Merkblatt für Gefahrenmeldeanlagen erstellt
Zur Aufklärung und Hilfestellung bei der Begehung und Instandhaltung von Gefahrenmeldeanlagen (GMA) wurde gemeinsam mit anderen Verbänden ein Merkblatt entwickelt. Es legt die wesentlichen Aufgaben der durchzuführenden Tätigkeiten dar und zeigt Stolpersteine auf.
Bei der Begehung und Instandhaltung von Gefahrenmeldeanlagen (GMA) für Brand, Einbruch/Überfall und Sprachalarm gibt es in der Praxis häufig Unklarheiten bei den Verantwortlichen der Fachfirmen, aber auch bei Betreibern und Sachverständigen. Das Papier behandelt detailliert die Themen Begehung, Inspektion und Wartung gemäß DIN VDE 0833-1. Außerdem informiert es darüber, welche Tätigkeiten/Prüfungen entgegen der häufig anzutreffenden Meinung im Rahmen der regulären Begehung und Instandhaltung nicht gefordert werden.
Gemäß Norm ist die Begehung Aufgabe des Betreibers, der diese jedoch an eine Fachfirma delegieren kann. Da die Betreiber die Anforderungen der Norm aber meist nicht kennen, müssen sie schriftlich darauf hingewiesen werden. Außerdem sollte klar geregelt werden, wer die Begehung durchführt: Fachfirma oder Betreiber.
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Torsten Stolte ist seit dem 1. Januar 2024 Geschäftsführer der Dormakaba Deutschland GmbH. In seiner Funktion verantwortet er Vertrieb, Marketing und Service.