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ZVEI 14. Oktober 2013

Brandschutztag zu Planung, Recht & Praxis

Der ZVEI gewährt beim Brandschutztag am 16. Januar 2014 Einblicke in aktuelle Brandschutz-Themen und gibt Ausblicke auf heutige und künftige Schwerpunkte des anlagentechnischen Brandschutzes.

Die Verantwortung und Pflichten der Errichter beim Brandschutz sind ein Thema des ZVEI-Brandschutztags.
Die Verantwortung und Pflichten der Errichter beim Brandschutz sind ein Thema des ZVEI-Brandschutztags.

Die Welt des anlagentechnischen Brandschutzes dreht sich immer schneller: Zunehmend werden Brandschutz-maßnahmen, die sich allein oder überwiegend mit bautechnischen Maßnahmen nicht optimal umsetzen lassen, als kombinierte Maßnahmen (bautechnischer und anlagentechnischer Brandschutz) realisiert. Der anlagentechnische Brandschutz ermöglicht ein spezifischeres und detaillierteres Eingehen auf Risiken. Über die Nutzungsdauer und Nutzungsänderungen einer Anlage oder eines Gebäudes hinweg können Risikoänderungen berücksichtigt werden, ohne in jedem Fall gravierende bauliche Veränderungen vornehmen zu müssen. Hinzu kommt, dass neue Technologien und Paradigmen wie der Ausbau der Elektromobilität eine intensive Auseinandersetzung mit den zugehörigen Sicherheitsaspekten seitens der Hersteller, Planer und Errichter verlangen.

Rechtliche Grundlagen ändern sich: so haben inzwischen bis auf drei Ausnahmen alle Bundesländer eine Rauchwarnmelderpflicht in ihren Landesbauordnungen eingeführt. Mit Regularien wie der Bauproduktenverordnung liegen die ersten Erfahrungen vor. Eine davon ist, dass die EU-Kommission zu regeln hat, wie und unter welchen Bedingungen es den Herstellern künftig erlaubt werden soll, Leistungserklärungen zum Download auf einer Website bereit zu stellen. Der zuletzt von der EU-Kommission lancierte Vorschlag für diese Frage stößt bislang auf eher wenig Gegenliebe bei den Betroffenen.

Stand der Technik

Neben dieser Grundsatzfrage müssen Hersteller, Planer und Errichter sowie Betreiber unter anderem von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) und natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten (NRWG) Änderungen bei maßgeblichen Regelungen zur Leistungserklärung von Bauprodukten berücksichtigen. Seit dem 01.07.2013 liegt mehr Verantwortung bei Planern und Errichtern, denn sie müssen durch die neue europäische Bauproduktenverordnung bei Ausschreibungen viel intensiver als bisher prüfen, ob Bauprodukte für die Verwendung in einem Bauwerk geeignet sind.

Die Errichter bewegen sich an der Schlüsselstelle von rechtlichen Vorgaben und Verpflichtungen einerseits und Zugeständnissen an die Situation vor Ort andererseits. Nicht immer ist das, was Bauherr oder Anlagenbetreiber sich vorstellen, auch mit dem anerkannten Stand der Technik vereinbar; manchmal hinkt das Recht hinter der technischen Innovation her, was erheblichen Rechtsfertigungsbedarf im Einzelfall schafft. Hinzu kommen gelegentliche Zweifel an der Zuverlässigkeit der Anlagentechnik, die mit wissenschaftlichen Methoden beseitigt werden können.

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Einblicke und Ausblicke

Die Vernetzung und Dynamisierung geht weiter: Aus der statischen Fluchtweglenkung wird eine dynamische, unter Berücksichtigung aller Aspekte von der Alarmierung bis zur Evakuierung von Personen, die ortsunkundig sind oder sich aus verschiedenen Gründen nicht selbst helfen können.

Nicht nur der akustische „Smog“ macht es schwieriger, ein Alarmsignal wirklich wahrzunehmen und richtig zu deuten, sondern auch Personen mit eingeschränktem Gehör legen es nahe, nach zusätzlichen Alternativen zu akustischen Signalen zu suchen. Daher werden in der Brandalarmierung inzwischen auch vermehrt optische Signalgeber als Ergänzung zu den akustischen Signalen eingesetzt. In vielen Alarmierungsfällen, in denen bisher ausschließlich akustische Signale verwendet wurden, muss mit der neuen EN 54-23 nun auch optisch gewarnt werden. Die EN 54-23 stellt dabei erstmals auch Anforderungen an die Lichtleistung und Lichtverteilung.

Die Kabelindustrie hat neue Brandschutzkabel entwickelt, die sowohl die Brandausbreitung eindämmen und geringere Hitze entwickeln als auch weniger Rauch und giftige Gase entstehen lassen. Brandschutzkabel bedeuten somit mehr Zeit für die flüchtenden Menschen und weniger tödliche Gefahren für die Rettungskräfte.

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