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BKA 22. November 2012

Mehr Verdachtsanzeigen wegen Geldwäsche

Bei der im Bundeskriminalamt (BKA) angesiedelten Financial Intelligence Unit (FIU) Deutschland, der nationalen Zentralstelle zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus, sind im Jahr 2011 genau 12.868 Verdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) eingegangen.

Geldwäsche
Geldwäsche

Im Vorjahr waren dies noch 11.042. Das ist somit ein neuer Höchststand seit Inkrafttreten des Gesetzes 1993. Dass sich dieser Trend auch in 2012 fortsetzen könnte, lassen die im ersten Halbjahr 2012 eingegangenen 6.798 Verdachtsanzeigen erwarten, ein Anstieg von zirka fünf Prozent gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum.

Bei knapp der Hälfte der Anzeigen erhärtete sich nach Prüfung des Sachverhaltes durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Länder der Verdacht einer Straftat, sagte BKA-Präsident Jörg Ziercke. Nach wie vor sind es insbesondere Betrugsdelikte, die als Vortat zur Geldwäsche festgestellt wurden.

Dies korrespondierte mit der zunehmenden Zahl von Verdachtsanzeigen im Zusammenhang mit so genannten Financial Agents. Dabei handelt es sich um Personen, die ihr Privatkonto für geldwäscherelevante Transaktionen zur Verfügung stellen und dort eingehende Beträge gegen Provision an Hinterleute im Ausland oder andere Finanzagenten weiterleiten. Beteiligungen von Finanzagenten waren in 2011 insgesamt 3.992 Verdachtsanzeigen (rund 31 Prozent) zu entnehmen: Ebenfalls ein neuer Höchststand.

Umsatzsteuerbetrug

Im Bereich des Umsatzsteuerbetruges als Vortat zur Geldwäsche zeichnete sich - bedingt durch gesetzliche Änderungen im Juli 2010 - eine Verlagerung vom Handel mit CO2-Emissionszertifikaten auf andere Handelsgüter wie Edelmetalle, Elektroartikel und auch Energie ab.

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Im Bereich der Organisierten Kriminalität wurden im Jahr 2011 in 209 von 589 Verfahren (rund 35 Prozent) Hinweise auf Geldwäsche festgestellt. In 136 dieser Verfahren konnten diese Hinweise so weit konkretisiert werden, dass auch Ermittlungen wegen Geldwäsche durchgeführt wurden.

Die Suche nach ungewöhnlichem Finanzgebaren ist auch ein wichtiges Instrument der Terrorismusbekämpfung. 2011 wurde in 194 Anzeigen seitens der Verpflichteten der Verdacht der Terrorismusfinanzierung gemeldet, eine Zunahme von rund 56 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Grundsätzlich werden alle Verdachtsanzeigen auf mögliche Bezüge zur politisch motivierten Kriminalität überprüft, da diese ein wichtiges Instrument der Terrorismusbekämpfung sind.

Immobilien und Online-Glücksspiel

Wie wichtig auch weiterhin die Sensibilisierung der nach dem GwG Verpflichteten aus dem sogenannten Nicht-Finanzsektor ist, belegt eine im Auftrag des BKA durchgeführte Fachstudie zur "Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland". Sie kommt zu dem Schluss, dass sich der Immobilienmarkt für Geldwäscheaktivitäten eignet, gleichzeitig aber das Wissen für mögliche Formen der Geldwäsche noch gering ist. BKA-Präsident Jörg Ziercke: "Wir werden mit diesen Ergebnissen aktiv auf den Immobiliensektor zugehen, um das Bewusstsein für die Geldwäscheprävention zu schärfen und für die erforderliche Aufmerksamkeit zu werben. Außerdem werden wir an die zuständigen Aufsichtsbehörden herantreten, um diese bei ihrer Aufgabenwahrnehmung beratend zu unterstützen."

Ein neuer Gesetzentwurf nimmt darüber hinaus die Geldwäschegefahren des Online-Glücksspiels ins Visier: Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen im Internet sollen künftig interne Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche treffen, die Spieler identifizieren und gesonderte Spielerkonten einrichten. Der vollständige Jahresbericht der FIU Deutschland kann auf der Homepage des BKA abgerufen werden.

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