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Brandschutz 14. Mai 2020

Brandmeldeanlagen: Neufassung der DIN 14675

Seit 1. Januar gibt es Neues bei Brandmeldeanlagen: Die überarbeitete Fassung der DIN 14675 Teil 1 ist gültig. Welche Änderungen bringt sie?

Nicht einmal zwei Jahre ist es nun her, seit die letzte Überarbeitung der DIN 14675 Teil 1 in Kraft getreten ist; darin sind die Anwendungsregeln für den Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmanlagen (SAA) enthalten.

Norm betrifft Brandmeldeanlagen und Sprachalarmanlagen

Seit 1. Januar ist nun eine neue Fassung gültig. Was dies für die Planer und Facherrichter bedeutet, darüber spricht Normenexperte Percy Görgens. Der Geschäftsführer der Priosafe GmbH und Inhaber der Percy Görgens Akademie für Brandschutz & Sicherheitstechnik erläutert auch, welche weiteren Veränderungen 2020 ins Haus stehen.

„Für mich kam diese Neufassung relativ überraschend“, sagt Görgens, zumal keine thematischen Veränderungen zu finden seien. „In der Summe sind es rund 1.500 Änderungen. Das hat mich zunächst erschlagen. Umso überraschter war ich dann jedoch, als ich bemerkt habe, dass hauptsächlich formale Punkte, wie Absätze, Formatierungen und Aufzählungen, verändert wurden. Die Themenänderungen, die aufgeführt sind, haben im ersten Schritt für die tägliche Arbeit der Fachplaner und der Facherrichter keine tiefere Bedeutung.“ Allerdings stehe nun für viele Fachplaner und Facherrichter das Thema Zertifizierung erneut an: „Denn die Änderungen wurden nicht als Anhang zur bestehenden Norm deklariert, sondern als Neufassung.“

Zertifizierungsgesellschaften von DIN 14675 betroffen

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Zunächst seien davon die Zertifizierungsgesellschaften betroffen: „Diese müssen nun ihr Zertifizierungsprogramm auf die aktuelle Norm anpassen und dies von der Deutschen Akkreditierungsstelle, kurz DAkkS, genehmigen lassen. Erst dann können sie nach der neuen Norm Zertifizierungen aussprechen.“ Im nächsten Schritt rechnet Görgens dann damit, dass sich auch die Fachplaner und Facherrichter erneut nach der neuen Norm zertifizieren lassen müssen, auch wenn sie diese Zertifizierung vielleicht erst vor Kurzem nach der Fassung aus dem April 2018 durchgeführt haben: „Wir bewegen uns in einem sensiblen Bereich. Von daher ist es nur eine Frage der Zeit, bis eine Zertifizierung nach der neuen Fassung aus dem Jahr 2020 gefordert wird.“

Daher empfiehlt er allen Fachplanern und Facherrichtern, die eine DIN 14675-Zertifizierung nach der Fassung aus dem Jahr 2018 bereits besitzen, sich an ihre Zertifizierungsgesellschaft zu wenden. Mit dieser sei zu klären, wie eine erneute Zertifizierung oder Aktualisierung nach der nun gültigen Norm aussehen könne. „Allen anderen rate ich, bevor sie ihre Zertifizierung erneuern, diesen Punkt ebenfalls zu klären und darauf zu achten, dass sie nach der nun gültigen Fassung zertifiziert werden.“

Nachbesserungen bei VDE-V 0826-2 und 0833-1 zu erwarten

Das Thema Brandwarnanlagen nach der Vornorm VDE-V 0826-2 wird auch 2020 eine wichtige Rolle spielen: „Durch die Anwendung in der Praxis hat man gemerkt, an welchen Stellen bei dieser Vornorm noch nachgebessert werden muss. Hier rechne ich mit einem Anhang oder einer Neufassung.“ Nachbesserungsbedarf bestehe auch bei der VDE 0833-1. Diese Norm gilt für das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und den Betrieb von Gefahrenmeldeanlagen, kurz GMA, für Brand, Einbruch und Überfall. Sie ist im Oktober 2014 erschienen. „Damals wurden kaum Änderungen durchgeführt. Lediglich die drei Qualifikationsstufen nach dem DQR, dem deutschen Qualifikationsrahmen, wurden seinerzeit ergänzt.“ Nun sei es dringend an der Zeit, die Inhalte an die technische Entwicklung anzupassen.

Percy Görgens, Geschäftsführer der Priosafe GmbH und Inhaber der Percy Görgens Akademie für Brandschutz & Sicherheitstechnik

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