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Öffentliche Sicherheit 4. April 2022

Ausbildung von Polizeischutzhunden

Am 1. Januar 2022 ist eine neue Tierschutz-Hundeverordnung in Kraft getreten – mit Auswirkungen auf die Ausbildung von Polizeischutzhunden.

Die neue Tierschutz-Hundeverordnung regelt die Ausbildung von Polizeischutzhunden – und wird derzeit heftig diskutiert.
Die neue Tierschutz-Hundeverordnung regelt die Ausbildung von Polizeischutzhunden – und wird derzeit heftig diskutiert.

Die Diskussionen um die Ausbildung von Polizeischutzhunden haben zu zwei Meinungen geführt: Dafür oder Dagegen! Doch so einfach ist das alles nicht. Wenn in diesem Zusammenhang der Deutsche Tierschutzbund die pauschale Behauptung aufstellt, eine tierschutzkonforme Ausbildung solcher Hunde nach neuen Richtlinien sei möglich, dann bleibt als Entgegnung nur ein „Jein“. Und damit ist diese pauschale Behauptung nicht richtig. Irgendwie verständlich, denn der Deutsche Tierschutzbund hat offensichtlich keinen real bezogenen Einblick in das Anforderungsprofil eines Polizeischutzhundes. Nur wer sich tatsächlich „vertieft“ mit der Schutzhundeausbildung von Polizeibehörden befasst, kann sich hier ein Urteil erlauben.

Unterschiedliche „Leistungsklassen“ von Polizeischutzhunden

Im Rahmen unserer gängigen, gesellschaftlichen Normvorstellungen sind Ausbildungsmethoden, die mit Schmerzen verbunden sind beziehungsweise den Einsatz von Stachelhalsbändern beinhalten, im Grundsatz sicher nicht mehr zeitgemäß. Doch müssen wir uns beim Einsatz von Polizeischutzhunden klar darüber werden, dass wir hier mit vorschnellen Entscheidungen für oder gegen mögliche „Ausnahmeregelungen“ sehr, sehr vorsichtig sein und auch mal über den Tellerrand hinausschauen müssen. Die Frage lautet zunächst nämlich nicht, was wir genau in der Ausbildung von Polizeischutzhunden methodisch zu tun haben, sondern vielmehr: Was wollen wir in der Zielstellung erreichen?

Wer behauptet, man könne einen Hund in einer derartigen Ausbildung stets beziehungsweise generell frei von Schmerzen oder Zwängen erfolgreich ausbilden, hat keinen wirklichen Einblick in die ausbilderischen Möglichkeiten und auch Grenzen dieser häufig extrem selbstbewussten, besonders „harten“ und außergewöhnlich temperamentvollen Vierbeiner. Ich kenne als ehemaliger Polizeihundeführer das Gefühl, in einem Polizeieinsatz, bei dem einer oder mehrere gewaltbereite Personen gegenüberstehen, auf die Zuverlässigkeit eines Schutzhundes vertrauen zu dürfen. Die eigene körperliche Unversehrtheit und im schlimmsten Fall das eigene Leben vertrauensvoll mit der hohen Leistungsfähigkeit des Vierbeiners zu verbinden, ist ein unverzichtbarer Aspekt in der Gefahrenabwehr.

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Welche Belastungen auf Polizeischutzhunde zukommen kann, ist von niemandem zu beurteilen, der diese derartig extreme Gefahrensituation nie kennengelernt hat. Eine schlimme Vorstellung, wenn ein Polizeischutzhund vor solchen Gefahren, vor lautstarken Bedrohungen körperlicher und verbaler Art letztlich davonläuft. Dies zeigt uns erst einmal, welche extremen Anforderungen an solche Hunde gestellt werden. Die Polizeidienststellen selektieren deshalb nicht umsonst im Vorfeld einer Ausbildung das „Nervenkostüm“ beziehungsweise die Härte des künftigen Polizeischutzhundes.

