das Bundesministerium des Inneren für Bau und Heimat verantwortlich.

Sicherheitsdienstleistergesetz soll Grundlage schaffen

„Mit dem neuen Sicherheitsdienstleistungsgesetz stellt die Sicherheitsbranche die Weichen für ihre Zukunft. Deshalb sollten nicht die wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen im Vordergrund stehen, sondern die Frage, von welchen Regelungen Branche, Staat, Bürger und Unternehmen gleichermaßen profitieren“, sagt Peter Bachus, stellvertretender Vorstandsvorsitzender beim ASW Bundesverband. Diese Regelungen sollen vor allem für eine hohe Qualität bei Sicherheitsdienstleistungen sorgen und die beginnt schon bei der Ausbildung der Mitarbeiter. „Eine pauschale Anhebung der Mindestqualifikation ist nicht zielführend“, sagt ASW Geschäftsführer Dr. Christian Endreß. „Das würde langfristig zu einer Verknappung an Bewerbern führen und damit zu steigenden Kosten für die Auftraggeber.“ Auch die richtigen Prüfungsinstitutionen garantieren ein hohes Qualitätsniveau. Momentan ist deshalb die IHK die einzige Einrichtung, die Prüfungen für Sicherheitsberufe durchführen darf. „Wir befürworten durchaus, dass auch andere Institutionen die Prüfung zukünftig abnehmen dürfen, doch dabei darf der Kommerz nicht im Vordergrund stehen“, so Peter Bachus. Bei den sogenannten „Inouse Tätigkeiten“, bei denen Unternehmen ihre eigenen Sicherheitsmitarbeiter anstellen, soll die Verantwortung für die richtige Aus- und Weiterbildung bei den Arbeitgebern liegen. „Jedes Unternehmen, das seine eigenen Sicherheitsmitarbeiter beschäftigt, hat auch ein ureigenes Interesse daran, dass diese bestens ausgebildet sind“, sagt Alexander Borgschulze, Vorstandsvorsitzender beim BVSW.

Alle Punkte, die nach Ansicht von ASW, VSW und BVSW bei dem neuen Sicherheitsdienstleistungsgesetz unbedingt Beachtung finden müssen, haben die Verbände in einem Positionspapier festgelegt.

8-Punkte-Plan zum neuen Sicherheitsdienstleistungsgesetz

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  1. Zulassungskriterien für Mitarbeiter unter staatlicher Aufsicht Zulassungskriterien und Aufsicht erfolgen von staatlicher Stelle. Alle Mitarbeiter in der Sicherheitswirtschaft in Deutschland werden in einem zentralen Bewacherregister registriert.
  2. Regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit Die Zuverlässigkeit ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine Tätigkeit im Sicherheitsbereich. Auch hier sollen staatliche Stellen bundesweit einheitlich festlegen, welche Kriterien für eine erfolgreiche Zuverlässigkeitsüberprüfung erfüllt sein müssen. Der BVSW fordert zudem eine regelmäßige Wiederholung der Zuverlässigkeitsprüfung.
  3. Ausschreibungen der öffentlichen Hand  Qualität hat ihren Preis. Deshalb sollen öffentliche Auftraggeber bei Sicherheitsdienstleistungen nicht ausschließlich das günstigste Angebot berücksichtigen, sondern auf das bewährte Bestbieterprinzip zurückgreifen. Unseriösen Anbietern von Sicherheitsdienstleistungen kann so Einhalt geboten und gleichzeitig die Qualität erhöht werden.
  4. Qualifikation und unabhängige Prüfungen Die Abnahme der Prüfungen zu Sicherheitsberufen soll nach wie vor nur durch staatliche Stellen oder staatlich beliehene Stellen erfolgen, um auch in diesem Bereich die Neutralität und Qualität zu sichern. Wer sich mit einem Bewachungsunternehmen selbständig machen möchte, soll künftig erweiterte Führungsqualifikationen und einschlägige Berufserfahrung nachweisen müssen. Die Verbände für Sicherheit in der Wirtschaft fordern Zusatzqualifikationen in Betriebswirtschaftslehre, Recht und Personalwesen, die in einer eigenen Prüfung für Gewerbetreibende abgenommen werden sollen.
  5. Weiterführende Qualifikationen im Kritis-Bereich Mitarbeiter, die im Bereich der Kritischen Infrastrukturen (Kritis) eingesetzt werden, sollen weiterführende Qualifikationsmaßnahmen durchlaufen.
  6. Schutz der Auszubildenden In der Ausbildung befindliche Mitarbeiter dürfen nur mit Genehmigung des Auftraggebers eingesetzt werden. Der BVSW plädiert für eine engmaschige Kontrolle der Ausbildungsbetriebe durch die IHKs, damit arbeitsrechtliche und tarifliche Bestimmungen eingehalten werden. Außerdem fordert der Verband zum Schutz der Auszubildenden die Schaffung einer Ombudsstelle, um unklare Fälle zu regeln.
  7. Keine hoheitlichen Befugnisse Die Befugnisse von privaten Sicherheitsdiensten müssen sich klar von denen der Polizei unterscheiden. Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste sollen deshalb keine Hoheitsrechte erhalten, als Grundlage der Eingriffsrechte gilt weiterhin das Prinzip der Jedermannsrechte. Darüber hinaus muss deutlich geregelt werden, welche Einsatzmittel zur Eigensicherung in bestimmten Gefahrensituationen zulässig sind, um eine klare Rechtssituation zu schaffen. Für bereits bestehende Tätigkeiten sollen mögliche Beleihungen geprüft werden.
  8. Zuständigkeit Die erste Forderung des Positionspapiers betraf den Übergang der Zuständigkeit auf das Innenministerium und ist bereits erfüllt.

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