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Brandschutz 16. März 2022

Fluchtwegsicherung und Diebstahlschutz in Museen

Gerade in Museen gibt es das Dilemma zwischen Fluchtwegsicherung und Diebstahlschutz, wie ein Experte der Von zur Mühlen’sche (VZM) GmbH erläutert.

Wie lassen sich Fluchtwegsicherung und Diebstahlschutz im Museum vereinbaren?
Wie lassen sich Fluchtwegsicherung und Diebstahlschutz im Museum vereinbaren?

In Ausstellungs- und Museumsräumen mit hoher Besucherfrequenz und wertvollen Exponaten liegt es eigentlich im Interesse des Verantwortlichen - Stichwort Diebstahlschutz -, Türen grundsätzlich verschlossen zu halten, aber was ist mit der Fluchtwegsicherung? Bei baulichen Anlagen und Räumen besonderer Art und Nutzung gilt: Türen im Verlauf von Rettungswegen müssen jederzeit leicht und ohne fremde Hilfe zu öffnen sein – zumindest, wenn sich Personen darin befinden. Diese Anforderung steht häufig dem betrieblichen Interesse entgegen, diese Türen grundsätzlich verschlossen zu halten. Schnell erreichbare und vor allem schnell zu öffnende Notausgänge sind daher eine Schwachstelle bei der Absicherung solcher Bereiche.

Fluchtwegsicherung in diversen Verordnungen und Normen geregelt

Die Vorschriften zur Fluchtwegsicherung sind auf jeden Fall einzuhalten. Sie sind in den Bau- und Sonderbauverordnungen sowie in der Musterbauordnung, aber auch in der Arbeitsstättenverordnung und in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) festgeschrieben. Seit Dezember 2015 existiert die „neue“ europäische Norm „EN 13637 – Schlösser und Baubeschläge – Elektrisch gesteuerte Fluchttüranlagen für Türen in Fluchtwegen – Anforderungen und Prüfverfahren“. Sie enthält technische Maßnahmen zur Sicherung dieser Türen. Ziel der Norm ist die Sicherung von Flucht- und Rettungswegen gegen eine missbräuchliche Nutzung im Sinne des Gebäudesicherheitskonzeptes, ohne dabei die Funktion eines Flucht- und Rettungsweges einzuschränken. Grundsätzlich war und ist das auch das Ziel der EltVTR-Richtlinie (elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen).

Sichere Kompromisse für Museen finden
Museumsexpertin Karola Richter beschreibt das Dilemma bei der Erstellung von Sicherheitskonzepten in Museen und die Kompromisse, die eingegangen werden.

Zeitverzögerter Ausgang und zentrale Fluchtwegsteuerung

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Die wesentliche Änderung beschreibt die Norm wie folgt: „In dieser Norm wird das Konzept des zeitverzögerten Ausgangs und des Moduls zur Sperrung der Freigabe als Mittel zur Erhöhung des Schutzes des Gebäudes gegen unbefugten Ausgang sowie das Konzept der zentralen Fluchtwegsteuerungen eingeführt.“

Allerdings ist die oben genannte Norm keine bisher eingeführte technische Baubestimmung und somit kein geltendes Baurecht. Um den zeitverzögerten Ausgang jedoch beplanen zu können und somit ein Sicherheitskonzept mit den notwendigen Flucht- und Rettungswegen konsequent abzubilden, sind im Vorfeld Abstimmungen mit der zuständigen Behörde notwendig. Wie immer existieren unterschiedliche Wege der Umsetzung, hier nur zwei als Beispiel aufgeführt:

  1. die Abstimmung mit der zuständigen Behörde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ,
  2. die Antragstellung bei der zuständigen Baubehörde.

