Foto: bvbf
Praktische Löschübung: Ein Fachmann erklärt den Werkstatt-Mitarbeitern den Feuerlöscher.

Betrieblicher Brandschutz

Löschpflicht bei entstehenden Bränden

Unternehmer haben für intakte Feuerlöscheinrichtungen und eigene Brandschutzhelfer zur ersten Brandbekämpfung zu sorgen. Und unterlassene Hilfeleistung ist im Gefahrenfall kein Kavaliersdelikt, sondern kann eine Freiheitsstrafe mit sich bringen.

Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) kennt bei Gefahrensituationen kein Pardon: „Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten und möglich ist“, so steht es in § 323c StGB, dem droht eine „Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe“.

Persönliche Haftung des Inhabers

„Dies gilt auch im Brandfall“, betont Carsten Wege, Geschäftsführer des Bundesverbandes Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf): „Die Löschpflicht bei entstehenden Bränden greift, sofern dies mit verfügbaren Löschmitteln noch gefahrlos möglich ist.“

Sollten bei einem Brand Menschen zu Schaden oder gar zu Tode kommen, haftet der Inhaber des betroffenen Betriebes persönlich – falls ihm schuldhaftes Verhalten wegen mangelhafter Brandschutzorganisation nachgewiesen werden kann. Neben einem möglichen geschäftlichen Zusammenbruch kann noch der private Ruin folgen. Auch Beschäftigte können im Brandfall wegen unterlassener Hilfeleistung rechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Brandschutzhelfer ausbilden

Mit Geltung der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ sind wichtige Bestimmungen für den vorbeugenden Brandschutz von den Unternehmern zu beachten. Hierzu zählt neben der Unterweisung aller Beschäftigten in den betrieblichen Brandschutz die spezielle Ausbildung einer ausreichenden Anzahl von Brandschutzhelfern.

Für das richtige Verhalten bei der ersten Brandbekämpfung ist die sachgerechte Ausstattung mit geeigneten Feuerlöscheinrichtungen, inklusive deren regelmäßigen Überprüfung und Wartung, unerlässlich. Tragbare Feuerlöscher gehören zur Grundausstattung. Bei erhöhter Brandgefährdung an den Arbeitsplätzen oder in den Betriebsräumen sind zusätzliche tragbare oder fahrbare Feuerlöscher oder Wandhydranten-Löschschlaucheinrichtungen geboten. Die Löschgerätetypen sind auf die zu löschenden Arbeitsplatzbereiche abzustimmen.

Fachkundige Gefährdungsbeurteilung

„Beim Schutz der Beschäftigten vor Feuer und Brandrauch trägt der Arbeitgeber eine große Verantwortung“, so Carsten Wege. „Zur Minimierung der Brandrisiken hat der Arbeitgeber eine fachkundige Gefährdungsbeurteilung durchzuführen oder durchführen zu lassen. Wer sich als Verantwortlicher an den konkreten Vorgaben der ASR A2.2 orientiert, handelt vorschriftsgemäß und kann sich im Haftungsfall entlasten.“

Die Vorgaben betreffen vor allem die Ausstattung mit Alarmierungs- und Feuerlöscheinrichtungen und deren Handhabung durch unterwiesene und mit praktischen Löschübungen ausgebildete Brandschutzhelfer. Hier zeigen gerade klein- und mittelständische Unternehmen und Betriebe regelmäßig Defizite. Es mangelt an einer betriebsspezifisch dokumentierten Beurteilung der Brandgefahren sowie den hieraus abzuleitenden ausreichenden technischen und organisatorischen Maßnahmen. Unzureichende Brandschutzorganisation kann so letztlich die Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze kosten. Deshalb geht Brandschutz im Betrieb alle an.

Als kompetente Ansprechpartner für den betrieblichen Brandschutz empfiehlt der bvbf die qualifizierten Brandschutz-Fachbetriebe in Deutschland. Sie helfen auch bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzordnungen sowie Alarm-, Flucht- und Rettungswegplänen und bieten die Durchführung betrieblicher Unterweisungen im Brandschutz und praktischer Löschübungen an.

Foto: Aktion Plagiarius e.V.

Plagiarius 2012

Innovation gegen Imitation

Produkt- und Markenpiraterie nimmt zu, die Schäden für alle Beteiligten sind immens. Trotzdem werden Plagiate und Fälschungen häufig als Kavaliersdelikt abgetan. Dabei handelt es sich um ein lukratives Milliardengeschäft für die Fälscher und eine ernsthafte Bedrohung für Unternehmen sowie Verbraucher.

Foto: TÜV SÜD

Vorbeugender Brandschutz

Brandfrüherkennung spart Kosten ein

Auf dem Werksgelände eines Tanklagers in Bayern wurden Mängel an der Feuerlöscheinrichtung festgestellt. Der Betreiber beauftragte TÜV SÜD Industrie Service mit der Erstellung eines Brandschutzkonzepts für die Sanierung. Abweichend von den technischen Regelwerken wurde eine kostengünstigere Variante mit Brandfrüherkennung durch Wärmebildkameras vorgeschlagen.

VSWN

Urteil rechtskräftig

Der VSW Norddeutschland (VSWN) informiert, dass die Verurteilung eines Berliners unter anderem wegen versuchten Mordes an einem Sicherheitsmitarbeiter durch das Landgericht Frankfurt (Oder) zu lebenslanger Freiheitsstrafe durch Urteil des BGH nun rechtskräftig ist.

Foto: Milestone

Milestone

Total Recall überwacht die Freiheitsstatue

Total Recall hat als Spende die amerikanische Freiheitsstatue mit einem digitalen, IP-basierten Videoüberwachungssystem ausgestattet. An dem Projekt haben sich insgesamt neun Unternehmen aus der Sicherheitsbranche beteiligt, darunter auch Milestone Systems.