Ausbildung mit „Abstrichen“ in Großbritannien

Wer allerdings gegenteilig behauptet, die Ausbildung gehe generell nicht ohne Schmerzreize, scheint ebenso begrenzt im Denken und Handeln aufzutreten und kaum über Kenntnisse zu modernen Konditionierungsmethoden zu verfügen. So hat beispielsweise die Polizei in England schon vor 20 Jahren die Ausbildung ihrer Schutzhunde „schmerzfrei“ reformiert, und ich konnte im Jahr 2002 die Ausbildung und den Leistungsstand dieser Hunde persönlich begutachten. Sie waren im Leistungsergebnis auch leistungsfähig, allerdings mit erkennbaren „Abstrichen“. Zum damaligen Zeitpunkt war für die Vertreter unserer Interpol-Arbeitsgruppe zu beobachten, dass die polizeilich geführten Schutzhunde aus England tatsächlich nicht mit der Beharrlichkeit, Motivation und dem Durchsetzungsvermögen ausgestattet waren, wie dies bei ausgebildeten Hunden in vielen anderen europäischen Ländern der Fall war.

Damit sind wir erneut bei der Frage, was wir genau wollen. Wollen wir Polizeischutzhunde mit eher kompromissloser Konstitution, lässt sich die „schmerzfreie“ Ausbildung in der Praxis kaum umsetzen, was auch verhaltensbiologisch erklärbar und argumentativ nicht widerlegbar ist. Liebäugeln wir hingegen mit der „weicheren“ Variante, können wir tatsächlich ausbilderische Wege wählen, die unsere Gesellschaft als tierschutzkonform bezeichnen dürfte. Es steht dann allerdings die Frage der Leistungsfähigkeit im Raum.

Noch ein weiterer Aspekt, an den viel zu wenig gedacht wird: Nur wenige Gebrauchshunde sind geeignet, den besonderen Anforderungen einer polizeilichen Schutzhundeausbildung mental gewachsen zu sein. Das bedeutet beispielsweise, die wenigsten Deutschen Schäferhunde können heutzutage die an einen Polizeischutzhund gestellten Anforderungen erfüllen. In diesem Zusammenhang eignen sich nach persönlicher Einschätzung nur rund fünf Prozent (!) aller regulär gezüchteten Deutschen Schäferhunde für den Einsatz als Polizeischutzhund. Ein Grund, weshalb schon vor über 20 Jahren die Polizei weltweit auf andere Gebrauchshunderassen umgestiegen ist. Insbesondere der belgische Schäferhund Malinois hat im Laufe der letzten Jahre zunehmend zur Verdrängung des Deutschen Schäferhundes geführt. Problematisch ist hier allerdings der Aspekt, dass der Malinois mittlerweile als „Familienhund“ auftaucht und auffallend häufig für erhebliche Haltungs- und Umgangsprobleme, verbunden mit Beißvorfällen, sorgt.

„Vorarbeit“ als wichtiger Diskussions-Aspekt

Der Ankauf von geeigneten Diensthunden erfolgt in der Regel in einem Alter zwischen einem und zwei Jahren. Dies geschieht meist bei Gewerbetreibenden, die vor dem Verkauf der angebotenen Hunde im wahrsten Sinne des Wortes „Vorarbeit“ leisten. Wer nun glaubt, dass sich die Verkäufer geeigneter Schutzhunde in der „Vorbereitung“ künftiger Polizeischutzhunde um rechtliche, ethische oder moralische Vorgaben kümmern, wird nicht immer enttäuscht – aber meistens. Das bedeutet, die geeigneten Hunde sind bereits vorausgebildet, haben die „Härten“ der Ausbildung kennengelernt und lassen sich im Training und im Einsatz als Polizeischutzhunde oftmals nicht mehr auf „weichere“ Ausbildungsmethoden ein.

Deutlich positiver – und tierschutzkonform – kann die Ausbildung von Schutzhunden erfolgen, wenn diensthundehaltende Behörden die Zucht geeigneter Polizeischutzhunde selbst in die Hand nehmen. Hier sind „gewaltfreie“ Alternativen mit einem letztlich immer noch akzeptablen Leistungsniveau durchaus denkbar. Allerdings gilt hier wieder zu bedenken, dass sich nicht jeder „selbstgezüchtete“ Diensthund tatsächlich auch für den späteren Schutzhunde-Einsatz eignet. Es gab und gibt Diensthundeeinrichtungen, die züchterisch auf Eignungsquoten von rund 50 Prozent stoßen. Hier muss allerdings immer auch der behördliche Blick auf die Sache berücksichtig werden. Für manche Behörden waren oder sind die Kosten für eine polizeieigene Zucht aus Kostengründen (Zeit-, Personal- und Organisationsaufwand) einfach zu hoch. Das heißt, im Bemühen um optimierte Lösungen, spielt auch der „Rotstift“ in den Behörden eine nicht zu unterschätzende Rolle.

