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Unternehmensschutz

Diese vier Covid-19-Maßnahmen schützen Mitarbeiter im Büro

HID Global nennt vier Punkte, die in Zeiten von Covid-19 für ein sicheres Arbeiten im Büro und den Schutz der Mitarbeiter notwendig sind.

Deutschland lockert die Corona-Beschränkungen und immer mehr Unternehmen rufen ihre Mitarbeiter aus dem Homeoffice in die Büros zurück, umso wichtige sind deshalb gerade im Moment Covid-19-Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter im Büro.

Hier ist inzwischen vieles anders: Hygienekonzepte müssen umgesetzt und Abstandsregeln eingehalten werden. HID Global erläutert, worauf Arbeitgeber in Zeiten von Covid-19 achten müssen und weshalb kontaktlose und biometrische Technologien dazu beitragen, effizientere Arbeitsprozesse zu implementieren.

1. Distanzzonen zu Kollegen und Mitarbeitern einhalten

Der vom Robert Koch-Institut geforderte Mindestabstand von 1,5 m gilt überall, selbstverständlich auch in Unternehmen. Viele Firmen versetzen ihre Mitarbeiter in Einzelbüros oder stellen die Schreibtische so um, dass die Abstände den Corona-Auflagen genügen. In Büros mit wenig Platz müssen Raumtrenner oder Abschirmungen zwischen den Tischen installiert werden.

Betriebe mit viel Publikumsverkehr haben dagegen oft Schwierigkeiten, festzustellen, wie viele Besucher sich gerade in welchen Bereichen im Unternehmen aufhalten und ob sie den Mindestabstand auch einhalten. Cloud-basierte Besuchermanagement-Systeme bieten hier eine effektive Unterstützung. Sie scannen die Ausweise der Kunden automatisch und erstellen innerhalb weniger Sekunden eine individuelle Zutrittskarte. Auf diese Weise lässt sich sehr genau feststellen, wie viele Personen sich gerade an welchen Orten im Betrieb aufhalten. Ein weiterer Vorteil: Im Falle einer möglichen Infektion können Kontaktpersonen schnell identifiziert werden.

Sogenannte Bluetooth-LE-Ampeln leisten hier ebenfalls einen guten Dienst. Sie messen unter anderem den Abstand zwischen zwei Personen und erfassen die Anzahl der im Raum Anwesenden. Auf diese Weise können Unternehmen den gesetzlichen Bestimmungen mühelos Folge leisten und benötigen kein zusätzliches Personal.

2. Physische Kontakte am Arbeitsplatz reduzieren

In Zeiten von Covid-19 sind physische Kontakte am Arbeitsplatz weitgehend tabu. Lächeln ist das neue Händeschütteln. Kontaktflächen wie Türen, Klinken, Schreibtische, Telefone und Tastaturen sollten regelmäßig desinfiziert werden, da Corona-Viren theoretisch bis zu neun Tagen auf Oberflächen überdauern können. Um den Zutritt zum Unternehmen für Mitarbeiter und Besucher sicherer zu machen, ist die Einführung kontaktloser Zugangsmöglichkeiten wie automatische Türen und Drehkreuze, Chipkarten oder mobile Zutritte für viele Betriebe eine sinnvolle Option.

3. Rollierende Anwesenheit im Büro ermöglichen

Die Zahl der Arbeitnehmer, die von zuhause aus arbeiten, sinkt kontinuierlich. Laut der Mannheimer Corona-Studie waren es Mitte Mai nur noch knapp 9 %, im Vergleich zu über 25 % Anfang April. Trotzdem wird es noch dauern, bis Unternehmen den Regelbetrieb zu hundert Prozent wieder aufnehmen. Da Arbeitgeber dafür sorgen müssen, dass Beschäftigte ihre Arbeit ohne Ansteckungsgefahr erledigen können, sind sie auch dafür verantwortlich, wenn sich durch die Anwesenheit im Büro das Risiko einer Infektion erhöht.

Es ist daher sinnvoll, die Anwesenheitsquote im Büro kontinuierlich zu erhöhen. Eine bewährte Faustregel lautet: Nicht mehr als 30 % der Beschäftigten dürfen gleichzeitig in den Büros und Abteilungen anwesend sein, wobei das Prinzip der rollierenden Anwesenheit gilt; ein Teil des Teams bleibt im Homeoffice, ein anderer geht ins Büro.

4. Covid-19-Betroffene identifizieren

Infizierte Mitarbeiter zu erkennen, ist für Unternehmen leichter gesagt als getan. Arbeitgeber sind zwar verpflichtet, bei einem Covid-19-Verdacht das Gesundheitsamt zu informieren. Umgekehrt muss jedoch kein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber mitteilen, warum er gerade nicht arbeitsfähig ist, außer es liegt tatsächlich die medizinisch bestätigte Diagnose einer meldepflichtigen Krankheit wie Covid-19 vor. Die Überprüfung des Gesundheitszustands der Beschäftigten im Betrieb ist aus diesem Grund auch ein No-Go. Erlaubt ist lediglich ein berührungsfreies Fieber-Screening, vorausgesetzt der Betriebsrat hat zugestimmt. Alle weiteren gesundheitsbezogenen Auskünfte dürfen nur auf freiwilliger Basis erfolgen und müssen mit Betriebs- und Personalrat sowie dem Arbeitsschutz abgestimmt sein.

In vielen Unternehmen schreiben die Covid-19-Schutzmaßnahmen vor, dass niemand mit Fieber und ohne Mundschutz das Firmengebäude betreten darf. Was normalerweise einen zusätzlichen Personalaufwand bedeutet, lässt sich durch elektronische Zugangskontrollsysteme sicher und weitgehend berührungsfrei lösen. Die Systeme messen nicht nur die Körpertemperatur, sie erkennen auch, ob ein Mundschutz getragen wird, und identifizieren Mitarbeiter und andere Personen mit Zugangsberechtigung mittels Fingerabdruck oder Gesichtsscan. Biometrische Verfahren für die Identifizierung gewährleisten im Vergleich zu traditionellen Authentifizierungsmethoden ein deutliches Plus an Sicherheit. Passwörter, PINs oder ID-Karten können gestohlen werden, ein Fingerabdruck oder das menschliche Gesicht sind dagegen einmalig.

„Covid-19 bedroht zurzeit die Existenz vieler Unternehmen“, erklärt Markus Baba, Area Sales Manager DACH bei HID Global. „Viele Arbeitgeber nutzen die Pandemie jedoch auch als Chance. Sie entdecken alternative Formen der virtuellen und flexiblen Zusammenarbeit oder setzen neue Technologien wie biometrische Verfahren zur Nutzerauthentifizierung für die Optimierung von Prozessen ein. Firmen werden diese Neuerungen auch in der Zeit nach Corona beibehalten und so die Unternehmenslandschaft dauerhaft verändern.“

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