Nachweis der Notwendigkeit in Museen

Unabhängig davon, welches Vorgehen für die Genehmigung eines zeitverzögerten Ausgangs gewählt wird, muss im Voraus unbedingt eine mit dem Kunden abgestimmte Risikoanalyse durchgeführt werden. Auf Basis dieser Risikoanalyse wird umfänglich begründet, warum eine Zeitverzögerung bei der Auslösung der Fluchtwegeterminals notwendig ist. Hier spielen die Faktoren der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Auswirkungen eines potenziellen Diebstahls, zum Beispiel von Exponaten und deren Wert, eine wesentliche Rolle. Neben der monetären ist auch die kultur- und kunsthistorische Bewertung vorzunehmen. Man denke nur an den Kunstraub im Grünen Gewölbe des Residenzschlosses Dresden, der neben dem Sachschaden im dreistelligen Millionenbereich einen deutlich höheren Verlust eines unwiederbringlichen Kulturschatzes zur Folge hatte.

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Genehmigungsverfahren

Zu 1.: Die Abstimmung mit der zuständigen Baubehörde des jeweiligen Bundeslandes kann beispielsweise mit dem Brandschutzgutachter im Rahmen der Vorplanung geschehen. Dabei ist die Begründung der Maßnahme laut Risikoanalyse und Sicherheitskonzept zu führen. Im Anschluss daran ist festzulegen, welche der in Frage kommenden Verzögerungszeiten notwendig sind. Solch eine Regelung benötigt die technische Unterstützung durch eine ständig aufgeschaltete Videoüberwachung der betroffenen Notausgangstür und zusätzlich eine personelle visuelle Überwachung, die im tatsächlichen und somit lebensbedrohlichen Notfall die Tür jederzeit öffnen kann.

Zu 2.: Verfügt man allerdings in Form eines Bauvorlagenberechtigten über die Kompetenz in den eigenen Reihen, kann dieser im Auftrag des Bauherrn einen Antrag bei der obersten zuständigen Baubehörde des jeweiligen Landes stellen und sich die entsprechende Zeitverzögerung auf Zustimmung im Einzelfall bestätigen lassen. Allerdings gilt auch hier die Nachweispflicht der Begründung der Maßnahmen in Abhängigkeit der sicherheitstechnischen Risiken.

Lösungsbeispiel

Ein kurzes Beispiel aus der Praxis verdeutlicht die Abhängigkeiten zwischen der sofortigen und der zeitverzögerten Fluchtwegfreigabe. Die „Leitbeschreibung“ für eine Museums- und Ausstellungsfläche enthält diesen Passus: „ … nach dem Drücken des Tasters am Rettungswegterminal ist die elektrische Verriegelung nach 15 Sekunden freizugeben“. Die Verlängerung der oben genannten Zeitverzögerung kann im Rahmen einer bewussten Handlung jedoch vertretbar sein, wenn der Mitarbeiter der Wache die Vor-Ort-Lage der flüchtenden Person mittels Videotechnik einschätzen kann. Wird eine missbräuchliche Betätigung zum Zwecke einer deliktischen Handlung erkannt, kann die Entriegelung per Tastendruck um 180 Sekunden (als Interventionszeit für das Wachpersonal) verzögert werden. Diese Verzögerung kann bei Bedarf, also im Falle einer personengefährdenden Situation wie Rauch und Feuer, durch die Wache jederzeit aufgehoben werden.

Nur mit personeller Unterstützung für optimalen Diebstahlschutz

Wenn eine zeitverzögerte Auslösung von Flucht- und Rettungstüren das Ziel ist, kommt man letztendlich nicht umhin, diesen Vorgang mit personeller Unterstützung zu begleiten. Dass Sicherheit Geld kostet, sollte dabei jedem Verantwortlichen bewusst sein.

Dipl.-Ing. (FH) Peter Schmidt, Sicherheitsberater bei Von Zur Mühlen’sche (VZM) GmbH mit den Spezialgebieten Sicherheitstechnik und Klimatisierung von Rechenzentren

Artikel erschienen im Sicherheits-Berater Ausgabe 4/2022

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