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Ei Electronics 2. Juli 2014

Merkblatt „Rauchwarnmelder rechtssicher vernetzen“

Das neu erschienenes Merkblatt „Rauchwarnmelder rechtssicher vernetzen“ von Ei Electronics beantwortet Fragen zur vorschriftenkonformen Funkvernetzung von Rauchmeldern und wann eine Brandmeldeanlage eingebaut werden muss.

Vernetzte Rauchwarnmelder leiten das Warnsignal eines Melders in alle angeschlossenen Gebäudeteile weiter.
Vernetzte Rauchwarnmelder leiten das Warnsignal eines Melders in alle angeschlossenen Gebäudeteile weiter.

Anhand von Praxisbeispielen wird erläutert, wann eine Vernetzung von Rauchwarnmeldern in Wohnungen und wohnungsähnlichen Bereichen rechtssicher möglich ist. Das Merkblatt kann kostenlos auf der Homepage heruntergeladen oder als PDF per Email angefordert werden. Es richtet sich an Fachkräfte für Rauchwarnmelder sowie an alle Personen, die für die Anschaffung und den Betrieb von Rauchwarnmeldern verantwortlich sind. Vernetzte Rauchwarnmelder leiten das Warnsignal eines Melders in alle angeschlossenen Gebäudeteile weiter.

Sie werden immer dann eingesetzt, wenn erhöhte Sicherheitsstandards gewünscht werden, etwa in größeren Privatwohnungen, in Kindergärten oder in Einrichtungen des betreuten Wohnens. Die Landesbauordnungen sehen keine besonderen Vorschriften für vernetzte Rauchwarnmelder vor. Ausschlaggebend für ihren Einsatz ist daher, ob und mit welchem Wortlaut die zuständigen Behörden zusätzliche Brandschutzmaßnahmen fordern.

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