Diskrepanzen zwischen den Landespolizeien

Die unterschiedlichen Meinungen und Vorgehensweisen in Sachen Schutzhundeausbildung zwischen den Landespolizeien sind ebenfalls Gegenstand der aktuellen Diskussionen. Tatsächlich gibt es Landespolizeien, die von sich aussagen, Polizeischutzhunde tierschutzkonform auszubilden. Und andere wieder bekräftigen, dass die einfach nicht möglich sei. Für mich sind diese Diskrepanzen verständlich und nachvollziehbar. Der unterschiedliche Fokus auf den Leistungsanspruch eines Polizeischutzhundes macht hier den Unterschied. Extreme und kompromisslose Leistungsfähigkeit unter schwierigsten Bedingungen ist das Ziel derer, die einfach Grenzen in der für sie „weichen“ Ausbildung sehen.

Ein weniger extrem fokussierter Leistungsanspruch ist in der „gewaltfreien“ Ausbildung vorherrschend. Diese Ausbilder verfolgen das Ziel, einen „brauchbaren“ Schutzhund zu kreieren, der eben letztlich nicht mit den Attributen „kompromisslos“, „explosiv“ oder „bedingungslos“ versehen werden kann. Und schon wieder stellt sich die Frage: Was wollen wir eigentlich?

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Ausnahmeregeln in der Ausbildung sinnvoll?

Mit gemischten Gefühlen sehe ich das Bestreben von Polizeigewerkschaften, über den Bundesrat generelle Ausnahmeregelungen zur Tierschutz-Hundeverordnung für die Ausbildung von Polizeihunden zu erwirken. Wenn diese Forderung noch präzisiert werden könnte, würde ich mich wohler fühlen als bei einer generellen Ausnahmegenehmigung. Leistungsstarke Polizeischutzhunde, die sich ja nicht mehr in der Ausbildung, sondern in der Fortbildung oder auch in der Einsatzüberprüfung befinden, lassen sich tatsächlich nur sehr schwer bis überhaupt nicht umkonditionieren. Das bedeutet, bei diesen Hunden erfolgen Training und Einsatz in teilweise bereits automatisieren Handlungsketten, und es wäre einfach gefährlich, derartige Risiken einzugehen. Wenn ein Polizeihund im Einsatz einen Menschen beißt beziehungsweise festhält, muss er bei Weisung seines Polizeihundeführers unverzüglich ablassen. Tut er dies nicht, hat er im Polizeieinsatz nichts verloren.

Das Risiko, dass bei Änderungen der Ausbildungsmethodik diese automatisierten Abläufe gehemmt oder gar verhindert werden, halte ich nach 20-jähriger Erfahrung in der Polizeihundeausbildung faktisch für viel zu hoch. Die Gesundheit und das Leben von Menschen steht aber immer an erster Stelle!

Fazit: Die Ausbildung von Polizeischutzhunden bundesweit zu diskutieren und in Teilen auch zu modifizieren, halte ich für richtig; die Fortbildung bereits einsatzfähiger Polizeischutzhunde hingegen sehe ich bei tierschutzrechtlich beziehungsweise behördlich erzwungenen Maßnahmen zur „Umschulung“ für stark risikobehaftet. Wer übrigens Vergleiche zu anderen, konventionellen Ausbildungsrichtungen von Dienst-, Rettungs- oder Sporthunden – gleich welcher Art – zieht und behauptet, typische zeitgemäße Ausbildungsmethoden seien einfach auf die Ausbildung von Polizeischutzhunden zu übertragen, liegt schlicht und ergreifend falsch! Diese Vergleiche sind nicht nur unzulässig, sondern sogar albern.

Thomas Baumann, ehemaliger, langjähriger Ausbildungsleiter einer Polizeihundeschule und deutscher Polizeivertreter in einer europäischen Interpol-Arbeitsgruppe

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