Foto: Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft (NWS)
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Verbände

Klarheit und Sicherheit bei der Intervention

Das Alarmdienst- und Interventionsattest ist von VdS und Verbänden auf seine Praxistauglichkeit hinsichtlich Klarheit und Sicherheit überprüft worden.

Auf Basis des bei VdS seit Jahren verpflichtenden „Alarmdienst- und Interventionsattest“ (VdS 2529) wurde 2019 gemeinsam mit der polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes sowie den Verbänden BHE (Bundesverband Sicherheitstechnik e.V.), BDSW (Bundesverband der Sicherungswirtschaft) und ZVEI (Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie) ein neues, einheitliches Dokument veröffentlicht.

Klarheit und Sicherheit bei der Intervention geschaffen

Das Attest ist die bundesweit einzige, einheitliche Grundlage für Alarmdienst und Intervention in Bezug auf Gefahrenmeldeanlagen aller Art: Neben der Erfassung aller nötigen Angaben, unterstützt es die Beteiligten bei der Abstimmung und Dokumentation der Maßnahmen und ihrer Reihenfolge. So schafft es Klarheit und Sicherheit für den Dienstleister selbst, seinen Kunden und den Risikoträger. Nachdem sich das neue Attest ein Jahr in der Praxis bewähren konnte, haben sich Vertreter der beteiligten Institutionen und Verbände erneut getroffen und ein erstes Resümee gezogen: „Das Fazit aller Beteiligten ist, dass das neue Dokument von den Anwendern in Summe als sehr praxis-orientiert gelobt wird und eine exzellente Hilfestellung im Alltag bietet“, freut sich Brose. Die Dokumentation in einer standardisierten Form erleichtert sowohl die Erstellung, als auch die Prüfung (etwa bei Versicherungen), als auch die entscheidende Schnelligkeit der Umsetzung.

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Intervention basiert auf präziser Kommunikation

Im Rahmen des Fachaustausches wurden zudem weitere Weichen für die teilweise fehleranfällige Kommunikation zwischen Errichter und Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) gestellt. Immer wieder kommt es vor, dass nicht die „richtigen“ Personen der beiden Parteien miteinander reden und so Missverständnisse entstehen. Es ist aber wichtig, dass die NSL klare und eindeutige Informationen dahingehend erhält, um welche Art von Anlage es sich handelt, ob diese VdS-anerkannt ist und wie die Aufschaltung erfolgen soll. Um diesen Informationsfluss zu optimieren, wurde eine Änderung des Attestes für Einbruchmeldeanlagen (VdS 2170, ebenfalls als verbandsübergreifendes Dokument aufgesetzt) beschlossen. Dies wird zukünftig eine Zusatzseite mit standardisierten Informationen enthalten, die der Betreiber lediglich an die NSL weitergeben muss.

Eine überarbeitete Version des gemeinsamen Alarmdienst- und Interventionsattest, unter anderem mit Verbesserungen zur Anwenderoptimierung wie zum Beispiel einer vergrößerten Schrift, steht ab sofort kostenlos als VdS 2529 im VdS-Shop zur Verfügung.

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